Insolvenz: Dynamic Assembly Machines Anlagenbau GmbH

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Letztes Update: 22.10.2024 |

Basisdaten

  • 1511475
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • 196260
  • Dynamic Assembly Machines Anlagenbau GmbH
  • Schuldner
  • LG-Graz
  • 27S158/24y
  • 22.10.2024; 11:35; Zimmer 230/Saal L
  • Berichtstagsatzung
  • 26.11.2024; 11:25; Zimmer 230/Saal L
  • Allgemeine Prüfungstagsatzung
  • 10.12.2024; 10:50; Zimmer 230/Saal L
  • Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
  • Mag. Stefan Weileder Rechtsanwalt
  • Dr. David Seidl Rechtsanwalt
  • 100% Installation von Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.
  • Man ist Mechatroniker für Maschinen- , Fertigungstechnik-, Sondermaschinen- und Anlagenbau tätig.
  • 2006
  • FN 284871 d
  • ATU62884034
  • 7745400
  • 30.06.2023

Presseinformation

Gegenstand des Unternehmens:
Die Schuldnerin ist im Bereich des Anlagen- und Maschinenbaus tätig und erbringt auch Leistungen in diesem Geschäftsfeld. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der Automobilzulieferindustrie mit Fokus auf Antriebsstränge in der E-Mobilität. Insbesondere liegt die Kompetenz auf den Komponenten Inverter, e-Motor und e-Drive. 

Geschäftsführer:            Ing. Gerald Matzer und Ing. Robert Fandler

Gesellschafter:               Ing. Gerald Matzer                             (20 %)
                                            Ing. Robert Fandler                            (20 %)
                                            Werner Rainer                                     (20 %)
                                            Dipl-Ing. Christian Herzog                 (20 %)
                                            Oliver Hohnhold                                 (20 %)

Gläubiger:                         ca. 90

Dienstnehmer:                57

Passiva                              rd. EUR 18,025 Mio (Liquidationswerte)

Aktiva                                 rd. EUR 2,239 Mio (Liquidationswerte)

Sanierungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, auszuschütten binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.

Dabei handelt es sich um das gesetzliche Mindestangebot. Ob, bzw. in welcher Weise eine Verbesserung möglich ist, wird der KSV1870 in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter prüfen.

Insolvenzursachen (lt. Schuldnerangaben):
Die schuldnerische Gesellschaft verzeichnete seit jeher ein stetiges Wirtschaftswachstum und eine zunehmende Expertise im Bereich der Automobilzulieferindustrie mit dem Schwerpunkt E-Mobilität. Alsbald zeichnete sich der Schwerpunkt auf Großprojekte für namhafte Endkunden der Automobilbranche ab. 

Seit dem ersten Quartal des Jahres 2024 hat sich das Marktumfeld im Bereich der Elektromobilität laut Schuldnerin massiv verschlechtert. Investitionen in der Automobilbranche werden derzeit stark reduziert. Neben der Reduktion von Investitionen werden auch bereits geplante und bestehende Projekte und Projekttermine auf unbestimmte Zeit verschoben oder gar eingefroren. Die Großkunden sind mit unvorhersehbaren Projektänderungen der OEMs konfrontiert, weshalb auch die Schuldnerin als Bindeglied in der Wertschöpfungskette ständigen Terminverschiebungen ausgesetzt ist. Die aktuelle Konjunkturschwäche, mitunter bedingt durch die hohe Inflation, führt nunmehr dazu, dass das Kaufverhalten von Konsumenten in Bezug auf Autokäufe derzeit von starker Zurückhaltung geprägt ist. Auch die massiv gestiegenen Lohnkosten führten dazu, dass die Schuldnerin mit Mitbewerbern anderer Länder, insbesondere China, wirtschaftlich nicht mehr konkurrieren konnte.

Weitere verfahrensrelevante Daten:
Die schuldnerische Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2006 errichtet.

Die Schuldnerin strebt die Fortführung des Unternehmens an. Im Jahr 2024 wurde auf die Auftragssituation reagiert und wurden von der Schuldnerin bereits massive Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb vorgenommen, es musste auch Personal abgebaut werden.

„Der Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann“, so René Jonke, Leiter Region Süd.

 

Der KSV1870 bietet allen Gläubigern an, sie in diesem Fall zu vertreten. 

 

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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