Insolvenz SIGNA Development Selection AG - Sanierung

Gläubiger stimmen der Sanierung mehrheitlich zu!

Heute fand am Handelsgericht Wien die für die Schuldnerin sowie die betroffenen Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung statt.
Der in der Sanierungsplantagsatzung vorgelegte Sanierungsplanvorschlag wurde von den Gläubigern mehrheitlich angenommen. Die gerichtliche Bestätigung steht noch aus, da neben den allgemeinen insolvenzrechtlichen Voraussetzungen zusätzlich die Aktionäre der Schuldnerin im Rahmen einer Hauptversammlung noch mit dem gegenständlichen Sanierungsplan befasst werden müssen. Sämtliche Bestätigungsvoraussetzungen müssen bis zum 30.06.2024 vorliegen.

Der zur Abstimmung gelangende Sanierungsplan beinhaltet eine Quote von 30% zahlbar binnen 2 Jahren. Zusätzlich wurde der zur Treuhänderin bestellten Dr. Andrea Fruhstorfer, de facto das gesamte Vermögen zur Verwertung übergeben. Sollte sich im Rahmen der Treuhandschaft herausstellen, dass die Verwertungserlöse die 30%-ige Sanierungsplanquote übersteigen, wird der Mehrerlös in Form einer sog. „Superquote“ an die Gläubiger verteilt. Es bleibt abzuwarten, ob die angebotene Sanierungsplanquote im Rahmen der Treuhandschaft nach Verwertung sämtlichen Vermögens tatsächlich erzielt werden kann.  

„Es besteht für die Gläubiger aber auch die Möglichkeit, eine Quote über 30% zu erhalten. Ob dies tatsächlich eintreffen wird, hängt in erster Linie von der Entwicklung des Immobilienmarktes in den nächsten Jahren ab. Als erster Schritt ist es gelungen mit Hilfe eines gewährten Massekredits notwendige Stabilisierungsmaßnahmen bei einzelnen Projektgesellschaften durchzuführen. Mit der Annahme des Sanierungsplans ist jedenfalls der erste Schritt für eine erfolgreiche Entschuldung gesetzt“, so MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter Insolvenz vom KSV1870 nach der Sanierungsplantagsatzung.

Bis zur Sanierungsplantagsatzung haben 285 Gläubiger Forderungen in der Höhe von rd. EUR 2,3 Mrd. angemeldet. Aktuell sind knapp EUR 1,47 Mrd. anerkannt; die restlichen Gläubigerforderungen sind noch bestritten. „Die Höhe der letztlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten lässt sich derzeit noch nicht abschließend prognostizieren“, so Karl-Heinz Götze.

Wien, 18.03.2024

Rückfragehinweis: 

MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at