Insolvenz: Elektro Tesla GmbH

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Letztes Update: 19.09.2024 |

Basisdaten

  • 1992780
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • 196123
  • Elektro Tesla GmbH FN 353070x
  • Schuldner
  • LG-Innsbruck
  • 7S75/24z
  • 06.11.2024; 09:15; VHS 112
  • 1. Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung, Prüfungstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung
  • Mag. Dr. Johannes Nagele und Mag. Christian Pesl Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsanwälte
  • 100% Elektroinstallation
  • Betrieben wird das Elektrotechnikergewerbe.
  • 2010
  • FN 353070 x
  • ATU66018445
  • 10123717
  • 31.12.2023

Presseinformation

Die Schuldnerin wurde im Jahr 2010 gründet. 

Laut Eigenangabe der Schuldnerin gab es bereits einen Insolvenzeröffnungsantrag eines Gläubigers. Einer gerichtlichen Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens des Gläubigers ist man nun mit der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung zuvorgekommen.

Die Schuldnerin hat bereits einen Sanierungsplanvorschlag unterbreitet. Demnach biete sie den Gläubigern die gesetzliche Mindestquote in Höhe von 20 Prozent, zahlbar in 2 Jahren an. Der KSV1870 wird dieses Angebot jedenfalls auf seine Angemessenheit und Finanzierbarkeit hin überprüfen. 

Als ersten Schritt im Verfahren hat die Insolvenzverwaltung zu prüfen, ob der schuldnerische Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Diese Entscheidung wird zeitnah zu treffen sein. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob die Schuldnerin in der Lage ist, nachvollziehbar darzustellen, dass eine Fortführung auf wirtschaftlich soliden Beinen stehen kann. 

Die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten beläuft sich nach den Angaben im Insolvenzeröffnungsantrag auf rund 3,1 Millionen Euro. Ein großer Teil der Passiva dürfte auf der Liegenschaft der Schuldnerin pfandrechtlich sichergestellt sein. 

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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