Großinsolvenz
Leiner & kika Möbelhandels GmbH
Forderungsanmeldung für Gläubiger über ins.forderungen@ksv.at
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Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können nicht persönlich vorbeikommen, um einen KSV-Auszug zu bestellen oder abzuholen. Die Bestellung ist nur online möglich.
Sie brauchen einen InfoPass für Mieter. Sie bekommen ihn innerhalb von 3 Werktagen. Er kostet 43,00 Euro. Nur online zu bestellen.
Wir senden Ihnen ein E-Mail mit einem PDF-Download zu. Klicken Sie darauf und laden Sie die Auskunft herunter.
Sie brauchen eine Auskunft nach Art 15 DSGVO. Sie bekommen sie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sie ist gratis. Online, per E-Mail (ksv.auszug@ksv.at) oder postalisch (KSV1870 Information GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien) zu bestellen.
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Sie brauchen einen InfoPass für Behörden. Sie bekommen ihn innerhalb von 3 Werktagen. Er kostet 43,00 Euro. Nur online zu bestellen.
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Sie brauchen einen InfoPass für Finanzierer. Sie bekommen ihn innerhalb von 3 Werktagen. Er kostet 43,00 Euro. Nur online zu bestellen.
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Ein InfoPass ist für einen bestimmten Zweck, z. B. zur Vorlage bei einer Behörde oder einem Vermieter. Diese Auskunft enthält nur jene Daten, die für Ihr Vorhaben notwendig sind.
Die Auskunft nach Art 15 DSGVO enthält alle Daten, die wir über Sie gespeichert haben und dient Ihrer persönlichen Information.
Sie brauchen eine Auskunft nach Art 15 DSGVO, um das zu erfahren. Sie bekommen sie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sie ist gratis. Online, per E-Mail (ksv.auszug@ksv.at) oder postalisch (KSV1870 Information GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien) zu bestellen.
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Im InfoPass sind jene Daten gespeichert, die für den jeweiligen Empfänger (Behörde, Vermieter, Arbeitgeber bzw. Bank/Finanzdienstleister) wesentlich sind:
Die Auskunft nach Art 15 DSGVO enthält alle Informationen, die der KSV1870 über Sie gespeichert hat.
Wir geben keine Gültigkeitsdauer an, weil sich Daten täglich ändern können. Daher ist auf der Auskunft nur das Ausstellungsdatum angegeben. Grundsätzlich gilt: umso aktueller, desto besser. Bitte fragen Sie auch den Empfänger der Auskunft bzw. des InfoPasses, wie aktuell sie sein soll.
Der InfoPass für Behörden, Mieter oder Bewerber kostet jeweils 43,00 Euro. Der InfoPass für Finanzierer kostet 53,00 Euro. Die Auskunft nach Art 15 DSGVO ist gratis.
Diese Auskunft enthält alle Informationen, die wir über Sie gespeichert haben. Das kann sein:
Das sehen Sie in unseren Musterauskünften zum Download.
Der KSV-Auszug zeigt die Daten vom Tag der Ausstellung. Bitte fragen Sie den Empfänger der Auskunft, wie aktuell sie sein soll.
Nein. Diese Information ist uns nicht bekannt.
Ja, im InfoPass für Finanzierer und im InfoPass für Behörden sind alle Ihre Kredite enthalten.
Im InfoPass für Bewerber und im InfoPass für Mieter wird zusammengefasst, ob beispielsweise Negativeinträge vorliegen. Ein Negativeintrag entsteht, wenn man z. B. einen Kredit fällig gestellt bekommt oder Rechnungen zum Inkasso übergeben werden. Details über Kredite oder konkrete Zahlungsanstände werden nicht angeführt.
Ja, dann ist folgender Text angegeben: „Es liegen uns keine Einträge vor.“
Ja, diese Informationen sind enthalten.
Nein. Diese Information steht nicht drinnen.
Nein. Diese Information ist uns nicht bekannt.
Nein. Diese Informationen sind uns nicht bekannt. Informationen zum Realbesitz (z. B. Haus oder Grund) können enthalten sein.
Ja, diese Information ist enthalten.
Der KSV1870 speichert vor allem laufende Kreditverbindungen und Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten. Wichtig: Der Großteil der Informationen ist positiv. So hat etwa die Hälfte der erwachsenen Österreicherinnen und Österreicher einen Eintrag, weil sie einen Kredit haben. Werden die Raten immer pünktlich bezahlt, dann ist das eine positive Information. Anders ist das bei Zahlungsstörungen oder einer Insolvenz.
Sie brauchen eine Auskunft nach Art 15 DSGVO, um das zu erfahren. Sie bekommen sie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sie ist gratis. Online, per E-Mail (ksv.auszug@ksv.at) oder postalisch (KSV1870 Information GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien) zu bestellen.
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Für unsere Bonitätsauskünfte verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten:
Sonstige bonitätsrelevante Informationen, die öffentlich zugängig sind oder uns von Ihnen mitgeteilt wurden.
Ein Eintrag erfolgt bei:
Damit Konsumenten vor Überschuldung und Unternehmen vor Zahlungsausfällen geschützt werden.
Das ist unterschiedlich. Die Dauer richtet sich nach der Art des Eintrags (90 Tage bis 7 Jahre). Grundsätzlich gilt: je gravierender die Zahlungsstörung, desto länger die Speicherdauer. Eine Insolvenz hat die längste Speicherdauer, weil sie der schwerwiegendste Zahlungsausfall ist.
Ihre Daten können an Empfänger übermittelt werden – jedoch nur dann, wenn sie ein überwiegend berechtigtes Interesse haben. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn das Risiko eines Zahlungsausfalls vor einem Geschäfts- oder Vertragsabschluss geprüft werden soll (Gläubigerschutz). Der KSV1870 führt die Wirtschaftsdatenbank, die KonsumentenKreditEvidenz und die Warnliste der österreichischen Banken. Es ist genau festgelegt, welche Unternehmen bzw. Organisationen Informationen aus der jeweiligen Datenbank abrufen dürfen.
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an ksv.auszug@ksv.at. Bei einer Namensänderung senden Sie bitte folgende Unterlagen: Scan/Foto Ihres amtlichen Lichtbildausweises und gegebenenfalls Scan/Foto Ihrer Heiratsurkunde.
Ja, Insolvenzen werden vom KSV1870 gespeichert.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter ksv.auszug@ksv.at und schildern Sie uns möglichst genau den Sachverhalt. Wir prüfen und korrigieren gegebenenfalls den Eintrag.
In der Wirtschaftsdatenbank sind Informationen über 640.000 Unternehmen und 7,5 Mio. Personendaten in Österreich gespeichert.
Grundsätzlich können Unternehmen und Privatpersonen bei berechtigtem Interesse Informationen beziehen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn das Risiko eines Zahlungsausfalls von einem Geschäfts- oder Vertragsabschluss geprüft werden soll (Gläubigerschutz).
Die KonsumentenKreditEvidenz enthält mehr als vier Millionen Kreditverbindungen von Konsumenten. Es können ausschließlich Banken, Kredit gebende Versicherungen und Leasinggesellschaften mit Sitz im europäischen Binnenmarkt Informationen einmelden und abfragen. Ziel ist es, die kreditgebende Wirtschaft vor finanziellem Schaden zu bewahren und sicherzustellen, dass Privatpersonen nicht bei unterschiedlichen Instituten Kredite aufnehmen, die sie in Summe nicht zurückzahlen können.
Die Warnliste der österreichischen Banken enthält Kreditinformationen über Privatpersonen, insbesondere Zahlungsanstände, und vertragswidriges Verhalten. In diese Datenbank haben ausschließlich Bankinstitute Einblick.
Die Bonität beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Privatperson oder ein Unternehmen aller Voraussicht nach seinen finanziellen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommen wird - beispielsweise aus Kreditverträgen oder beim Kauf auf offene Rechnung.
Neben der KSV1870 Gruppe gibt es noch eine Reihe anderer Wirtschaftsauskunfteien, die Bonitätsdaten über Privatpersonen und Unternehmen führen. Wer Auskunft über die eigene Bonität haben möchte, ist gut beraten, bei allen Anbietern eine Auskunft nach Art 15 DSGVO zu bestellen.
Es gibt eine Reihe anerkannter Methoden, um eine Bonität zu ermitteln. Nachdem jede Auskunftei auf unterschiedliche Daten zugreift und diese entsprechend dem eigenen Scoring- bzw. Ratingmodell gewichtet, kann sich die Bonität je nach Auskunftei unterscheiden.
Wenn Sie z. B. einen Kredit aufnehmen, einen Leasingvertrag oder eine andere Finanzierung abschließen möchten oder wenn Sie ein Produkt kaufen, spielt Ihre Bonität eine wichtige Rolle. Nur bei entsprechend positiver Bonität wird ein Unternehmer den Vertrag mit Ihnen abschließen.
Wichtig: Es sind immer die Unternehmen, die individuell entscheiden, wie sie mit der jeweiligen Bonität einer Person umgehen. Der KSV1870 liefert dazu die Daten.
Ist Ihre Bonität nicht gut, kann es vorkommen, dass eine Finanzierung abgelehnt wird. Auch Verträge mit Energieversorgern oder Handyanbietern kommen unter Umständen nicht zustande. Und bei Online-Einkäufen ist es eventuell nicht möglich, auf Rechnung zu bezahlen. Eine schlechte Bonität kann auch zu höheren Kreditzinsen führen. Warum? Weil dann das Risiko eines Zahlungsausfalls höher ist als bei guter Bonität. Die Unternehmen/Banken „preisen“ das erhöhte Risiko möglicherweise ein.
Banken und Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Bonität Ihrer Vertragspartner zu prüfen. Man nennt das kaufmännische Sorgfaltspflicht.
Es ist gesetzlich geregelt, wer welche Informationen erhalten darf – stets unter der Voraussetzung, dass ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Das ist beispielsweise gegeben, wenn ein Unternehmen mit einer Privatperson oder einem Unternehmen Geschäfte machen möchte.
Der KSV1870 bietet eine Reihe von Auskünfte an, die für einen bestimmten Zweck ausgestellt werden, z. B. zur Vorlage bei einer Behörde oder einem Vermieter. Diese Auskünfte enthalten nur jene Daten, die für Ihr Vorhaben notwendig sind.
Die Auskunft nach Art 15 DSGVO enthält alle Daten, die wir über Sie gespeichert haben und dient Ihrer persönlichen Information.
Mehr Info unter „KSV-Auszug bestellen“.
Mehr Info unter „KSV-Einträge/Daten ändern“.
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