Hilfe & Kontakt Unternehmen

Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontaktieren Sie uns unter T: +43 50 1870-1000 oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Hier finden Sie Antwort auf häufige Fragen.

Mitgliedschaft beim KSV1870

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Hier finden Sie die aktuellen Konditionen für eine Hauptmitgliedschaft
Jungunternehmen zahlen bis 5 Jahre nach Gründung für drei Jahre keinen Mitgliedsbeitrag. Es wird lediglich die Beitrittspauschale verrechnet. Nach den 3 Jahren gelten die aktuellen Konditionen der Hauptmitgliedschaft. Hier finden Sie Details zu diesem Angebot

Eine Mitgliedschaft bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr. Haben Sie keinen Bedarf mehr an der Mitgliedschaft, senden Sie uns bis 31. Oktober eine schriftliche Information. Ihre Mitgliedschaft endet dann mit Ende Dezember desselben Jahres. Sind Sie erst ab 1. September desselben Jahres beigetreten, dann endet Ihre Mitgliedschaft Ende Dezember des Folgejahres. Es gelten die Statuten des Kreditschutzverbands von 1870.

Auf dieser Willkommensseite haben wir Ihnen wichtigen Informationen zusammengestellt, wie Kontaktnummern, Bankverbiundungen, aktuelle Leistungen, Erklärvideos und vieles mehr.

Die Mitgliedschaft ist nur für Unternehmen möglich. Privatpersonen können Bonitätsauskünfte über Unternehmen über die Business Search abfragen.
Für die Abfrage Ihrer eigenen Bonität als Privatperson nutzen Sie bitte den InfoPass.

Bonitätsauskünfte können Sie über die Business Search auch ohne Mitgliedschaft abrufen. Diese finden Sie direkt auf unserer Homepage. 
Inkassoaufträge übernehmen wir nur mit aufrechter Mitgliedschaft. Sie können bei Übergabe eines Inkassofalles beitreten und profitieren von unserem Notfallangebot.
Insolvenzvertreung bieten wir auch Nicht-Mitgliedern.
Eine Mitgliedschaft macht sich rasch bezahlt, da Mitglieder von günstigeren Konditionen, mehr Möglichkeiten im Mitgliederportal und Zusatzservices profitieren.

Wir helfen Unternehmen mit unseren Bonitätsauskünften, Risiken zu vermeiden und Entscheidungen rasch und sicher zu treffen. Zahlt Ihr Kunde nicht, kümmert sich unser Inkassoservice darum, dass Sie zu Ihrem Geld kommen. Sind Sie von einer Insolvenz betroffen, informieren wir Sie rasch und holen bei Gericht das Beste für Sie heraus. In diesem Video erfahren Sie was eine Mitgliedschaft bietet.

Ganz einfach, Sie melden sich gleich hier online an: Zum Online-Beitritt

Nach Beitritt erhalten Sie Login-Daten für My KSV und können damit Bonitätsabfragen durchführen, haben Zugriff auf Insolvenzen und Ihre Aufträge.

Mitgliederportal My KSV

Wenn Sie Ihren User und Ihre Identifikation wissen, und nur das Passwort vergessen haben, können Sie ein neues Passwort anfordern.
Haben Sie User und Passwort vergessen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Fordern Sie per E-Mail an ccc.onlineservice@ksv.at ein neues Initialpasswort an. Sobald Sie dieses erhalten haben, kopieren Sie es bitte – ohne Leerzeichen – aus dem Mail und fügen es in die Login-Maske ein. Aus Sicherheitsgründen ändern Sie es sofort nach dem ersten Einstieg.

Unser Ziel ist es, Ihre Login-Daten innerhalb eines Werktages an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. In den meisten Fällen gelingt uns dies auch. Sollte es einmal ausnahmsweise länger dauern, bitten wir um Verständnis.

Login-Daten sind userabhängig, bitte geben Sie diese aus Datenschutzgründen nicht weiter.
Natürlich können Sie auch weitere Mitarbeiter kostenfrei freischalten lassen.  Bitte geben Sie uns auch Austritte bekannt, damit wir die Login-Daten sperren.

Bonitätsprüfung

Sind Sie bereits Mitglied und haben Login-Daten für My KSV, können Sie sich einloggen und sofort eine Bonitätsauskunft kostenpflichtig abrufen.
Sind Sie kein Mitglied, können Sie über die Business Search das Unternehmen suchen und mittels Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung eine Auskunft beziehen.

Dafür kann es mehrere Gründe geben, wie z. B. dass sich das Unternehmen erst in Gründung befindet oder aber unter einem anderen Namen geführt wird. Versuchen Sie, das Unternehmen mit Adresse, eventuell der UID-Nummer oder der Firmenbuchnummer zu suchen. Gerne können Sie uns auch mit einer Recherche des Unternehmens beauftragen.

Die Erledigungszeiten und Kosten einer Neurecherche entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

 

Die Daten stammen zum Teil aus öffentlichen Quellen (z.B.: Firmenbuch, Grundbuch, Gewerbeschein, Bilanzen, Insolvenzinformationen, Zentrales Melderegister) bzw. werden diese im Rahmen von Recherchen erhoben.

Ja, das ist möglich. Firmen- und Grundbuchdaten österreichischer Unternehmen sind immer in Deutsch angegeben.

Sie können ohne Mitgliedschaft Abfragen über die Business Search beziehen. Die KSV1870 Mitgliedschaft bietet eine Reihe von Vorteilen und Services, wie z. B. Gutscheine für kostenlose Bonitätsauskünfte, einen Preisvorteil für Abfragen, die Mögichkeit von Neurecherchen, Online-Zugriff auf Datenbanken unserer internationalen Partner u.v.m.

Loggen Sie sich auf My KSV ein, klicken Sie auf: Auskünfte, Firma/Person abfragen. Suchen Sie das betreffende Unternehmen, wählen Sie das gewünschte Profil und die Zustellungsart aus. Wenn Gutscheine für das Profil vorhanden sind, wird Ihnen das automatisch (unterhalb des „Kaufen“ Buttons) angezeigt. Wenn Sie einen Gutschein einlösen möchten, klicken Sie bitte auf den Button „Gutschein einlösen“. Die Auskunft wird Ihnen zugestellt oder am Bildschirm angezeigt und der Gutschein automatisch eingelöst.

Privatpersonen haben die Möglichkeit über die Business Search Unternehmen zu suchen und mittels Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung eine Auskunft zu beziehen. Auskünfte über Privatpersonen können nicht abgefragt werden. 

Sind Sie bereits Mitglied und haben Login-Daten für My KSV, können Sie sich einloggen und sofort eine Bonitätsauskunft kostenpflichtig abrufen.
Sind Sie kein Mitglied, können Sie über die Business Search Ihr Unternehmen suchen und mittels Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung eine Auskunft beziehen.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine "Datenschutzauskunft Firmen" über Ihr eigenes Unternehmen zu beantragen. Die Ausstellung ist nicht kostenpflichtig und erfolgt per E-Mail oder postalisch innerhalb von einem Monat.

Aktuelle Informationen über Ihr Unternehmen geben Sie uns bitte auf folgendem Weg bekannt:
Wirtschaftsdatenblatt
 

In die Bewertung fließen immer alle uns zur Verfügung stehenden Informationen ein. Aus diesen Daten wird das KSV1870 Rating errechnet. Je aktueller und umfangreicher die vorliegenden Unterlagen sind, desto genauer kann eine Neubewertung Ihres Ratings erfolgen.

Gerne können Sie uns folgende Unterlagen für eine Neubewertung zur Verfügung stellen:

  • Saldenlisten (auch unterjährig)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkasse oder Finanzamt
  • Kontoauszug von ÖGK und Finanzamt
  • Referenz z.B. Lieferanten, Vermieter, EDV-Dienstleister
  • Vermögensnachweise
  • Aktuelle Bilanzen inkl. GuV
  • Patronatserklärungen, sofern vorhanden
  • Grundbuchsinformationen, sofern vorhanden
  • Fortführungsprognosen

Inkasso

Das Inkassoservice ist nicht kostenlos. Im Erfolgsfall überweisen wir Ihnen das Kapital und die Mahnspesen, die Sie bei Übergabe geltend gemacht haben. Die bei der Betreibung anfallenden Inkassokosten werden gegenüber dem Kunden des Auftraggebers als Schadenersatz geltend gemacht und dem Auftraggeber bis zur Einbringlichkeit bei dessen Kunden gestundet. 

Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht einbringlich gemacht werden kann, wird angepasst an die jeweilige Situation, die für den Auftraggeber günstigste weitere Vorgehensweise beschritten.

Wenn die Klage, die wir empfohlen haben und die über einen unserer Verbandsanwälte geführt wurde, nicht zum Ziel führt, sondern die Forderung  auch gerichtlich uneinbringlich ist (stattgebendes Urteil, aber erfolglose Exekution), sind Gerichtskosten und Barauslagen vom Auftraggeber zu übernehmen, während wir die Rechtsanwaltskosten tragen.

Um den Auftrag so rasch und effizient wie möglich für Sie durchführen zu können, bitten wir Sie um Bekanntgabe aller Forderungsdaten:

Rechnung (Nummer, Datum, Fälligkeitsdatum) oder Kontoauszug
Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen sowie die
Daten Ihres Kunden: Firmenname im genauen Wortlaut  bzw. Vor- und Nachname und Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse (Im Zweifelsfall gilt: je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen können, desto besser) und zuletzt noch
Ihre genauen Daten: Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID Nummer, falls vorhanden Ihre KSV1870 Nummer.
Schnell und einfach beauftragen Sie uns hier online.

Die Kosten einer gerichtlichen Betreibung richten sich nach der Höhe des Forderungsbetrages und der notwendigen gerichtlichen Schritte. Deshalb können sie nur geschätzt, aber im Vorfeld nicht genau angegeben werden. Selbstverständlich beraten wir Sie, ob aus unserer Sicht eine Klage im jeweiligen Fall für Sie zu empfehlen wäre.

Bereits 24 Stunden nachdem wir den Auftrag erhalten haben, informieren wir Ihren Kunden darüber und teilen ihm auch mit, dass sich ungerechtfertigter Zahlungsverzug negativ auf seine Bonität auswirken kann. Gleichzeitig erhält unser Auftraggeber eine Bestätigung.

Unsere weitere Vorgangsweise hängt vom Verlauf des Inkassos bzw. von der Reaktion Ihres Kunden ab. Mögliche weitere von uns eingesetzte Instrumente sind Anrufe bzw. ein weiteres Mahnschreiben. Auch ein persönliches Inkasso kann das geeignete Mittel zum Erfolg sein. Ebenfalls ausschlaggebend für die Art der Betreibung sind u. a. die vorliegenden Informationen über Ihren Kunden, seine Bonität, eventuelle Zahlungserfahrungen, Klagen, etc. Auf ihrer Basis beraten wir auch unseren Auftraggeber hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, falls außergerichtlich kein Erfolg zu erzielen sein sollte.

Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen die außergerichtliche maximal 7 Wochen beträgt, bei jedem 3. Inkassofall sogar nur höchstens 14 Tage.

In einem solchen Fall schließen wir den Inkassofall ab und leiten die zur Verfügung stehenden Unterlagen an die Insolvenzabteilung weiter. Gleichzeitig erhält unser Auftraggeber eine Verständigung und ein Vollmachtsformular über den Vertretungsauftrag. 

Diese Kosten werden von uns im Rahmen der Vertretung bei der Anmeldung zum Insolvenzverfahren berücksichtigt.

Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden konnte und eine Klage nicht gewünscht oder aus bestimmten Gründen nicht zu empfehlen ist, übernehmen wir den Fall ins Überwachungsinkasso. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Verjährungsfrist die weitere Betreibung für Sie durchführen.

Unter dem Begriff Dubioseninkasso verstehen wir das weitere Betreiben eines Falles, für den es zwar ein Gerichtsurteil gibt, der aber trotzdem bis auf weiteres nicht einbringlich gemacht werden kann. Wir führen Dubioseninkasso nur gegen persönlich haftende und verurteilte Gesellschafter oder Privatpersonen innerhalb der Verjährungsfrist von 30 Jahren durch und entscheiden je nach Situation darüber ob z. B. gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zielführend sind. 

Wir bitten Sie, uns für die Beauftragung den rechtskräftigen Zahlungsbefehl, Exekutionstitel, und die Rechtsanwaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen.

Hier finden Sie das Auftragsformular für Dubioseninkasso.

Ja, gerne übernehmen wir auch einen Inkassoauftrag gegen ausländische Kunden. Um den Auftrag so rasch und effizient wie möglich für Sie durchführen zu können, bitten wir Sie um Bekanntgabe

aller Forderungsdaten: Rechnung (Nummer, Datum, Fälligkeitsdatum) oder Kontoauszug, Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen sowie
Daten Ihres Kunden: Firmenname im genauen Wortlaut  bzw. Vor- und Nachname und Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (Im Zweifelsfall gilt: je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen können, desto besser) und zuletzt noch
Ihre genauen Daten: Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID Nummer, falls vorhanden Ihre KSV1870 Nummer
Hier finden Sie das Auftragsformular für Internationales Inkasso.

Leider nein. Wir übernehmen Aufträge nur von Unternehmen. Dessen Kunden können jedoch sowohl eine Firma, als auch eine Privatperson sein.

Insolvenz

Alle aktuellen Unternehmensinsolvenzen finden Sie frei zugängich auf unserer Website.  

Mitglieder sind besser informiert: Sie erhalten wöchentlich eine Liste der Unternehmens- und Privatinsolvenzen per E-Mail. Dort sind auch bevorstehende Konkurse angeführt.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Insolvenzinformationen sowie der Kosten. 

Im Falle einer Kundeninsolvenz gilt es, die für den Gläubiger günstigsten Konditionen zu verhandeln, sodass der Schaden so gering wie möglich ausfällt. Um dieses Ziel zu erreichen, übernehmen wir für Sie im Rahmen der Vertretung:

  • Anmeldung Ihrer Ansprüche bei Gericht
  • Geltendmachung von Aussonderungsrechten (Eigentumsvorbehalt), Absonderungsrechten (Pfandrechte) sowie von weiteren Sonderrechten
  • Wahrnehmung aller wichtigen Gerichtstermine und Verhandlungen
  • Empfehlung zur Wertberichtigung von Forderungen
  • Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit von Zahlungsvorschlägen
  • Berichte über den Verfahrensstand
  • Verwaltung von Zahlungsterminen, Quoteneinzug und Verteilung
     

Der einfachste Weg zur Beauftragung ist online über unsere Website. Dort finden Sie alle aktuellen Insolvenzen.

Suchen Sie das Verfahren und klicken Sie auf "Insolvenzvertretung anmelden". Sie werden in wenigen Schritten durch den Auftragsprozess geführt.
 

Dieses Service wird von unserem Inkasso International Team übernommen. Für Details zu Ihrem Fall kontaktieren Sie uns unter inkasso.welt@ksv.at.

BonitätsLabel

Das BonitätsLabel ist ein interaktiver Bonitätsnachweis Ihres Unternehmens. Über einen QR-Code gelangen Ihre Kunden direkt auf eine Website des KSV1870. Dort wird Ihre Bonität in Form des aktuellen KSV1870 Rating angezeigt.

Das BonitätsLabel kostet EUR 420,- pro Jahr exkl. 20 % USt.

Die Laufzeit des BonitätsLabel beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht gekündigt wird.

Nach Bestellung des BonitätsLabel erhalten Sie von uns Ihr persönliches BonitätsLabel mit Ihrem QR-Code sowie den dazugehörigen Link. Weiters bekommen Sie eine Vorlage für die Verwendung in Ihrem Schauraum und auf Ihrer Website.

Ihr Kunde scannt den QR-Code mit dem Handy, den Sie von uns erhalten. Nach Klick auf den angebotenen Link wird direkt Ihr KSV1870 Rating angezeigt.

Ihr Kunde sieht von Ihrem Unternehmen den Firmennamen, die KSV1870 Nummer, die Adresse des Firmensitzes, das KSV1870 Rating und die Risikoeinstufung.

Mit dem Kauf Ihres BonitätsLabels ist ein Monitoring inkludiert. Wir kontaktieren Sie gleich nach Bestellung und dann in regelmäßigen Abständen. Sie können uns auch dazwischen jederzeit aktuelle Informationen übermitteln. So sind Ihre Unternehmensdaten immer am letzten Stand.

Die Einsatzmöglichkeiten des BonitätsLabel sind vielfältig:

  • Im Schauraum auf einem Aufsteller
  • Als Urkunde an der Wand
  • Als Kleber im Schaufenster
  • Auf der Rückseite Ihrer Visitkarten
  • Online als Button auf Ihrer Website

Verändert sich Ihre Bonität, erhalten Sie vorab eine Meldung von uns. Durch das Nachreichen von entsprechenden Unterlagen können wir Ihr Unternehmen neu bewerten und so verbessert sich unter Umständen Ihre Bonität wieder.

In stürmischen Zeiten kann es passieren, dass sich die Bonität verschlechtert. Das BonitätsLabel ist unabhängig von der Bonität Ihres Unternehmens gültig. Sie entscheiden, ob Sie es weiterhin Ihren Kunden präsentieren wollen.

Die Beendigung des BonitätsLabels erfolgt durch Kündigung spätestens 4 Wochen vor Ablauf per E-Mail an: ksv.infoauftraege@ksv.at.

Eine frühzeitige Kündigung kann berücksichtigt werden, jedoch kann in diesem Fall keine aliquote Rückerstattung vorgenommen werden.

Entfernen Sie das BonitätsLabel aus Ihren Unterlagen bzw. Ihrem Schauraum oder Ihrer Website, da Ihre Kunden sonst auf eine ungültige Seite gelangen.

Legal Entity Identifyer (LEI)

Ein LEI-Code ist ein 20-stelliger Code nach der Norm ISO 17442. Er wurde von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt und ist eine wichtige Kennziffer, die bei Finanztransaktionen wie etwa dem Handel mit Aktien, Anleihen oder Devisen für Transparenz sorgt.

Wenn Sie am Finanzmarkt tätig sind, dann brauchen Sie den Legal Identity Identifyer, kurz LEI. Sie werden nicht als Privatperson, sondern als Unternehmen identifiziert. Die Maßnahme, Legal Entity Identifier zu vergeben, ist für die Gesamtwirtschaft sinnvoll, da Betrug und bewusst komplizierte Firmenkonstrukte stets auf Kosten aller Steuerzahler gehen.

So sieht ein typischer LEI aus: 984500064E5B40721438

Haben Sie bereits einen LEI, können Sie diesen überprüfen.
Haben Sie noch keinen LEI, können Sie diesen anfordern.

Der Prozess läuft online ab und dauert nur wenige Minuten.
Diese Schritte sind erforderlich:
- Eingabe Ihrer Firmendaten (GISA, Firmenbuch- oder ZVR-Nummer)
- Wahl der Gültigkeitsdauer des LEIs (1, 3 oder 5 Jahre)
- Auswahl der bevorzugten Bezahlmethode

Sie bekommen sofort ein automatisches Bestätigungsmail.
In einem zweiten Mail wird der neue LEI bekanntgegeben und Sie werden über die erfolgreiche Registrierung und die Veröffentlichung auf der Webseite der GLEIF informiert.

Von nun an kümmern wir uns um Ihren LEI. Wir sorgen dafür, dass Ihr LEI aktiv bleibt und Sie so immer alle gesetzlichen Auflagen erfüllen.

Informationen zu den Kosten der Registrierung, der Verlängerung und des Managements des LEI finden Sie auf dieser Webseite.
 

Ein LEI ist jeweils ein Jahr gültig (Status ACTIVE). Die Daten werden jährlich auf ihre Aktualität überprüft, daher gilt ein Zertifikat jeweils ein Jahr und muss dann verlängert werden. In unserem Fall trägt unseres Partner Register-LEI dafür Sorge, dass Ihr LEI aktiv bleibt und automatisch verlängert wird.

Nur dann erfüllt Ihr Legal Entity Identifier alle gesetzlichen Auflagen, bleibt aktiv und bereitet Ihnen keine Sorgen. Register-LEI übernimmt für Sie den Transfer und die Verlängerung und erledigt alle administrativen Aspekte Ihres LEIs.

Der KSV1870 übernimmt das Management Ihres LEIs, also neben Registrierung auch die Verlängerung.
Verlängern können Sie Ihren LEI unter dieser Webseite.   

Seit der Entscheidung des europäischen Parlaments 2018 benötigen Rechtsträger zwingend einen LEI, um Wertpapiergeschäfte zu tätigen.
Ein LEI kann für alle Parteien einer Finanztransaktion beantragt werden.

Das umfasst (ist aber nicht beschränkt auf):

  • Eingetragene Unternehmen einschließlich eingetragener Tochtergesellschaften Fonds/Trusts
  • Non-Profit-/Charity-Organisationen
  • Behörden und Organisationen
  • Einzelunternehmer (Personen, die im Firmenbuch eingetragen sind)
  • Zweigniederlassungen (Hauptniederlassung muss bereits einen LEI haben
  • Allgemeiner Hinweis: Ein LEI sollte nicht für Einzelpersonen beantragt werden.
  • Unternehmensbereiche sollten den LEI ihrer Mutterorganisation nutzen.

Wer braucht keinen LEI?
Privatpersonen, die - nicht betrieblich veranlasst - Wertpapiere handeln (also zum Beispiel "einfach so" Aktien kaufen).

Sie finden diese Information entweder über die Website unseres Partner  Register-LEI oder in der Datenbank der  Global Legal Entity Identifier Foundation, der GLEIF .