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Aug. 24
Wird bei der Exekution auf ein Schrankfach ein Verwalter in Exekutionssachen bestellt, ist von ihm sowohl die Pfändung des Schrankfachrechts als auch die pfandweise Beschreibung und Verwertung des Inhalts des Schrankfachs vorzunehmen, und zwar ohne zusätzliche Pfändungshandlung.