Insolvenz: Christoph Walter Meinschad

Letztes Update: 13.11.2024 |

Basisdaten

  • 7977945
  • 195854
  • Christoph Walter Meinschad geb. 09.06.1989 Reinigung
  • Gläubiger
  • LG-Innsbruck
  • 19S103/24f
  • 04.11.2024; 09:30; VHS 212
  • 1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
  • 16.12.2024; 10:30; VHS 212
  • Zahlungsplantagsatzung
  • Mag. Christian Mair Rechtsanwalt
  • 40% Hauswartung
    20% Abwasserentsorgung
    20% Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. (ohne Isolierer)
    20% Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmaklern
  • Man befasst sich mit der Hausbetreuung, dem Entfeuchtung von Räumlichkeiten mittels mobiler Belüftungs- und Heizgeräte, der Kanalräumung und der Schadenregulierung, eingeschränkt auf renovieren und sanieren von Wohnungen
  • 2020
  • ATU75668412

Presseinformation

Von dieser Insolvenz sind zwei Mitarbeiter betroffen. Im Insolvenzeröffnungsverfahren gibt der Schuldner bekannt, dass er von offen aushaftenden Verbindlichkeiten in Höhe von rund 70.000,00 Euro ausgehe. Es bleibt abzuwarten, wie viele Gläubiger sich mit welchen Beträgen am Insolvenzverfahren letztlich beteiligen. 

Über die Gründe dieser Insolvenz liegen uns derzeit noch keine geprüften Informationen vor. Diese Ursachen werden wir in Zusammenarbeit mit der Insolvenzverwaltung erheben. Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz wurde von einem Gläubiger mit öffentlich-rechtlichen Ansprüchen bei Gericht eingebracht.

Ob die Insolvenzverwaltung den schuldnerischen Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, wird sich zeigen. Diese Entscheidung wird zeitnah zu treffen sein. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob der Schuldner in der Lage ist, nachvollziehbar darzustellen, dass eine Fortführung auf wirtschaftlich soliden Beinen stehen kann. Zu diesem Zweck hat der Schuldner kurzfristig belastbare Planungsrechnungen dem Insolvenzverwalter vorzulegen. 

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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