Insolvenz: Ing. Pesendorfer Elektro- maschinenbau GmbH

Letztes Update: 07.08.2024 |

Basisdaten

  • 1292383
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • 195430
  • Ing. Pesendorfer Elektromaschinenbau GmbH
  • Schuldner
  • LG-Wels
  • 20S88/24b
  • 10.10.2024; 12:15; Saal 101
  • 1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
  • 14.11.2024; 13:30; Saal 101
  • Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
  • Dr. Klaus Schiller Rechtsanwalt
  • 75% Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
    25% Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g.
  • Betrieben werden der Elektromaschinen- und Schaltanlagenbau und die Montage von Maschinen und Anlagen. Die GmbH übernahm diese Aktivitäten im September 2003 im Zuge der Einbringung des zuvor bestandenen, nicht prot. Einzelunternehmens Ing. Günter Martin Pesendorfer.
  • 1997
  • FN 237330 s
  • ATU57219502
  • 5951712
  • 31.12.2022

Presseinformation

Am 6.8.2024 wurde über das Vermögen der

Ing. Pesendorfer Elektromaschinenbau GmbH, 4810 Gmunden, Aubauerstrasse 6

ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Wels beantragt.

 

Gegenstand des Unternehmens: 
Ausübung des Mechatronikergewerbes, Bau von Elektromaschinen und Schaltschränken

Gesellschafter: Ing. Günter Martin Pesendorfer, AMU-Nova GmbH

Geschäftsführer: Ing. Günter Martin Pesendorfer

Betroffene Dienstnehmer: 11

Betroffene Gläubiger: 60

Aktiva: rund 558.000,- Euro

Passiva: rund 1,231 Millionen Euro

Ab sofort können Gläubigerforderungen über den KSV1870 angemeldet werden. Mail: insolvenz.linz@ksv.at

Das 2003 gegründete Unternehmen musste in den Jahren 2014 bis 2017 als Folge der Insolvenz eines Großkunden und der Änderung des Bestellverhaltens eines weiteren Hauptkunden massive Umsatzrückgänge stemmen. Auch aufgrund dadurch eingeleiteter Restrukturierungsmaßnahmen und trotz erheblicher Rückgänge durch die Corona-Pandemie konnte man die folgenden Jahre bis 2022 positiv bilanzieren.

Da laut eigenem Insolvenzantrag aber starke Exportabhängigkeit besteht und zuletzt auch noch erhebliche Auftragsrückgänge in der Industrie durch den Ukraine-Krieg zu verkraften waren, kommt mittlerweile eine Sanierung des Unternehmens ohne Insolvenzverfahren nicht mehr in Frage. 

Man beabsichtigt aber die Fortführung und bietet seinen Gläubigern eine 20%ige Sanierungsplan-Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Nach der vorliegenden Planungsrechnung sei die positive Fortführung, als auch die Finanzierung dieses Sanierungsplanes möglich, so die Schuldnerin. Von einer Verfahrenseröffnung am heutigen Tage ist auszugehen.

„Der vom Landesgericht Wels noch zu bestimmende Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die von der Schuldnerin beabsichtigte Sanierung und Fortführung des Unternehmens ohne weitere Verluste für die Gläubiger möglich ist“, so Alexander Meinschad vom KSV1870, der die Gläubiger vertritt.

Die Angaben des schuldnerischen Unternehmens konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht ausreichend überprüft werden.

Linz, 6.8.2024

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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