Insolvenz SIGNA Holding GmbH: Prüfungstagsatzung am HG Wien – insgesamt Forderungen von rund EUR 8,613 Mrd. angemeldet!
Nachdem am 25.01.2024 das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung in ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung umgewandelt wurde, fand heute am Handelsgericht Wien die allgemeine Prüfungstagsatzung statt.
Insgesamt haben bislang 302 Insolvenzgläubiger Forderungen in der Höhe von rund EUR 8,613 Mrd. zur Anmeldung gebracht. Vorerst hat der Insolvenzverwalter Dr. Christof Stapf lediglich rd. EUR 80,3 Mio. als zu Recht bestehend anerkannt. Dies deshalb, da aufgrund der Größe und Komplexität des Insolvenzverfahrens bis zur Prüfungstagsatzung keine abschließende Forderungsprüfung möglich war. „Im Hinblick darauf, dass die entscheidende Sanierungsplantagsatzung bekanntlich auf den 29.04.2024 verlegt worden ist, bleibt die abschließende Forderungsprüfung durch den Insolvenzverwalter abzuwarten. Es ist aus heutiger Sicht jedoch davon auszugehen, dass sich die letztlich im Sanierungsplan zu berücksichtigenden Gläubigerforderungen noch deutlich erhöhen werden“, analysiert MMag. Karl-Heinz Götze, MBA vom KSV1870 die aktuelle Situation. Von den angemeldeten Verbindlichkeiten entfallen rd. EUR 5,1 Mrd. auf Haftungen. Die zweite große Gruppe der angemeldeten Gläubigerforderungen in der Höhe von rd. EUR 1,6 Mrd. bezieht sich auf „Intercompany-Verbindlichkeiten“.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Insolvenzverwalters liegt einerseits in der Verwertung des nicht für den Fortbetrieb des Schuldnerunternehmens erforderlichen Anlage- und Umlaufvermögens sowie der Verwertung nicht betriebsnotwendiger Beteiligungen und andererseits in der Prüfung der Werthaltigkeit des Aktivvermögens der Schuldnerin.
Die Sanierungsbestrebungen der SIGNA Holding GmbH sind nach wie vor aufrecht. Bekanntlich lautet der Sanierungsplanvorschlag nach wie vor auf eine Quote von 30% zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. „Die Angemessenheit und Erfüllbarkeit des angebotenen Sanierungsplans wird vor der Abstimmungstagsatzung noch einer detaillierten Überprüfung zu unterziehen sein“, erklärt MMag. Karl Heinz Götze. „Das Schicksal der SIGNA Holding GmbH wird im Wesentlichen wohl von den Entwicklungen der beiden anhängigen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der SIGNA Prime Selection AG sowie der SIGNA Development Selection AG abhängen“, ergänzt MMag. Karl-Heinz Götze, MBA.
Wien, 29.01.2024
Rückfragehinweis:
MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at
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Update:
SIGNA Holding GmbH: Insolvenzverfahren soll nunmehr als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgeführt werden.
Die SIGNA Holding GmbH hat heute am Handelsgericht Wien vor der am 29.01.2024 stattfindenden Prüfungstagsatzung den Entzug der Eigenverwaltung beantragt.
Es ist davon auszugehen, dass das Handelsgericht Wien dem Antrag Folge leisten wird und das Verfahren sohin als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgeführt wird.
Der KSV1870 rechnet mit einem raschen Beschluss des Insolvenzgerichts.
Die Sanierungsbestrebungen bleiben nach wie vor aufrecht.
„Auf die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren hat der Entzug der Eigenverwaltung faktisch keine wesentlichen Auswirkungen, da bereits seit Eröffnung des Sanierungsverfahrens sämtliche Handlungen der Schuldnerin in engster Abstimmung mit dem Sanierungsverwalter erfolgten“, so MMag. Karl-Heinz Götze, MBA vom Kreditschutzverband 1870 in einer ersten Stellungnahme.
„Auch hat der Entzug der Eigenverwaltung keine Auswirkungen auf bisher vom Sanierungsverwalter eingeleiteten Restrukturierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen“, ergänzt MMag. Karl-Heinz Götze.
Der KSV1870 erwartet, dass die für den 12.02.2024 anberaumte Sanierungsplantagsatzung verlegt wird.
Die Verlegung erscheint zielführend, da dadurch die Entwicklungen der rund ein Monat später eröffneten Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der SIGNA Prime Selection AG sowie der SIGNA Development Selection AG im Sanierungsverfahren der SIGNA Holding GmbH entsprechend mitberücksichtigt werden können.
„Da im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung keine Annahme des Sanierungsplans binnen 90 Tagen ab Eröffnung des Sanierungsverfahrens erforderlich ist, ist eine Verlegung der Sanierungsplantagsatzung ob der Komplexität des Sanierungsverfahrens zu begrüßen“, so MMag. Karl Heinz Götze.
Zunächst findet am 29.01.2024 die Prüfungstagsatzung statt, in welcher der nunmehr als Masseverwalter agierende Dr. Christof Stapf das Insolvenzgericht über das vorläufige Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Gläubigerforderungen informiert.
Wien, am 25.01.2024
Rückfragehinweis:
MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at
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Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beim Handelsgericht Wien beantragt und bereits eröffnet.
Das Handelsgericht Wien prüft aktuell das Vorliegen der insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Weitere Informationen zur Eröffnung finden Sie hier. |
Wien, 29. November 2023 – Die SIGNA Holding GmbH (FN 191343m) mit ihrem Sitz in 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 31 hat heute am Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung eingebracht. Die Bemühungen um zusätzliche Investorengelder zur außergerichtlichen Sanierung sind damit gescheitert und das Unternehmen zieht die Konsequenzen.
Wie bereits in den vergangenen Tagen kolportiert, befindet sich die „SIGNA Gruppe“ auch in Österreich in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Wochen des Schweigens der Unternehmensleitung und der damit verbundenen Ungewissheit bei den Gläubigern, Investoren und anderen Stakeholdern hat nunmehr die SIGNA Holding GmbH die Notbremse gezogen und den Weg zum Insolvenzgericht eingeschlagen.
Die gesetzliche Mindestquote für ein derartiges Verfahren beträgt 30 % innerhalb von zwei Jahren ab Annahme. Der Insolvenzantrag liegt dem KSV1870 noch nicht vor, sodass derzeit keine näheren Angaben zur konkreten Formulierung des Zahlungsvorschlages gemacht werden können.
Die „SIGNA Gruppe“ besteht aus mehreren hundert Gesellschaften in verschiedenen Ländern, wobei die wechselseitigen Beteiligungen sich äußerst komplex darstellen. An der den Insolvenzantrag stellenden SIGNA Holding GmbH sind nachstehende Gesellschafter beteiligt:
- Supraholding GmbH & Co KG, A-6020 Innsbruck: 54,94 Prozent
- Haselsteiner Familien-Privatstiftung, A-9800 Spittal/Drau: 15,00 Prozent
- Eugster/Frismag AG, CH-8580 Amriswil: 10,24 Prozent
- Familie Benko Privatstiftung, A-6020 Innsbruck: 10,10 Prozent
- Fressnapf Luxembourg GmbH, L-6776 Grevenmacher: 4,46 Prozent
- Ernst Tanner, A-1100 Wien: 3,00 Prozent
- AE Familienholding AG, CH-Amriswil: 1,26 Prozent
- SUPRA Assets GmbH, A-6020 Innsbruck: 1,00 Prozent
Die SIGNA Holding GmbH selbst ist direkt an sechsunddreißig in Österreich befindlichen Kapitalgesellschaften im unterschiedlichen Ausmaß beteiligt. Durch die komplexen Eigentums- und Stiftungskonstruktionen ist die mittelbare oder gegebenenfalls unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme auf einzelne Gesellschaften zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilbar. Insgesamt stehen rund 390 österreichische Unternehmen in Zusammenhang mit SIGNA, wobei es sich großteils um Projektgesellschaften handelt.
Eine der wesentlichen Aufgaben des vom Handelsgericht Wien noch zu bestellenden Insolvenzverwalters ist nun die Prüfung der Werthaltigkeit der direkten Beteiligungen der SIGNA Holding GmbH. Aufgrund der Tatsache, dass die direkten Beteiligungen der SIGNA Holding GmbH wieder eine Vielzahl an Beteiligungen halten, ist das eine Herkulesaufgabe.
Da es in Österreich kein Konzerninsolvenzrecht gibt, bedeutet die bevorstehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens der SIGNA Holding GmbH nicht, dass über die Tochtergesellschaften automatisch ebenfalls Insolvenzverfahren zu eröffnen sein werden. Bei jeder Gesellschaft gilt es separat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Hier steht auch die Geschäftsführung dieser Gesellschaften in der Pflicht, da Haftungsfolgen drohen, wenn Insolvenzanträge verspätet gestellt werden.
„Aus heutiger Sicht ist es seriös nicht einschätzbar, ob weitere Gesellschaften der ‚SIGNA Gruppe‘ einen Insolvenzantrag stellen werden und es zu einem Dominoeffekt kommen wird“, so MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband von 1870.
Die wesentlichen Gesellschaften der „SIGNA Gruppe“ erhalten vom KSV1870 schon längere Zeit keine Bonitätsbewertung mehr, da schlichtweg die Informationen dazu fehlen. Die „SIGNA Gruppe“ hat in den vergangenen Monaten durch die sehr eingeschränkte Kommunikation nach außen massiv an Vertrauen eingebüßt. Der KSV1870 weiß aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung, dass fehlendes Vertrauen in ein Unternehmen gerade in schwierigen Zeiten mögliche Geldgeber abschreckt.
Nähere Informationen über die Höhe der Verbindlichkeiten, der Gläubigerstruktur sowie über die Anzahl der betroffenen Gläubiger liegen dem KSV1870 bis dato nicht vor.
Vor dem Hintergrund des hochkomplexen gesellschaftsrechtlichen Firmenkonstrukts, in das die SIGNA Holding GmbH eingebettet ist, empfiehlt der KSV1870 den betroffenen Gläubigern dringend, sich professioneller Hilfe zur bestmöglichen Wahrung ihrer Interessen zu suchen. Die Experten des KSV1870 konnten sich bereits einen ersten Überblick verschaffen und stehen als Ansprechpartner für Fragen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Eröffnung finden Sie hier. |
Wien, am 29. November 2023
Rückfragehinweis:
MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at
Forderungsanmeldungen an
ins.forderungen@ksv.at