Wichtige Information für Anzahlungs-Gläubiger und Gutschein-Gläubiger
Sie haben eine Anzahlung geleistet ...
... und sind somit Gläubiger in diesem Insolvenzverfahren. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind Anzahlungen als Insolvenzforderungen zu werten.
Chargeback
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir zu dem „Chargeback“-Verfahren, über das in den Medien berichtet wurde, keine Informationen zur Verfügung stellen können.
Diesbezüglich wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Kreditkarteninstitut, Ihre Bank oder an den VKI Verein für Konsumenteninformation bzw. die Arbeiterkammer
Update Konkurs:
Alle Anzahlungsgläubiger werden ab dem 9.12.2024 vom Insolvenzverwalter informiert, welche Kundenaufträge entsprechend den insolvenzrechtlichen Bestimmungen noch erfüllt werden dürfen und was dies für allenfalls getätigte Anzahlungen bedeutet.
Anmeldung Ihrer Forderung nicht notwendig ...
VARIANTE A
... wenn Sie ein Schreiben vom Insolvenzverwalter mit folgendem Inhalt erhalten haben:
Ich darf Ihnen nunmehr mitteilen, dass ich gemäß § 21 IO in den bestehenden Kaufvertrag eintrete. Die Lieferung wird daher ordnungsgemäß durchgeführt. Bezüglich des Liefertermines werden Sie gesondert kontaktiert werden.
Bei Fragen können Sie sich an termin-150@leiner.at wenden.
***********************************
VARIANTE B
... wenn Sie ein Schreiben vom Insolvenzverwalter mit folgendem Inhalt erhalten haben:
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich gemäß § 21 IO in den bestehenden Kaufvertrag nicht eintreten darf.
Ihre Anzahlung wurde aber sichergestellt, sodass diesbezüglich ein Aussonderungsrecht besteht. Zur Rücküberweisung der Anzahlung ersuche ich schriftlich Ihre Kontoverbindung an rueckzahlung@leiner.at zu übermitteln.
Anmeldung Ihrer Forderung möglich ...
VARIANTE C
... wenn Sie ein Schreiben vom Insolvenzverwalter mit folgendem Inhalt erhalten haben:
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich gemäß § 21 IO in den bestehenden Kaufvertrag nicht eintreten darf.
Sollten Sie eine Anzahlung geleistet haben, stellt diese eine Insolvenzforderung dar und kann als Forderung angemeldet werden.
Sie möchten Ihre Forderung bei Gericht selbst anmelden?
Dann füllen Sie das Anmeldeformular des Landesgerichtes St. Pölten gleich direkt online aus und senden das Formular und die benötigten Unterlagen an das Landesgericht St. Pölten, 3100 St. Pölten, Schießstattring 6.
Für die Anmeldung senden Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. Überweisungsbestätigung oder Zahlungsbestätigung
2. Kaufvertrag
Für die Anmeldung entstehen jedenfalls EUR 25,00 Gerichtsgebühren.
Sie möchten Ihre Forderung über den KSV1870 anmelden?
- Sie können uns den Auftrag online übergeben: Dann füllen Sie bitte das Auftragsformular aus und laden die folgenden Forderungsnachweise hoch:
1. Überweisungsbestätigung oder Zahlungsbestätigung
2. Kaufvertrag
3. Informationsschreiben des Insolvenzverwalters - Sie übermitteln uns den Auftrag zur Forderungsanmeldung per E-Mail an kika.leiner@ksv.at. Bitte senden Sie uns folgende eingescannte Unterlagen mit:
1. Überweisungsbestätigung oder Zahlungsbestätigung
2. Kaufvertrag
3. Informationsschreiben des Insolvenzverwalters
4. ausgefüllte Vertretungsvollmacht
Für die Anmeldung entstehen jedenfalls EUR 25,00 Gerichtsgebühren sowie Vertretungskosten des KSV1870 je nach Forderungshöhe.
**********************************
VARIANTE D
... wenn Sie ein Schreiben vom Insolvenzverwalter mit folgendem Inhalt erhalten haben:
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich gemäß § 21 IO in den bestehenden Kaufvertrag nicht eintreten darf.
Diese Tatsache kann mehrere Gründe haben. Sollten Sie dennoch eine Vertragserfüllung – allenfalls durch Aufzahlung eines Teilbetrages – wünschen, so ersuche ich um schriftliche Kontaktaufnahme unter lieferauskunft@leiner.at. Dabei kann mit Ihnen abgeklärt werden, ob allenfalls noch eine Möglichkeit der Vertragserfüllung besteht.
Sollten Sie dies nicht wünschen und wurde Ihre Anzahlung ohne Sicherstellung geleistet, stellt ihre Anzahlung eine Insolvenzforderung dar und kann als Forderung angemeldet werden.
Sie möchten Ihre Forderung bei Gericht selbst anmelden?
Dann füllen Sie das Anmeldeformular des Landesgerichtes St. Pölten gleich direkt online aus und senden das Formular und die benötigten Unterlagen an das Landesgericht St. Pölten, 3100 St. Pölten, Schießstattring 6.
Für die Anmeldung senden Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. Überweisungsbestätigung oder Zahlungsbestätigung
2. Kaufvertrag
Für die Anmeldung entstehen jedenfalls EUR 25,00 Gerichtsgebühren.
Sie möchten Ihre Forderung über den KSV1870 anmelden?
- Sie können uns den Auftrag online übergeben: Dann füllen Sie bitte das Auftragsformular aus und laden die folgenden Forderungsnachweise hoch:
1. Überweisungsbestätigung oder Zahlungsbestätigung
2. Kaufvertrag
3. Informationsschreiben des Insolvenzverwalters - Sie übermitteln uns den Auftrag zur Forderungsanmeldung per E-Mail an kika.leiner@ksv.at. Bitte senden Sie uns folgende eingescannte Unterlagen mit:
1. Überweisungsbestätigung oder Zahlungsbestätigung
2. Kaufvertrag
3. Informationsschreiben des Insolvenzverwalters
4. ausgefüllte Vertretungsvollmacht
Für die Anmeldung entstehen jedenfalls EUR 25,00 Gerichtsgebühren sowie Vertretungskosten des KSV1870 je nach Forderungshöhe.
***********************************
Anfragen senden Sie bitte an: kika.leiner@ksv.at
Sie sind Gutscheingläubiger ...
... und somit auch Gläubiger in diesem Insolvenzverfahren. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind auch Gutscheine als Insolvenzforderungen zu werten.
Eine Gutschein-Einlösung ist ab sofort nicht mehr möglich.
Sie möchten Ihre Gutschein-Forderung über den KSV1870 anmelden?
Ihre Forderung kann bis zum 10.01.2025 angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Anmeldung lediglich einen Anspruch auf eine Insolvenzquote erlangen!
Für die Anmeldung entstehen jedenfalls EUR 25,00 Gerichtsgebühren.
Was ist von Ihnen zu tun?
- Sie können uns den Auftrag online übergeben: Dann füllen Sie bitte das Auftragsformular aus und laden die benötigten Forderungsnachweise (Gutscheine) hoch.
- Sie übermitteln uns den Auftrag zur Forderungsanmeldung per E-Mail an kika.leiner@ksv.at. Bitte senden Sie uns die eingescannten Gutscheine mit.
Für die Anmeldung entstehen jedenfalls EUR 25,00 Gerichtsgebühren sowie Vertretungskosten des KSV1870 je nach Forderungshöhe.
**********************************************
UPDATE: Konkursverfahren
Die Sanierungsbestrebungen sind gescheitert – Leiner & kika Möbelhandels GmbH zieht Sanierungsplanantrag zurück. Das Verfahren wird als Konkurs weitergeführt.
**********************************************
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am
Landesgericht St. Pölten eröffnet!
Wie bereits in unserer vorangegangenen Mitteilung angekündigt, wurde mit heutigem Tag über das Vermögen der Leiner & kika Möbelhandels GmbH am Landesgericht St. Pölten das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde der St. Pöltner Rechtsanwalt Mag. Volker Leitner bestellt.
Das Landesgericht St. Pölten hat die Berichts- und Prüfungstagsatzung für den 17.01.2025 anberaumt.
Die Sanierungsplantagsatzung findet am 21.02.2025 statt.
Die betroffenen Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 10.01.2025 bei Gericht anmelden. Gerne steht der KSV1870 mit dem Service der Insolvenzvertretung zur Verfügung: kika.leiner@ksv.at
Bekanntlich bietet die Schuldnerin den von der Insolvenz betroffenen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20% zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans an.
„Der Insolvenzverwalter wird nunmehr rasch zu prüfen haben, ob eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens möglich ist und die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können“, so Brigitte Dostal vom KSV1870.
Nachstehend die Filialen der Schuldnerfirma:
Wien, 14.11.2024
Rückfragen:
Brigitte Dostal
Leiterin Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld
E-Mail: kika.leiner@ksv.at
********************************************************************
Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt
• Passiva: 113 Mio. Euro
• Betroffene Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter: rd. 1.350
Die Leiner & kika Möbelhandels GmbH., 3100 St. Pölten, Porschestraße 7, hat am heutigen Tag am Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Der KSV1870 rechnet noch heute mit der Verfahrenseröffnung.
„Sowohl hinsichtlich der Passiva als auch hinsichtlich der Anzahl der betroffenen Dienstnehmer handelt es sich um die größte Insolvenz im Jahr 2024 in Niederösterreich“, führt Brigitte Dostal aus.
Bekanntlich wurde bereits im Juni 2023 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet, welches nach Abschluss eines 20%-igen Sanierungsplanes im Oktober 2023 aufgehoben wurde. Dieser Sanierungsplan kann aufgrund der erneuten Antragstellung nicht mehr erfüllt werden.
Das 1910 gegründete Möbelunternehmen verfügt aktuell über 17 Filialen und sind zum Zeitpunkt der Antragstellung rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Betroffene Gläubiger: rd. 924
Laut Schuldnerangaben handelt es sich bei den 924 Gläubigern im Wesentlichen um Lieferantenforderungen, Dienstnehmerforderungen und Forderungen der Finanz. Weiters betroffen sind jedoch zusätzlich zahlreiche Kunden, welche bereits eine Anzahlung geleistet haben. Die Anzahl der betroffenen Anzahlungsgläubiger kann derzeit aber noch nicht konkret abgeschätzt werden.
Passiva: rd. 113 Mio. Euro
Im Liquidationsfall wären laut Schuldnerangaben mit rund 139 Mio. Euro zu rechnen.
In den angeführten Passiva sind die Gutscheinforderungen sowie von den Kunden geleisteten Anzahlungen nicht enthalten.
Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben):
Nach eigenen Angaben waren die aktuell generell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die allgemeine Kaufzurückhaltung sowie die offenbar nachhaltig beschädigte Marke Kika/Leiner die wesentlichen Gründe für die Antragstellung. Im Detail werden die Insolvenzursachen vom zu bestellenden Insolvenzverwalter noch zu prüfen sein.
Sanierungsplan:
Die Schuldnerfirma bietet allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote von 20%, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Dabei handelt es sich um das gesetzliche Mindestanbot. Laut Schuldnerangaben soll der Sanierungsplan durch Einstieg eines Investors finanziert werden. „Ob die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können, wird der zu bestellende Insolvenzverwalter rasch zu prüfen haben. Eine Sanierung ist jedenfalls nur dann möglich, wenn das schuldnerische Unternehmen zumindest kostendeckend fortgeführt werden kann.“ erklärt Brigitte Dostal, KSV1870 Leiterin Unternehmensinsolvenzen Wien/NÖ/Bgld.
Ab sofort können Gläubigerforderungen (gerichtliche Anmeldefrist wird noch bekanntgegeben) über den KSV1870 angemeldet werden. Mail: kika.leiner@ksv.at
Wien, 14.11.2024