Insolvenz: Kilger KG
This content is available in German only. Letztes Update: 22.07.2026 |Basisdaten
- KSV1870 Nummer7609254
- InsolvenzartSanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
- Insolvenznummer209088A
- Name lt. EdiktKilger KG
- AntragstellerSchuldner
- GerichtLG-Graz
- Geschäftszahl25S143/26f
- Tagsatzung06.08.2026; 12:15; Zimmer 227, 2. Stock
- TagsatzungsartErste Gläubigerversammlung
- Tagsatzung24.09.2026; 11:00; Zimmer 227, 2. Stock
- TagsatzungsartPrüfungs- und Berichtstagsatzung
- Tagsatzung08.10.2026; 10:00; Zimmer 227, 2. Stock
- TagsatzungsartSanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
- InsolvenzverwalterKWP Insolvenzabwicklungs GmbH vertreten durch Mag. Laura Wuntschek-Hörtler
- StellvertreterKWP Insolvenzabwicklungs GmbH vertreten durch Dr. Paul Wuntschek
-
Branchen100% Sonstige Finanzdienstleistungen a.n.g.
- TätigkeitsbereichBetrieben wird die Verwaltung von eigenem Vermögen.
- Gründungsjahr2017
- FirmenbuchnummerFN 470259 h
- UID-NummerATU72319546
- OENB-Nummer20303475
Presseinformation
• Gegenstand des Unternehmens: Die Schuldnerin ist eine reine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft und unter-hält keinen operativen Geschäftsbetrieb im engeren Sinn.
• Unbeschränkt haftender Gesellschafter: Johann Kilger
• Kommanditist Domaines Kilger GmbH
• Gläubiger: ca. 10
• Dienstnehmer: keine
• Aktiva: rd. EUR 2.511.000,00 (Statuswert)
• Passiva: rd. EUR 2.678.800,00 (Statuswert)
Sanierungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von insgesamt 30 %, zahlbar
längstens binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Insolvenzursachen (lt. Schuldnerangaben):
Die Zahlungsunfähigkeit ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die finanzierende Bank den gewährten Kredit fällig gestellt hat.
Weitere verfahrensrechtliche Daten:
Die schuldnerische Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2017 gegründet.
Die Schuldnerin beabsichtigt, das Unternehmen unter Umsetzung einiger Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnamen fortzuführen.
Der Sanierungsverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann.