Insolvenz: M'Management GmbH

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Letztes Update: 10.07.2024 |

Basisdaten

  • 1310764
  • Konkursverfahren
  • 194084
  • M Management GmbH FN 241043a
  • Schuldner
  • LG-Innsbruck
  • 7S33/24y
  • 10.07.2024; 10:15; VHS 112
  • 1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
  • Dr. Herbert Matzunski Rechtsanwalt
  • 50% Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste
    25% Werbegestaltung
    25% Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
  • zuletzt: Betrieben wird die Verwaltung und Management von Ärzte- und Gesundheitszentren.
  • 2003
  • FN 241043 a
  • ATU57466236
  • 6074170
  • 31.12.2022
  • AHB Management GmbH
    M'Management GmbH

Presseinformation

Die M’Management GmbH, welche vier Ärztezentren in Österreich betreibt, ist insolvent. Eine nicht stimmige Kostenstruktur im Unternehmen und versiegende Zuschüsse von Eigentümerseite führten zu dieser Insolvenz.

Innsbruck, 27. Mai 2024: Heute wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die M‘Management GmbH mit Sitz in Innsbruck vom Insolvenzgericht eröffnet. Die Insolvenzschuldnerin betreibt vier Ärztezentren in Innsbruck, Baden, Linz und Salzburg und beschäftigt aktuell 18 Mitarbeiter. Alleingesellschafterin der Insolvenzschuldnerin ist die Laura Holding GmbH. Deren Gesellschafter wiederum sind die Laura Privatstiftung (42,10 Prozent), die Ameria Invest AG (34,90 Prozent) - Liechtenstein, die AE Familienholding AG (10 Prozent) – Schweiz, die Fressnapf Luxembourg GmbH (10 Prozent) – Luxemburg und Herr Ernst Tanner (3 Prozent). Diese Insolvenz ist auch im Umfeld der wirtschaften Schwierigkeiten der Signa-Gruppe zu verorten.

Die Insolvenzschuldnerin betreibt vier Ärztezentren, wobei dabei nicht nur Geschäftsflächen an Ärztinnen und Ärzte vermietet bzw. untervermietet werden, sondern die Insolvenzschuldnerin weitere Serviceleistungen (IT-Betreuung, Praxisbetreuung oder organisatorische Unterstützung) zur Verfügung stellt. Nach den Angaben im vorliegenden Insolvenzeröffnungsantrag hat sich die Marktsituation derart verändert, dass aufgrund steigender Kosten nicht mehr profitabel gewirtschaftet werden konnte. Ein kurzfristiges Reagieren auf die geänderten Umstände am Markt sei der Insolvenzschuldnerin nicht möglich gewesen, als sie an langfristige – nunmehr massiv nachteilige Verträge – langfristig gebunden gewesen sei bzw. immer noch ist. Zudem sei Anfang 2024 von der Alleingesellschafterin mitgeteilt worden, dass es keine weiteren Zuschüsse mehr geben würde. Die Ursache für das Ausbleiben der weiteren Unterstützung der Schuldnerin durch ihre Eigentümerin dürfte in der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaften im Signa-Umfeld liegen. Wie im Insolvenzantrag weiter ausgeführt wurde, seien Versuche einen Investor zu finden, letztlich gescheitert.

Die Insolvenzschuldnerin geht von Verbindlichkeiten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro aus. Sollte es zur Schließung des Unternehmens kommen, befürchtet die Insolvenzschuldnerin einen Anstieg der Passiva auf etwa 7,5 Millionen Euro. Dies deshalb, da man im Liquidationsfall mit enormen Schadenersatzansprüchen konfrontiert wäre. In den dargestellten Verbindlichkeiten sind Darlehen aus verbundenen Unternehmen enthalten. Inwieweit solchen Darlehen im Insolvenzverfahren eine Rolle spielen werden, bedarf detaillierter Prüfungen durch die Insolvenzverwaltung. Die Schuldnerin geht davon aus, dass Vermögenswerte von rund 920.000 Euro vorhanden sind. Die wesentlichen Aktiva sind dabei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. der Wert der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Über eigenes Liegenschaftsvermögen an den Betriebsstandorten verfügt die Schuldnerin nicht.  

Die Insolvenzschuldnerin plant die Sanierung ihres Betriebes. Im Rahmen des derzeit vorliegenden Sanierungsplanvorschlages wird den Gläubigern die gesetzliche Mindestquote in Höhe von 20 Prozent angeboten. Der KSV1870 wird dieses Angebot im Detail auf seine Attraktivität hin überprüfen. Insbesondere wird auch die Frage der Möglichkeit der Finanzierung der Quote bei den Überlegungen des KSV1870 eine zentrale Rolle spielen.

Klaus Schaller, Leiter der Region West des KSV1870, erklärt dazu: „Primär hat die Insolvenzverwaltung nun zu prüfen, ob eine Fortführung des Betriebes im Rahmen des Insolvenzverfahrens ohne Nachteile für die Gläubiger überhaupt möglich ist. Im Insolvenzeröffnungsantrag wird von geplanten Restrukturierungsmaßnahmen gesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob das Management zusammen mit der Insolvenzverwaltung derart kurzfristig in der Lage ist, die operativen Ergebnisse in einer Weise zu verbessern, dass ein Überschuss für die Insolvenzmasse – auch unter Berücksichtigung der Kosten des Insolvenzverwalters – erzielt werden kann. Denn nur in diesem Fall ist es realistisch, dass im Zuge des Sanierungsverfahrens allfällige wiederaufgenommene Gespräche mit interessierten Investoren von Erfolg gekrönt sein werden.“  

Zum Insolvenzverwalter wurde Herr RA Dr. Herbert Matzunski aus Innsbruck bestellt. Die erste Prüfungstagsatzung wurde vom Landesgericht Innsbruck mit 10.07.2024 festgelegt. Die Gläubiger können Ihre Forderungen über den KSV1870 bei Gericht zur Anmeldung bringen.

Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.

Innsbruck, 27.05.2024

Rückfragen: 
MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
Kreditschutzverband von 1870
Verein zu ZVR-Zahl 175263718
6010 Innsbruck, Templstraße 30
Telefon 0501870-3023
e-Mail: klaus.schaller@ksv.at    
 

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