Die KPMG hat zur neuen Rechtslage einen Leitfaden erstellt, der helfen soll, angesichts der hohen Komplexität der Regelungen den Überblick zu behalten.
Die Vorschriften zur Vermeidung von Lohndumping sind in den letzten Jahren immer umfassender geworden. Mit dem am 1. Jänner 2017 in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) wurden die bisherigen Bestimmungen im Rahmen eines einheitlichen Gesetzes zusammengefasst und strukturiert. Außerdem sind an einigen Stellen Änderungen verankert.
Die KPMG hat zur neuen Rechtslage einen Leitfaden erstellt, der helfen soll, angesichts der hohen Komplexität der Regelungen den Überblick zu behalten. Dieser kann bei der KPMG angefordert werden. Darin werden die wesentlichen Aspekte, die im Rahmen einer Entgelt-Compliance zur Vermeidung von Verwaltungsstrafen und Haftungen zu beachten sind, erläutert:
- korrekte Anwendung des Kollektivvertrages (richtiger KV, richtige Einstufung)
- maßgebliche Entgeltbestandteile hinsichtlich des LSD-BG (das nach Gesetz, Verordnung und KV zustehende Mindestentgelt)
- arbeitszeitrechtliche Aspekte (Abgrenzung von Mehr- bzw Überstundenarbeit, ausgewählte Darstellung flexibler Arbeitszeitmodelle)
- besondere Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte (materielle und formelle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Inbound-Entsendungen bzw -Überlassungen, besondere Entgelthaftung) und
- Strafen im Zusammenhang mit dem LSD-BG (Strafrahmen und Möglichkeiten zur Strafvermeidung bzw -minderung)
Kontakt: KPMG Austria GmbH
Weitere Steuertipps finden Sie im forum.ksv 2/2017