Insolvenz: CMH Consulting, Management und Handel GmbH

Letztes Update: 05.07.2024 |

Basisdaten

  • 684635
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • 194698
  • CMH Consulting Management und Handel GmbH FN 133223t
  • Schuldner
  • LG-Innsbruck
  • 7S49/24a
  • 21.08.2024; 11:00; VHS 112
  • 1. Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung, Prüfungstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung
  • Mag. Philip Paumgarten Rechtsanwalt
  • 70% Großhandel mit Schuhen
    30% Großhandel mit Bekleidung
  • Betrieben wird der Großhandel mit Schuhen und exquisiter Damen- und Herrenmode.
  • 1995
  • FN 133223 t
  • ATU38641109
  • 2503697
  • 31.10.2022

Presseinformation

Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Schuhen der Marken „SUPERGA“ und „SEBAGO“

Gesellschafter: Fashion Logistik GmbH

Geschäftsführerin: Bernhard Aschauer

Betroffene Dienstnehmer: 4

Gläubiger: Von dieser Insolvenz sind rund 40 Gläubiger betroffen. Es handelt sich dabei zum überwiegenden Teil um ausländische Gläubiger. 

Aktiva: rd. EUR 287.000,00

Passiva: rd. EUR 5,627.000,00

Die im Jahr 1995 gegründete Antragstellerin war vorerst als Vertriebsunternehmen im Bekleidungssektor tätig, in den späteren Jahren dann auch im Vertrieb von Motorradkleidung. Ab 2013 konzentrierte man sich auf den Vertrieb von Schuhen der Marke „SUPERGA“ und „SEBARGO“.

Die Ursachen der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit liegen laut Angaben im Insolvenzantrag im Verzug von Vertriebsrechten, den teils zu hohen Rabattierungen sowie den wirtschaftlichen Schwierigkeiten im deutschen Retail-Bereich. Die hohe Inflation führte zu einer Kaufzurückhaltung der Konsumenten und zu Umsatzrückgängen. Zudem belasteten erhöhte Frachtkosten und ungünstige Wechselkursentwicklungen die Liquidität der Antragstellerin.

Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen konnten nicht mehr erfolgreich umgesetzt werden

Die Insolvenzschuldnerin bietet den Gläubigern im Rahmen ihres Sanierungsplanvorschlages aktuell die gesetzliche Mindestquote in Höhe von 20 Prozent an. Der KSV1870 wird diesen Vorschlag im Laufe des Verfahrens auf seine Angemessenheit und Finanzierbarkeit hin überprüfen. 

Erfahrungsgemäß ist für das Gelingen einer Sanierung im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens besonders wichtig, dass das schuldnerische Unternehmen während des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden kann. Der erfahrene Insolvenzverwalter wird kurzfristig zu prüfen haben, ob eine Fortbetrieb des operativen Geschäfts der Schuldnerin ohne weitere Nachteile für die Gläubiger möglich ist. Dabei wird sich alsbald zeigen, ob die Schuldnerin über betriebswirtschaftlich aussagekräftige Planungsunterlagen verfügt. 

Im Falle der Liquidierung und Verwertung des Unternehmens könnten die Gläubiger leidlich mit einer Verteilungsquote von rd. 3 % rechnen

Die Angaben des schuldnerischen Unternehmens konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht ausreichend überprüft werden.

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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