Basisdaten
- 7779605
- Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
- 197903
- Holzbau Salbrechter GmbH
- Schuldner
- LG-Klagenfurt
- 71S43/24b
- 14.01.2025; 13:30; VHS 225/II.Stock
- 1. Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung
- 04.02.2025; 09:00; VHS 225/II.Stock
- Allgemeine Prüfungstagsatzung
- 11.03.2025; 09:30; VHS 225/II.Stock
- Sanierungsplantagsatzung
- Mag. Michael Pontasch-Müller Rechtsanwalt
-
70% Zimmerei
20% Bautischlerei
10% Adaptierungsarbeiten im Hochbau - Betrieben werden eine Zimmerei sowie die Errichtung von Fertighäusern. Mit 01.01.2019 wurden die Tätigkeiten der G. Salbrechter GmbH zur Weiterführung übernommen.
- 1993
- FN 496816 m
- ATU73519089
- 22012427
- 31.12.2022
Presseinformation
Gegenstand des Unternehmens: Die Antragstellerin ist im Geschäftszweig Zimmereigewerbe tätig, verfügt jedoch auch über Gewerbeberechtigungen in den Bereichen Baumeister, Tischler, Spengler und Metallbautechnik.
Alleingesellschafter/Geschäftsführer: Florian Salbrechter
Betroffene Gläubiger: 210
Betroffene Dienstnehmer: 89
Passiva: EUR 9,6 Mio.
Aktiva: EUR 7,86 Mio.
Sanierungsplan: 30 Prozent binnen 24 Monaten
Wie dem KSV1870 bekannt ist, soll das Sanierungsplanerfordernis durch die Veräußerung nicht notwendiger Betriebsmittel und mit Hilfe von dritter Seite und/oder aus dem Familienverband aufgebracht werden. Ebenso wurden bereits Restrukturierungsmaßnahmen gesetzt.
Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben):
„Die Antragstellerin war ursprünglich ausschließlich im Zimmereigewerbe tätig. Da der Holzbau in den letzten Jahren auch im Bereich Wohn- und Gewerbebau stark zugenommen hat, hat die Antragstellerin begonnen als Generalunternehmerin Ferienchalets, Wohnhäuser, Hotels und gewerblich genutzte Bauten zu errichten. Trotz sehr schnellem Wachstums war die Antragstellerin wirtschaftlich erfolgreich. Einerseits bedingt durch Forderungsausfälle und andererseits durch mangelnde Liquiditätsplanung war die Liquidität im Jahr 2024 mehr und mehr angespannt. Aufgrund der Liquiditätssituation wurde eine Fortbestehungsprognose erstellt und wurde erstmalig evident, dass die Antragstellerin in der Bilanz 2023 eine Überschuldung von ca. Euro 2 Millionen ausweisen wird und das Insolvenzverfahren zu beantragen ist.“
Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.