Insolvenz: Skiliftgesellschaft Jungholz, Gesellschaft m.b.H.

Letztes Update: 24.06.2024 |

Basisdaten

  • 542522
  • Konkursverfahren
  • 194583
  • Skiliftgesellschaft Jungholz Gesellschaft m.b.H. FN 32873v
  • Schuldner
  • LG-Innsbruck
  • 7S39/24f
  • 31.07.2024; 10:00; VHS 112
  • 1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
  • Dr.Mag. Erich Pfanzelt Rechtsanwalt
  • 100% Seilbahn-, Sessel- und Schleppliftverkehr
  • Betrieb von 2 4-er Sesselbahnen sowie ca. 4 Schleppliften. Es besteht kein Sommerbetrieb.
  • 1951
  • FN 32873 v
  • ATU42844507
  • 1133977
  • 31.10.2023

Presseinformation

Die Schuldnerin wurde Anfang der 1950er Jahre gründet. In den vergangenen Jahren hat man sich am Markt als besonders für Familien geeignetes Schigebiet zu positionieren versucht. Die Schuldnerin verfügt über Liegenschaftsvermögen, welches mit Pfandrechten der finanzierenden Bank belastet ist. Inwieweit es bei einer Verwertung dieser Liegenschaft zu einem Überling für die allgemeine Masse kommen würde, wird im Rahmen dieses Insolvenzverfahrens zu erheben sein. Die Schuldnerin selbst geht davon aus, dass ein Verkaufserlös zur Gänze an den Pfandgläubiger fließen würde. 

Über die Gründe dieser Insolvenz liegen uns derzeit noch keine geprüften Informationen vor. Diese Ursachen werden wir in Zusammenarbeit mit der Insolvenzverwaltung erheben. 

Der Insolvenzverwalter wird zeitnah die Entscheidung zu treffen habe, ob die Fortführung des operativen Betriebs der Schuldnerin ohne weitere Nachteile für die Gläubiger möglich ist. Die Schuldnerin hat in der Regel keinen Sommerbetrieb und fallen aktuell – im Vergleich zu den Wintermonaten - nur geringe Kosten an. Natürlich müssen aber in den Sommermonaten die entsprechenden Wartungs- und Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden. Dies um ohne technische Schwierigkeiten in die Wintersaison starten zu können. Der Insolvenzverwalter wird nun zu prüfen haben, ob er im Rahmen der engen Vorgaben der österreichischen Insolvenzordnung diese Fortführung in den nächsten Wochen bewerkstelligen kann. Diese Entscheidung wird zeitnah zu treffen sein. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob die Schuldnerin in der Lage ist, nachvollziehbar darzustellen, dass eine Fortführung auf wirtschaftlich soliden Beinen stehen kann. 

Auf Basis der vorliegenden Informationen ist von Passiva von zumindest 3,1 Millionen Euro auszugehen. Die genaue Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten wird sich im Laufe des Verfahrens herausstellen. 

Aktuell ist nicht bekannt, ob die Schuldnerin eine Sanierung anstrebt. Klar ist dabei, dass eine Sanierung der Schuldnerin nur dann wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn es zu einem auch in Zukunft tragfähigen Betreiberkonzept kommt. 

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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