Am 7. Dezember 2023 sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu zwei Vorabentscheidungsersuchen zu datenschutzrechtlichen Fragen ergangen. Sie betreffen die Speicherdauer bei Restschuldbefreiung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen sowie den Einsatz von sogenanntem Scoring.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet hinsichtlich der Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung, dass diese nur so lange durch Kreditauskunfteien verarbeitet werden dürfen, wie sie in den öffentlichen Verzeichnissen einsehbar sind. In Österreich werden diese Informationen in der Ediktsdatei geführt.
Im Verfahren zum Einsatz von Scoring stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass dieses unter Umständen eine verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ gemäß Artikel 22 DSGVO darstellt, wenn dem Scorewert eine „maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung“ beigemessen wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in Artikel 22 DSGVO abgebildet sind, ist Scoring allerdings weiterhin zulässig. Diese Möglichkeiten werden nun evaluiert, um die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Kreditauskunfteien und ihren Kunden weiterhin rechtskonform zu gestalten. Schon jetzt können wir aber mitteilen, dass Anpassungen notwendig sein werden.
Derzeit analysieren wir die Entwicklungen in der Rechtsprechung im Detail, um entsprechende Anpassungen zeitnah umsetzen zu können. Gerne informieren wir Sie, sobald unsere Einschätzung vorliegt.
Großinsolvenz
Leiner & kika Möbelhandels GmbH
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