Keine Angst vor dem Verbraucherkreditgesetz

Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH, fasst die Eckpunkte zusammen und erklärt, wie Bonitätsprüfungen rechtskonform durchgeführt werden können.  

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird in Österreich am 20. November umgesetzt.  Ist das die nächste Belastung für die Wirtschaft?

Ich möchte das relativiert betrachten: Ja, die regulatorischen Auflagen werden grundsätzlich immer mehr, jedoch kann ich dem Verbraucherkreditgesetz auch einiges abgewinnen. Ziel ist es, verstärkt Schutzmechanismen für Verbraucher zu schaffen, eine akkumulierte Verschuldung durch Kleinstbeträge zu vermeiden und die Transparenz zu erhöhen. Vor Vertragsabschluss muss der Verkäufer den Konsumenten umfassend, kostenlos und transparent über die Details wie etwa Zinsen, das Rücktrittsrecht usw. informieren. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ist ein Kredit nicht zulässig. In erster Linie sollen Konsumenten besser geschützt werden. Hintergrund ist auch, dass Konsumkredite gut genutzt werden und Finanzierungsformen wie „Buy Now, Pay Later“ an Beliebtheit gewinnen. Das ist ein Trend unserer Zeit und insofern ist es gerechtfertigt, über die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen nachzudenken.

Wie sind die Eckpunkte des neuen Gesetzes?

Pressefoto von Gerhard Wagner

Die zentralen Punkte sind neue vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten und umfassendere Bonitätsprüfungen der Kunden – auch bei kleinen Beträgen. Der Anwendungsbereich wird ausgeweitet, auch auf Kleinkredite (unter 200 Euro), zinsfreie Kredite und BNPL-Modelle. Letzteres wird ab 20. November als Verbraucherkredit klassifiziert. Immobilienkredite sind hingegen nicht umfasst. Auf Unternehmensseite bedeutet das, dass sich Banken und Leasingunternehmen gut vorbereiten sollten, ebenso wie BNPL-Anbieter bzw. entsprechende Fintechs oder Plattformen. Betroffen ist der Handel und im Speziellen das E-Commerce-Business wie auch Mobilfunker - unter Umständen auch Versicherungen und Energieanbieter. Die neuen Regelungen betreffen einen wesentlichen Teil der Wirtschaft.

 

Als Geschäftsführer einer Kreditauskunftei ist die Bonitätsprüfung Ihr Steckenpferd. Was genau wird sich in diesem Bereich ändern?

Die Kreditwürdigkeitsprüfung vor Kreditvergabe wird strenger, da es keine Bagatellgrenze mehr gibt. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus und ist davon auszugehen, dass der Kunde die Raten nicht begleichen kann, dann ist eine Kreditvergabe nicht erlaubt. Das Verhältnis von Vorverschuldung und laufendem Einkommen gewinnt damit deutlich an Bedeutung. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass in Zukunft nicht jeder dieser Kredite genehmigt werden wird, was im Übrigen auch der Intention des Gesetzgebers entspricht. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, die Bonität inhouse zu prüfen und bzw. oder externe Datenbanken von Kreditauskunfteien zu nutzen. Schwieriger wird es nun vor allem für kleine Händler, die nicht wie große Unternehmen über eine eigene Kreditabteilung verfügen, die eine Kreditprüfung vornimmt. Sie werden sich vermutlich die Frage stellen, ob sie auf andere Zahlformen wie Kreditkarte, Apple Pay oder PayPal umsteigen. Natürlich unterstützen aber auch wir gerne.  

Wie unterstützt der KSV1870 betroffene Unternehmen?

Wir sind in diesem Bereich schon seit vielen Jahren aktiv und haben in den vergangenen Jahren unser Produktportfolio ausgebaut. Unverändert werden die klassischen Bonitätsauskünfte von unseren Kunden gerne genutzt. Die sogenannten PersonenProfile umfassen Informationen aus unterschiedlichen Datenpools und sind über 7,5 Mio. Privatpersonen verfügbar. Für die Kreditgebende Wirtschaft führen wir die KonsumentenKreditEvidenz, die Kreditverträge beinhaltet. Und seit einigen Jahren bieten wir über unsere Tochter FINcredible einen PSD2-Kontocheck an. Hierbei handelt es sich um Echtzeit-Informationen aus Girokonten. Unsere Mitglieder und Kunden nutzen diesen Service – mit Zustimmung der Betroffenen –  zur Identifikation, zur Bonitätsprüfung und für ein sicheres Onboarding potenzieller Kunden. Seit vielen Jahren übernehmen wir im Bereich Risikoprüfung komplette Geschäftsprozesse für unsere Kunden. Sie haben damit einen Dienstleister an ihrer Seite, mit dem sie die jeweiligen regulatorischen Vorgaben erfüllen können.