Privatkonkurs: Rückkehr zu fünf Jahren

Die Entscheidung über die Befristung des Tilgungsplans ist in der Vorwoche gefallen. Der Leiter der Insolvenz beim KSV1870, Karl-Heinz Götze, erklärt, warum die Entscheidung positiv ist. 

forum.ksv Online: Der bis 16. Juli 2026 befristete dreijährige Tilgungsplan im Privatkonkurs ist vor wenigen Tagen ausgelaufen. Was bedeutet das? 

Karl-Heinz Götze
Karl-Heinz Götze
KSV1870 Insolvenzleiter 

Karl-Heinz Götze: Zunächst einmal sind wir sehr froh, dass unsere Argumente gehört wurden. Wir haben rund zwei Jahre argumentiert und erklärt, warum wir die dreijährige Entschuldungsdauer bei Konsumenten für zu kurz halten. Dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, die Befristung auslaufen zu lassen, ist für die Wirtschaft ein positives Zeichen. Denn die nun wieder längere Rückzahlungsdauer wirkt sich positiv auf die Rückflüsse an die Gläubiger aus. Ursprünglich war diese Möglichkeit seitens der Europäischen Union vorrangig für Unternehmer gedacht. Der österreichische Gesetzgeber hatte diese jedoch auch Verbrauchern zugänglich gemacht. Hintergrund war die Annahme, dass sich die Zahl der Privatkonkurse aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise signifikant erhöhen würde. Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, hat sich diese Annahme jedoch bis heute nicht bewahrheitet, denn auch im Jahr 2025 ist das Vorkrisenniveau von rund 9.500 Fällen pro Jahr nach wie vor nicht erreicht.

Wenn wir fünf Jahre zurückgehen: Welchen Hintergrund hatte die Überarbeitung der Insolvenzordnung damals? 

Die Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie der EU fokussierte auf die schnellere Entschuldung von Unternehmen und legte eine maximale Dauer von drei Jahren fest. Der Fokus liegt hier eindeutig in einer zweiten Chance. Denn in der Praxis haben viele bewiesen, dass sie im zweiten Anlauf einen Betrieb zum Erfolg führen können. Sie tragen eine große finanzielle Verantwortung, schaffen Wertschöpfung und sorgen für Beschäftigung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie ist der sogenannte Tilgungsplan auch Konsumenten zugänglich gemacht worden – das hatte die EU den Ländern freigestellt. Dies vor dem Hintergrund, dass in vielen europäischen Ländern das Privatinsolvenzrecht nicht existent oder nicht funktioniert. Wir in Österreich haben allerdings seit über 30 Jahren ein sehr gut funktionierendes Privatinsolvenzrecht. Die Schulden der Privaten kommen allerdings zumeist anders zustande als jene von Unternehmern. Rund ein Drittel aller Fälle sind auf einen übermäßigen Konsum und den schlechten Umgang mit den eigenen finanziellen Mitteln zurückzuführen. Auch aus diesem Gesichtspunkt halten wir die Rückkehr zur fünfjährigen Entschuldungsdauer für sinnvoll. Alles andere würde ein falsches Signal senden. Nämlich, dass es relativ einfach ist, Schulden zu machen und sie dann auch wieder schnell loszuwerden. Letztlich ging es also auch darum, zu bewerten, ob drei Jahre Entschuldungsdauer gesamtgesellschaftlich betrachtet fair sind. 

Wie haben sich die Bestimmungen rund um den Privatkonkurs entwickelt?

Wenn man die historische Entwicklung betrachtet, so ist in den vergangenen Jahren jede Novelle zu Lasten der Gläubiger gegangen. War der Privatkonkurs ursprünglich mit einer Entschuldungsdauer von 7 Jahren und einer Rückzahlungsquote von 10 Prozent konzipiert, wurde die Entschuldungsdauer im Rahmen der Insolvenznovelle 2017 auf 5 Jahre verkürzt und die Mindestquote gestrichen. Nur wenige Jahre später, 2021, erfolgte mit der neuerlichen Verkürzung auf 3 Jahre ein weiterer massiver Einschnitt, der zu Lasten der Gläubiger ging. So wurde zum Beispiel bei den 3-jährigen Abschöpfungen zwischen 2021 und 2024 im Schnitt pro Fall um 31 Prozent weniger Geld zurückbezahlt als bei den 5-jährigen Abschöpfungen im selben Zeitraum. Als KSV1870 begrüßen wir daher die aktuelle Entwicklung.