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Wie wir arbeiten und wofür wir stehen

KSV1870 Forderungsmanagement GmbH

Pressefoto von Walter Koch, KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
Walter Koch,
Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanagement GmbH

Als Inkassodienstleister betreiben wir im Auftrag von Unternehmen außergerichtlich überfällige Forderungen. Damit stärken wir die Liquidität und die Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Durch unsere Tätigkeit helfen wir dabei, den Wirtschaftskreislauf in Gang zu halten und sorgen dafür, dass sich Fairness im Geschäftsleben auszahlt. Denn es ist unsere Überzeugung, dass erbrachte Leistung auch bezahlt werden muss. Wir wollen verhindern, dass Gläubiger durch nicht bezahlte Rechnungen ihrer Kunden in Schieflage geraten. Kern unserer Aufgaben ist es daher, rasch tragfähige Vereinbarungen zwischen unseren Kunden und den säumigen Zahlern zu schließen. Wir verstehen uns dabei als Vermittlerin zwischen unterschiedlichen, teils widerstrebenden Interessen. Unsere Kernkompetenz: Wir bringen die Erwartung der Kunden mit den Möglichkeiten der säumigen Zahler in Einklang. Respekt und Vernunft dominieren dabei unser Handeln. 

Inkasso und sein Zweck

In der Regel hat das betroffene Unternehmen vor Übergabe der Forderung eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um säumige Kunden zur Bezahlung ihrer Rechnungen zu bewegen. Der säumige Zahler stellt zumeist die Kommunikation ein und das betroffene Unternehmen hat damit keinen Handlungsspielraum mehr. Die Übergabe einer offenen Forderung an einen Experten stellt immer eine Eskalation dar - für beide Seiten. Sowohl die zusätzlichen Kosten (laut Gebührenverordnung) als auch die hohe Bekanntheit der Marke KSV1870 motivieren säumige Zahler aber häufig, wieder den Kontakt aufzunehmen und ihre finanziellen Schwierigkeiten zu regeln.

Maßnahmen und Zeitraum der Betreibung

85 Prozent aller Fälle werden von uns außergerichtlich abgeschlossen. Die wichtigsten Instrumente sind die schriftliche Mahnung und das Telefoninkasso. Eine Vielzahl der säumigen Zahler reagiert bereits auf die erste Mahnung: Sie begleichen die Forderung oder schließen eine Zahlungsvereinbarung ab. Bei Nichtzahlung liegen nach rund 8 Wochen genug Informationen vor, auf deren Basis wir unseren Kunden eine Klage oder das Überwachungsinkasso empfehlen können. Die Sinnhaftigkeit einer Klage sollte sich am erwartbaren Ergebnis orientieren, denn sie kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Operativ wird dieser Schritt durch einen KSV1870 Vertrauensanwalt abgewickelt. Es folgt die Ausstellung eines Zahlungsbefehls und in weiterer Folge kann ein Exekutionsantrag gestellt werden. Wird die gerichtliche Betreibung abgeschlossen und es sind Forderungen offen geblieben, so kann der Fall durch das Dubioseninkasso weiter betrieben werden. Aufgrund des rechtskräftigen Titels (Gerichtsurteil) ist die Forderung 30 Jahre vor Verjährung geschützt.

Mahnschreiben: Gestaltung und Inhalte

Transparenz ist uns ein besonderes Anliegen. Oberstes Ziel unserer Mahnschreiben ist es daher, dem Empfänger inhaltlich und visuell eine rasche Orientierung zu geben: Welcher Betrag ist bei welchem Gläubiger ausständig und sollte innerhalb welcher Frist beglichen werden. Zudem beinhaltet das Schreiben Informationen, wie Forderungsgrund, Fälligkeitsdatum, Kosten für die innerbetrieblichen Maßnahmen des Gläubigers, Zinssatz, Aufschlüsselung sämtlicher angefallener Betreibungskosten und die Rechtsgrundlage für die Kosten der Betreibung. Werden mehrere Einzelforderungen mit unterschiedlichen Fälligkeiten inkassiert, so wird zumindest das jüngste Fälligkeitsdatum ausgewiesen. Allen Mahnschreiben liegt eine Information zur DSGVO bei.

Einsatz von persönlichem Inkasso

Die Digitalisierung und die verstärkte Individualisierung der persönlichen Lebenswelt haben dazu geführt, dass der Einsatz von Inkassanten nur mehr bedingt erfolgt. Ein persönlicher Kontakt wird dann in Betracht gezogen, wenn Telefoninkasso und/oder Mahnschreiben ergebnislos geblieben sind. Werden Subunternehmer beauftragt, so sind diese angehalten, im Rahmen ihrer Tätigkeit diskret vorzugehen und unaufgefordert einen Inkassoausweis vorzuweisen. Erfolgt eine Zahlung, so wird ein Beleg ausgestellt. An eine von der Schuldneradresse abweichende Anschrift werden keine Mahnschreiben ausgehändigt oder hinterlegt. Wir greifen ausschließlich auf renommierte Dienstleister zurück, die eine Gewerbeberechtigung besitzen.

Kosten, Gebühren und Deckelung

Die Gebührenverordnung legt in Österreich die Höchstsätze fest, die Inkassodienstleister für ihre Tätigkeiten bei der Einziehung fremder Forderungen verrechnen können. Sie ist komplex, regelt aber auch detailliert, welche Arbeitsschritte und Maßnahmen in welcher Höhe verrechnet werden dürfen. Die häufigsten Gebühren sind: Bearbeitungsgebühr, Evidenzgebühr, Mahngebühr, Anschriftenerhebung, Ermittlung der Einkommens- und Vermögenverhältnisse, Wegentgelt usw. Eine offene Forderung in der Höhe von 100 Euro kann sich also verdoppeln oder darüber hinaus anwachsen. Wir halten uns an die Gebührenverordnung - schöpfen sie jedoch nicht aus. Wir deckeln die Inkassokosten, sodass sie in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Denn unser Ziel ist es, verbindliche Zahlungsvereinbarungen abzuschließen und Rückzahlungen an unsere Kunden zu ermöglichen.

Kundenservice: Zusammenarbeit und Betreuung

Der KSV1870 Kunde und dessen Kunde stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen. All unsere Tätigkeiten haben zum Ziel, beide bestmöglich zu servicieren und durch den gesamten Prozess zu begleiten. Um dafür einen klaren Fokus zu schaffen, wurden die Betreuung der Kunden und jene der säumigen Zahler organisatorisch getrennt und von administrativen Tätigkeiten entkoppelt. Die entsprechenden Servicelevels sorgen für effiziente und schnelle Ergebnisse. Der digitalen Kommunikation wurde durch den Ausbau der Serviceplattform meinfall.at Rechnung getragen. Hier können Zahlungsvereinbarungen direkt abgeschlossen und Zahlungen durchgeführt werden – 24 Stunden am Tag.

Fallinformation und Einspruch

Wir haben monatlich rund 17.000 Kontakte mit säumigen Zahlern. Die Anfragenden werden telefonisch, via E-Mail und mithilfe der digitalen Serviceplattform betreut. Die Mitarbeiter sind angehalten, schriftliche Anfragen innerhalb von 24 Stunden, spätestens 48 Stunden nach Eingang zu beantworten. Ist zur Klärung eine Rücksprache mit dem Auftraggeber notwendig, dann kann die Beantwortung eventuell länger dauern. Auf Wunsch erhalten Anfragende kostenfrei und jederzeit eine Aufstellung aller angefallenen Kosten, Zahlungen und offenen Beträgen. Im Falle eines schriftlichen Einspruches durch den Anfragenden wird der Auftraggeber kontaktiert und um Klärung gebeten. Wir nehmen in diesem Fall eine Vermittlerrolle ein und versuchen, offene Fragen zu klären. Wir können aber nicht über die Rechtmäßigkeit der Forderung entscheiden. Kommt es zu keiner Einigung, ist das außergerichtliche Inkasso beendet.