Baya Bau & Fenster GmbH beantragt Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Am 12.07.2024  wurde ein Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung über das Vermögen der Baya Bau & Fenster GmbH, FN 401736p, Linzer Bundesstraße 61 A, 5023 Salzburg, beim Landesgericht Salzburg eingebracht.   

  • Gegenstand des Unternehmens: 

Bekanntlich erbringt die Antragstellerin Leistungen im Baugewerbe, eingeschränkt auf Innen- und Außenputzarbeiten sowie Vollwärmeschutz. 

Eine Fortführung wird angestrebt. Eine Sanierungsplanquote (20 %) soll den Gläubigern angeboten werden, welche aus dem Fortbetrieb erwirtschaftet werden soll. 

  • Betroffene Gläubiger:  41
  • Betroffene Dienstnehmer:  18
  • Aktiva: sind noch zu eruieren.       
  • Passiva: EUR 1,63 MIO 

Insolvenzursache (lt. Antragstellerin):  

Die Zahlungsunfähigkeit der Antragstellerin ist auf einen namhaften Forderungsverlust im Jahr 2023 zurückzuführen. Die Antragstellerin sieht sich mit erheblichen Nachzahlungen konfrontiert. Überbrückungsfinanzierungskredite im Zusammenhang mit der Rückführung  (COFAG) sind fällig und können nicht oder nicht in der kurzen Zeit erwirtschaftet werden.  Hinzu trat die Teuerung des Wareneinkaufes.

Die Antragstellerin musste ihre Zahlungsunfähigkeit eingestehen. 

Ab sofort können Gläubigerforderungen über den KSV1870 angemeldet werden. 

E-Mail: ins.salzburg@ksv.at

Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden. 

„Die Insolvenzfallzahlen in der Baubranche steigen. Allein am heutigen Tag wurden zwei Eröffnungen in dieser Branche beim Landesgericht Salzburg beantragt“, so Bellou. 

 

Salzburg, 12.07.2024 

 

Rückfragen: 

Mag. Aliki Bellou & Ins-Salzburg Team 

Kreditschutzverband von 1870

5020 Salzburg, Hellbrunnerstraße 15/1