Insolvenz Leiner & kika - Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung

Bekanntlich wurde am 14.11.2024 das ursprünglich von der Schuldnerin beantragte Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht St. Pölten eröffnet. Da jedoch kein Investor gefunden werden konnte und auch keine weiteren finanziellen Mittel von Eigentümerseite für eine zukünftige positive Unternehmensfortführung zur Verfügung gestellt wurden, hat das Schuldnerunternehmen am 04.12.2024 den Sanierungsplan zurückgezogen. In weiterer Folge wurde das als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnete Insolvenzverfahren in ein Konkursverfahren umgewandelt.

In der am heutigen Tag am Landesgericht St. Pölten stattgefundenen ersten Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung stand der Insolvenzverwalter Mag. Volker Leitner den betroffenen Gläubigern zum bisherigen Verfahrensablauf Rede und Antwort.

Das Schuldnerunternehmen wird aktuell noch fortgeführt, da sich eine sofortige Schließung massiv nachteilig auf die betroffenen Insolvenzgläubiger ausgewirkt hätte. Nur durch die Fortführung des Unternehmens ist ein strukturierter Abverkauf der vorhandenen Waren gewährleistet.

Dieser findet derzeit in sämtlichen der noch bestehenden 17 Leiner & kika Filialen statt. Laut den dem KSV1870 vorliegenden Informationen ist vom Insolvenzverwalter beabsichtigt, den Abverkauf mit 31.01.2025 zu beenden. Der dann noch vorhandene Warenbestand soll an Verwertungsgesellschaften veräußert werden.

Es ist davon auszugehen, dass nach Beendigung des Abverkaufs die Filialen zeitnah zu schließen sein werden. Damit verbunden ist auch der Verlust von rd. 1.350 Arbeitsplätzen.

Im Rahmen des Fortbetriebs wurden in den letzten Wochen und werden aktuell seitens des Insolvenzverwalters zahlreiche mit Anzahlungsgläubigern abgeschlossene Verträge geprüft. Die Prüfungen gestalten sich sehr zeitintensiv und sind diese noch nicht abgeschlossen und abschließend abgewickelt.
Der Insolvenzverwalter berichtet weiters, dass die zwischen der Schuldnerfirma und der Supernova-Gruppe abgeschlossenen Mietverträge gekündigt wurden. Aufgrund der vorzeitigen Kündigung ist daher mit der Geltendmachung von hohen Schadenersatzansprüchen zu rechnen. „In welcher Höhe diese tatsächlich bestehen, wird vom Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren genauestens zu prüfen sein.“ so MMag. Karl-Heinz Götze.
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Insolvenzverwalters werden in den nächsten Monaten die Aufarbeitung der Geschäftsgebarung im Vorfeld des Insolvenzverfahrens, die Prüfung möglicher Anfechtungsansprüche sowie die Prüfung der Ursachen, welche zur neuerlichen Insolvenzeröffnung geführt haben, sein.

Bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens wurde dem Insolvenzverwalter ein vom Landesgericht St. Pölten bestellter Gläubigerausschuss beigeordnet. Als größter Gläubigerschutzverband gehört der KSV1870 diesem Gremium an. „Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht ein wichtiger Schritt für eine transparente und effiziente Abwicklung des Insolvenzverfahrens gesetzt.“, erklärt MMag. Karl-Heinz Götze.

Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird in der am 21.02.2025 stattfindenden Prüfungstagsatzung erfolgen. Bis dato wurden rd. 1.500 Forderungen von Gläubigern angemeldet. Es ist jedoch in den nächsten Wochen noch mit zahlreichen weiteren Anmeldungen zu rechnen. So fehlen insbesondere auch noch die Insolvenzforderungen der betroffenen Dienstnehmer.

„Erst nach der Prüfungstagsatzung wird eine erste konkrete Einschätzung über das Ausmaß der zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten und eine vorsichtige Quotenprognose möglich sein.“, so MMag. Karl-Heinz Götze.


Wien, 17.01.2025


Rückfragehinweis: 

MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at