Gläubiger melden im Insolvenzverfahren des Unternehmers René Benko weitere Ansprüche in Höhe von über 400 Millionen Euro an.
Der Insolvenzverwalter bleibt vorerst bei den bereits erfolgten Forderungsanerkenntnissen in der Gesamthöhe von etwa 47 Millionen Euro.
Innsbruck, 25. September 2024 – In der ersten Prüfungstagsatzung am 24. April 2024 wurden rund 2 Milliarden Euro von Gläubigern beim Landesgericht Innsbruck geltend gemacht. Zwischenzeitlich haben weitere Gläubiger über 400 Millionen Euro zusätzlich zur Anmeldung gebracht. Der Insolvenzverwalter bestreitet sämtliche neu angemeldeten Forderungen. Folglich sind aktuell Passiva in Höhe von rund 47 Millionen Euro formal vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Grabenweger festgestellt.
Nach Einschätzung des KSV1870 besteht die Möglichkeit, dass sich im Verlauf dieses Insolvenzverfahrens die Höhe der festgestellten Verbindlichkeiten noch wesentlich verändert. Die Gläubiger, deren Forderungen in den Prüfungstagsatzungen bestritten geblieben sind, haben die Möglichkeit, in einem separaten Zivilprozess gegen die durch den Insolvenzverwalter vertretene Insolvenzmasse die Feststellung des im Insolvenzverfahren geltend gemachten Anspruchs zu begehren. Derartige separate Feststellungsverfahren sind in der Regel mit einem hohen Prozesskostenrisiko verbunden. Es bleibt abzuwarten, ob sich der eine oder andere Gläubiger, dessen Forderung bisher bestritten blieb, dazu entscheidet, eine entsprechende Klage einzubringen.
Der Insolvenzverwalter berichtete, dass er aktuell bewegliches Vermögen des Insolvenzschuldners verkauft. Bespielhaft führte der Insolvenzverwalter aus, dass er Uhren, ein Sportboot und einen Jetski über einen Konkursverwerter veräußern werde. Geprüft wird auch, ob diverse Markenrechte, welche im Eigentum des Herrn Benko stehen, werthaltig und damit veräußerbar sind.
René Benko ist derzeit unselbständig bei einer Gesellschaft aus der Sphäre der Laura-Privatstiftung-Gruppe beschäftigt. Den pfändbaren Teil seines Einkommens hat der Insolvenzschuldner auf das Massekonto abzuführen.
Zudem führt der Insolvenzverwalter auch Gerichtsverfahren, um - über sehr komplexe juristische Schritte – auf Vermögenswerte einer Privatstiftung zuzugreifen. Hier betritt der Insolvenzverwalter zum Teil juristisches Neuland und ist es im Moment nicht zu prognostizieren, ob über diesen Weg letztlich Vermögen zu lukrieren ist, welches für die Befriedigung der Gläubiger in diesem Insolvenzverfahren zur Verfügung steht.
Fest steht für den KSV1870, dass dieses Verfahren noch lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Es ist davon auszugehen, dass das Landesgericht Innsbruck noch Jahre mit diesem Verfahren beschäftigt sein wird.
Innsbruck, 25. September 2024
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MMag. Klaus Schaller
Regionalleiter West
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