Insolvenz SIGNA Development Selection AG: Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung bleibt bestehen!

Im Anschluss an die ebenfalls heute stattgefundene Gläubigerversammlung im Sanierungsverfahren der SIGNA Prime Selection AG fand heute auch die erste Gläubigerversammlung im Sanierungsverfahren der SIGNA Development Selection AG am Handelsgericht Wien statt. 

Die Sanierungsverwalterin stand somit den betroffenen Gläubigern erstmals über die Entwicklung des am 29.12.2023 als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahrens der SIGNA Development Selection AG Rede und Antwort. 

Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung durch die Sanierungsverwalterin bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen. Somit wird das Verfahren wie auch bei der SIGNA Holding GmbH sowie der SIGNA Prime Selection AG als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt.

Die Kosten für den Fortbetrieb der SIGNA Development Selection AG sind vorerst gedeckt. 

Bereits bei Eröffnung des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung wurde der Sanierungsverwalterin ein Gläubigerausschuss beigeordnet. Als größter Gläubigerschutzverband gehört der KSV1870 diesem Gremium an. „Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht bereits zu Beginn des Verfahrens ein wichtiger Schritt für eine transparente Abwicklung des Sanierungsverfahrens gesetzt.“, begrüßt MMag. Karl-Heinz Götze die rasche Entscheidung des Insolvenzgerichts. 

Am 26.02.2024 findet am Handelsgericht Wien die Prüfungs- und Berichtstagsatzung statt. 

„Nach der Prüfungstagsatzung wird eine erste konkrete Einschätzung über das Ausmaß der tatsächlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten möglich sein.“, so MMag. Karl-Heinz Götze. Bekanntlich können Gläubigerforderungen bis zum 12.02.2024 angemeldet werden. Die für das Schuldnerunternehmen und für die Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung wurde für den 18.03.2024 anberaumt. Bekanntlich bietet die SIGNA Development Selection AG eine Sanierungsplanquote von 30% zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. 

„Die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bleibt wie auch bei der SIGNA Holding GmbH sowie der SIGNA Prime Selection AG eine Herkulesaufgabe.“, so MMag. Karl-Heinz Götze vom KSV1870.

Wien, am 15.01.2024
 

Rückfragehinweis: 

MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at