Rechtskräftige Versagung der Bestätigung des Treuhandsanierungsplans – nunmehr Abwicklung im Rahmen eines Konkursverfahrens!
Wie bereits im Insolvenzverfahren der SIGNA Prime Selection AG, hat der Oberste Gerichtshof auch im Insolvenzverfahren der SIGNA Development Selection AG dem Treuhandsanierungsplan rechtskräftig die Bestätigung versagt.
„Das Sanierungsverfahren wird nunmehr in ein Konkursverfahren abgeändert und wird die bisher als Sanierungsverwalterin bestellte Rechtsanwältin Frau Dr. Andrea Fruhstorfer ab sofort als Masseverwalterin fungieren“, erklärt MMag. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz Österreich KSV1870, die Konsequenzen der vorliegenden Entscheidung.
Der bereits nach der Abstimmung über den Treuhandsanierungsplan eingeleitete Verwertungsprozess wird nunmehr im Konkursverfahren seine Fortsetzung finden.
„Die Abwicklung des Schuldnerunternehmens im Rahmen eines Konkursverfahrens, lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass dies zum Nachteil der Gläubiger sein muss. Nicht nur, dass im Konkursverfahren das Insolvenzgericht als Entscheidungs- und Kontrollorgan erhalten bleibt, ist es aus Sicht der Gläubiger auch zu begrüßen, dass diese durch das Organ des Gläubigerausschusses im Unterschied zum Treuhandsanierungsplan in sämtliche Verwertungsprozesse eingebunden sind“, kommentiert MMag. Karl-Heinz Götze die Entscheidung des OGH.
Aufgrund der vorzunehmenden Verwertungshandlungen und insbesondere aufgrund der Komplexität potenzieller Ansprüche unterschiedlicher rechtlicher Natur ist von einer langjährigen Verfahrensdauer auszugehen. „Nach dem Wortlaut der Bestimmung der Insolvenzordnung ist der Treuhandsanierungsplan nur für maximal fünf Jahre konzipiert. Es wäre daher völlig unklar gewesen, wie sich dieses Faktum auf den Ablauf nach den fünf Jahren noch anhängiger Gerichtsverfahren ausgewirkt hätte“, ergänzt Karl-Heinz Götze.
Die Quotenaussichten für die Gläubiger können aktuell nicht seriös eingeschätzt werden.
Wien, am 30.12.2024
Rückfragehinweis:
MMag. Karl-Heinz Götze,
Leiter Insolvenz Österreich, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at