KSV1870 informiert Gläubiger zum Fall Commerzialbank Mattersburg

Heute, 28.07.2020, wurde über Antrag der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Konkursverfahren über die Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG in 7210 Mattersburg, Judengasse 11, beim Landesgericht Eisenstadt eröffnet.

Die FMA (Finanzmarktaufsicht) hatte dem Bankinstitut am 14.07.2020 die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt und einen Regierungskommissär als Aufsichtsperson eingesetzt, der feststellen musste, dass die Bank überschuldet und konkursreif ist.

Die Anzahl der betroffenen Gläubiger ist noch nicht bekannt.

Die Einlagensicherung hat bereits alle Kunden, deren Einlagen gesetzlich gesichert sind, informiert und technische Möglichkeiten für die elektronische Antragstellung geschaffen. Die Summe der von der Einlagensicherung bereits ausgeschütteten Beträge betrug bis 27.07.2020 schon ca. EUR 245 Mio. und steigt täglich. Insgesamt rechnet die Einlagensicherung mit einem Erstattungsbetrag von bis zu EUR 490 Mio. Nach dem Insolvenzrecht für Banken steht die Einlagensicherung im Konkursverfahren mit Ihrer Regressforderung gegen die Konkursmasse im Rang eines bevorrangten Konkursgläubigers (Klassenkonkurs). Die Befriedigungsaussichten der Gläubiger der allgemeinen Klasse werden also davon abhängen, in welchem Umfang tatsächlich realisierbare Aktiva vorhanden sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Konkursverfahren nur für jene Ansprüche Gläubiger sind, die nicht durch die Einlagensicherung gedeckt sind.

Informationen zur Insolvenzeröffnung:

  • Landesgericht Eisenstadt / Geschäftszahl: 26 S 44/20b
  • Die Anmeldefrist für die Forderungsanmeldung endet am 28.09.2020
  • Masseverwalter: Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch Mag. Gerwald Holper und Dr. Michael Lentsch,7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27.

Der Masseverwalter wird nunmehr einen Status nach Insolvenzkriterien erstellen.
Die Hintergründe dieses skandalösen Insolvenzfalles werden nunmehr vollständig aufzuarbeiten sein, wobei der Masseverwalter auch prüfen wird, ob die Konkursmasse Haftungsansprüche gegen Dritte geltend machen kann.

  • Berichts- und Prüfungstagsatzung:     12.10.2020 

Welche Forderungen sind zum Konkurs anzumelden, wenn ich betroffener Bankkunde bin?

Sollten Sie über Forderungen verfügen, die nicht durch die Einlagensicherung gedeckt sind, gleichgültig, ob Sie Privatperson oder Geschäftskunde sind, steht Ihnen der KSV1870 zur Verfügung, um die Anmeldung Ihrer Forderung im Konkursverfahren vorzubereiten.

Senden Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail an commerzialbank@ksv.at :

  • Das unterfertigte und vollständig mit Ihren Angaben ausgefüllte Vollmachtsformular, welches Sie HIER downloaden können
  • Eine Kopie Ihrer Sparurkunde (z.B. Sparbuch) und/oder des letzten Kontoauszugs.
  • Wenn Sie schon eine Entschädigung durch die Einlagensicherung erhalten oder beantragt haben, bitte auch Informationen dazu (z.B. E-Mail-Bestätigung der Einlagensicherung)

Was kostet die Vertretung durch den KSV1870?

Die Kosten, die der KSV1870 für die Vertretung verrechnet, hängen von der Höhe Ihrer Forderung ab. Details dazu entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt, welches Sie HIER downloaden können.

Diese Kosten werden gleich nach erfolgter Forderungsanmeldung in Rechnung gestellt und stellen einen einmaligen Pauschalbetrag dar, der unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens zu entrichten ist.

Ich bin Lieferantengläubiger

Wir vertreten Sie selbstverständlich auch gerne, wenn Sie Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen gegenüber der insolventen Bank haben. Diesfalls übermitteln Sie uns bitte die bezughabenden Unterlagen (Rechnungen, Lieferscheine) per E-Mail an commerzialbank@ksv.at.

Welche wirtschaftlichen Chancen bestehen im Konkursverfahren?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das wirtschaftliche Ergebnis eines allfälligen Konkursverfahrens heute nicht seriös beurteilt werden kann. Es besteht aber letztlich auch die Möglichkeit, dass es auch ohne Quotenausschüttung für die Gläubiger der allgemeinen Klasse enden wird. Wie wir aus den Bankenkonkursen der Vergangenheit wissen, wäre jedenfalls mit einer jahrelangen Abwicklungsdauer zu rechnen.

Organisiert der KSV auch gerichtliche Schritte außerhalb des Konkurses?

Gerade weil das wirtschaftliche Ergebnis eines Konkursverfahrens ungewiss ist, lässt der KSV1870 anwaltlich prüfen, ob auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens Haftungsansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können. Jene Gläubiger, die uns bevollmächtigen, werden wir zu gegebener Zeit über das Ergebnis dieser anwaltlichen Prüfungen informieren.

Um unserem Anwalt die fundierte Prüfung allfälliger gerichtlicher Schritte gegen Dritte zu ermöglichen, ersuchen wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wann haben Sie Ihre Einlage(n) getätigt?
  • Welche Zinsen wurden versprochen?
  • Welche sonstigen Zusagen hat es gegeben?
  • Wann ist die vereinbarte Endfälligkeit Ihrer Veranlagung?

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung dieser Fragen für Sie völlig unverbindlich ist und Sie zu keiner Teilnahme an einem allfälligen Klagskonsortium verpflichtet.

Insolvenzgeschichtliches zu Bankinsolvenzen:

Es handelt sich leider nicht um die erste Bankeninsolvenz der jüngeren österreichischen Wirtschaftsgeschichte. Die Komplexität der Abwicklung derartiger Insolvenzen spiegelt sich in der langen Verfahrensdauer wider: Bank für Handel für Industrie AG, Graz (Konkurseröffnung 1995): 11 Jahre; Trigon Bank AG, Wien (Konkurseröffnung 2001): 18 Jahre; Riegerbank AG, Wien (Konkurseröffnung 1998), noch anhängig, bisherige Verfahrensdauer nahezu 22 Jahre.


Wegen der großen Zahl betroffener Bankkunden bitten wir um Verständnis, dass wir keine telefonischen Anfragen beantworten können, sondern ersuchen Sie, allfällige Anfragen ausschließlich an die E-Mail-Adresse commerzialbank@ksv.at zu richten.