Insolvenz: CLEEN Energy AG
This content is available in German only.
Letztes Update: 20.12.2024 |
Basisdaten
- 7469655
- Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- 198006
- CLEEN Energy AG
- Schuldner
- LG-St.Pölten
- 14S203/24d
- 25.02.2025; 10:20; Saal 216
- 1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
- 18.03.2025; 11:15; Saal 216
- Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Dr. Wolfgang Strasser Rechtsanwalt
- Mag. Dr. Christian Strasser Rechtsanwalt
-
60% Versand- und Internet-Einzelhandel
20% Elektroinstallation
10% Ingenieurbüros
5% Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
5% Beteiligungsgesellschaften - Betrieben werden der Technologievertrieb im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energie. Man beschäftigt sich vorwiegend mit dem Verkauf und der Errichtung von PV-Anlagen. Die Erstellung von Konzepten für Beleuchtungsanlagen, sowie deren Austausch bzw. der Handel von LED Beleuchtung hat nur mehr untergeordnete Bedeutung. Vorwiegend werden die Konzepte mit Leasing oder Contracting für den Kunden ohne Investitionskosten realisiert. Weiters beschäftigt man sich mit der Verwaltung von Firmenbeteiligungen. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23.11.2016 wurde die CLEEN Energy GmbH (FN 418244 s) in gegenständlicher AG verschmolzen.
- 2014
- FN 460107 d
- ATU71707548
- 19801084
- 31.12.2023
-
ENER AG
Presseinformation
Gegenstand des Unternehmens:
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin liegt im Anbieten von Produkten und
Dienstleistungen in den Bereichen alternative Energien und Energieeffizienz. Dabei liegt der Fokus auf der Errichtung und Planung von PV-Anlagen.
Betroffene Dienstnehmer: 13
Betroffene Gläubiger: 108
Aktiva: rund 823.000 Euro
Passiva: rund 7,9 Mio. Euro (Buchwerte)
Insolvenzursachen (Eigenangaben des Unternehmens):
Die Antragstellerin geriet im Jahre 2022 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ein operativer Verlust sowie hohe Verbindlichkeiten führten dazu, dass zahlreiche Maßnahmen von Investoren und Gläubigern getroffen wurden, um fällige kurzfristige Verbindlichkeiten zu reduzieren und die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Jedoch musste im Herbst 2023 eine erneute Kapitalzufuhr die Liquidität und die positive Fortbestehensprognose sichern. Zunächst waren die getroffenen Maßnahmen erfolgreich, jedoch aufgrund der aktuell schwierigen Situation in Europa konnte das erwartete Umsatzniveau nicht erreicht und daher auch keine positiven Ergebnisse zur Schuldenreduktion erzielt werden. Die nach wie vor sehr hohen Verbindlichkeiten und die erforderlichen Tilgungen verschlechterten die Liquiditätssituation der Antragstellerin im vierten Quartal 2024 wieder, sodass die Konsequenzen in Form des vorliegenden Antrages auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwalter gezogen werden mussten.
Sanierungsplan:
Den Gläubigern wird im Rahmen eines Sanierungsplans die gesetzliche Mindestquote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten. Ob diese Quote angemessen und erfüllbar ist, wird nunmehr vom KSV1870 geprüft.
Ausblick:
Die Finanzierungsgrundlage für den Sanierungsplan soll einerseits mit Hilfe eines Investors und andererseits aus dem Fortbetrieb des Unternehmens erwirtschaftet werden. „Der Insolvenzverwalter wird nunmehr rasch zu prüfen haben, ob eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens möglich ist und die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können“, so Brigitte Dostal vom KSV1870.