Neuer IBAN bei Finanzamtszahlungen

Seit 1. Juli 2019 sind Zahlungen an den Bund – und somit insbesondere auch Überweisungen an Finanzämter – ausschließlich unter Verwendung der dem Bund bereits vor mehreren Jahren zugewiesenen neuen IBAN möglich.

Für Finanzamtszahlungen lautet der zugewiesene IBAN
ATXX 0100 …
BIC: BUNDATWW

Erfolgen Zahlungen ungeachtet dessen auch in der zweiten Jahreshälfte weiterhin unter Verwendung der alten Bankkonto-Daten (IBAN beginnend mit ATXX 6000 …; BIC: OPSKATWW), könnte es daher zur Entstehung von Säumniszuschlägen kommen.

Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Überprüfung der im ERP-System angelegten Stammdaten sowie allfälliger Vorlagen im Electronic-Banking-System (insbesondere im Hinblick auf das zuständige Finanzamt im Bereich der Ertragsteuern und Umsatzsteuer sowie auch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel), um bis zum Ende des Monats Juni 2019 sicherzustellen, dass die Überweisungsdaten korrekt erfasst sind. 

KPMG-Kontakt:
Mag. Bettina Matzka
M: bmatzka@kpmg.at

Diesen und weitere Steuertipps finden Sie im forum.ksv 3/2019.