Basisdaten
- 7329775
- Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- 197368A
- LeiKi Gastro Beta GmbH
- Schuldner
- LG-St.Pölten
- 14S182/24s
- 21.01.2025; 10:20; Saal 216
- 1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
- 25.02.2025; 11:30; Saal 216
- Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Dr. Kurt Weinreich Rechtsanwalt
-
100% Restaurants und Gaststätten
- Betrieben wird die Führung von Gastronomielokalen in den Einrichtungshäusern der Kika/Leiner-Gruppe in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark.
- 2014
- FN 426434 i
- ATU69223306
- 18047882
- 30.09.2023
Presseinformation
Die LeiKi Gastro Alpha GmbH und die LeiKi Gastro Beta GmbH, jeweils in 3100 St. Pölten, Porschestraße 7, haben am 25.11.2024 am Landesgericht St. Pölten ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.
Die beiden Verfahren wurden am 25.11.2024 eröffnet.
Betroffene Gläubiger:
LeiKi Gastro Alpha GmbH: rund 40
LeiKi Gastro Beta GmbH: rund 35
Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
LeiKi Gastro Alpha GmbH: 90 in 12 Standorten
LeiKi Gastro Beta GmbH: 49 in 6 Standorten
Passiva:
LeiKi Gastro Alpha GmbH: rund 2,15 Mio. Euro, im Liquidationsfall rund 2,65 Mio. Euro
LeiKi Gastro Beta GmbH: rund 600.000 Euro, im Liquidationsfall rund 1,2 Mio. Euro
Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben):
Nachdem die außergerichtlichen Sanierungsbemühungen gescheitert sind und auch über die Leiner & kika Möbelhandels GmbH neuerlich ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde, mussten die Konsequenzen in Form der vorliegenden Anträge auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt werden.
Sanierungsplan:
Die Schuldnerfirmen bietet allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote von 20%, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Dabei handelt es sich um das gesetzliche Mindestanbot. „Die Finanzierung der angebotenen Sanierungspläne muss nunmehr anhand des ausgearbeiteten Finanzierungskonzeptes und Finanzierungsplanes, der laut Schuldnerangaben einen positiven Fortbetrieb ermöglicht, mit dem noch zu bestellenden Insolvenzverwalter abzustimmen sein. Weiters werden im Zuge der Restrukturierung auch Teilbereichsschließungen zu prüfen sein.“ erklärt Brigitte Dostal, KSV1870 Leiterin Unternehmensinsolvenzen Wien/NÖ/Bgld.