Wien, 06.04.2017
Unternehmensinsolvenzen I. Quartal 2017
Insgesamt waren in den ersten drei Monaten 1.298 Unternehmen insolvent, was einem Rückgang von 3 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 entspricht. Es wurden über 787 Unternehmen Insolvenzverfahren eröffnet, die Schulden von insgesamt EUR 300 Mio. betrafen. In diesen Unternehmen waren in Summe 4.100 Dienstnehmer beschäftigt.
Der Rückgang der Passiva ist mit ca. 74 % extrem, allerdings verzerrten die Statistik im Vorjahr drei Großinsolvenzen mit über EUR 840 Mio. Passiva. Ohne diese drei „Ausreißer“ liegen die Passiva 2017 sogar knapp über jenen des Vorjahrs. Insgesamt sind die Insolvenzfälle weiterhin klein und eher unbedeutend.
2017 | 2016 | Veränderung | ||
Eröffnete Insolvenzen | 787 | 835 | - | 5,7 % |
Nichteröffnete Insolvenzverfahren (mangels kostendeckenden Vermögens) |
511 | 503 | + | 1,6 % |
Gesamtinsolvenzen | 1.298 | 1.338 | - | 3,0 % |
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR | 300 Mio. | 1.137 Mio. | - | 73,6 % |
Die weiteren Aussichten fasst KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Hans-Georg Kantner zusammen: „Eine Schwalbe macht keinen Sommer und der leichte Rückgang der Insolvenzen im ersten Quartal ist kein Indikator für die Entwicklung im gesamten Jahr. Zinserhöhungen und Erholung der Wirtschaft sind im Gegenteil Vorboten, dass es im Lauf des Jahres 2017 noch eine Belebung des Insolvenzgeschehens geben wird. Denn langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass mit dem beginnenden Aufschwung aus einem Konjunkturtal auch die Insolvenzen anspringen“.
Die Detailzahlen stehen zum Download bereit.
Privatkonkurse I. Quartal 2017
Die beantragten Schuldenregulierungen gingen deutlich zurück: Die Zahl der Privatkonkurse lag mit 1.690 im österreichischen Schnitt um 18 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Spitzenreiter sind Burgenland (- 54%) und Tirol (- 44%). Die Passiva mit nur EUR 172 Mio. lagen sogar ca. 24 % unter jenen des ersten Quartals 2016.
Die Gründe für den Rückgang sind nicht im Anspringen der Konjunktur zu finden, sondern im Zögern der Schuldner und ihrer Berater, die auf eine baldige und vollständige Umsetzung der angekündigten Novellierung des Privatkonkurses hoffen. Dies auch ungeachtet dessen, dass eine Antragspflicht laut § 69 IO besteht, nach der Schuldenregulierungen nicht verzögert werden dürfen, wie Dr. Hans-Georg Kantner, KSV1870 Leiter Insolvenz, erklärt: „Bei der geplanten Novelle werden Unternehmer, die einmal redlich gescheitert sind, mit Konsumschuldnern in einen Topf geworfen. Diese Gleichbehandlung ist unfair, denn ehemals Selbstständige haben mit der Gründung ihres Unternehmens Verantwortung übernommen und ihre Existenz aufs Spiel gesetzt. Es besteht die realistische Chance, dass sie es im zweiten Anlauf besser machen.“
2017 | 2016 | Veränderung | ||
Eröffnete Schuldenregulierungsverfahren | 1.690 | 2.071 | - | 18,4 % |
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten | 172 Mio. | 227 Mio. | - | 24,2 % |
Einschätzung des KSV1870 zur Novelle:
Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen werden nicht nur bei Finanzinstituten zu erheblichen Einbußen führen, sondern bei allen Gläubigern, zu denen Lieferanten und die öffentliche Hand gehören. Diese Ausfälle werden von allen Steuerzahlern und Vertragspartnern im „business-to-consumer“ Bereich aufgefangen werden müssen. Im Klartext: Schuldner können in drei Jahren ohne besondere Erfordernisse ihre Schulden abschütteln und die Zeche zahlen alle rechtstreuen und leistungsfähigen Österreicher.
Die Detailzahlen stehen zum Download bereit.