Der administrative Aufwand wächst.

Das „Verrechnungspreisdokumentationsgesetz“ bringt neue, klar definierte Dokumentationspflichten für interne grenzüberschreitende Transaktionen mit sich. Im KMU-Bereich sind davon vor allem größere heimische Familienunternehmen mit ausländischen Geschäftseinheiten betroffen.

Innerbetriebliche internationale Transaktionen müssen künftig noch genauer dokumentiert werden. Das „Verrechnungspreisdokumentationsgesetz“ (VPDG) ist Teil des EU-Abgabenänderungsgesetzes und wurde im Sommer im Nationalrat beschlossen. Zu beachten ist: Es gilt bereits für Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner 2016. Den Kern bildet dabei ein dreistufiger Dokumentationsansatz, bestehend aus Masterfile, Localfile und Country-by-Country Reporting (CbC Reporting). Ein CbC Reporting muss ab einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. im vorangegangenen Wirtschaftsjahr erstellt werden. Das betrifft laut Finanzministerium lediglich ca. 90 Geschäftseinheiten. Die Verpflichtung zur Erstellung von Local- und Masterfiles ist bereits ab EUR 50 Mio. Umsatz in Österreich in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren gegeben. „Direkt betroffen sind daher in erster Linie größere heimische Familienunternehmen mit ausländischen Geschäftseinheiten, die die beschriebenen Umsatzschwellen überschreiten, und in Österreich ansässige Geschäftseinheiten multinationaler Unternehmensgruppen“, sagt Kurt Lassacher, Partner und Standortleiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC in Salzburg.
 
Verrechnungspreise: intensiver geprüft. Zu beachten ist, dass die Dokumentationspflicht aber auch bei Unterschreiten dieser Umsatzschwellen nicht entfällt. Vielmehr ist eine „vereinfachte“ Dokumentation auf Basis der bisherigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Verrechnungspreisrichtlinien 2010 zu erstellen. „Art und Umfang dieser Dokumentation sind dabei nicht so klar definiert wie im VPDG, allerdings ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung künftig deutlich höhere Erwartungen an diese Dokumentation haben wird – wodurch auch KMU aufgrund der neuen Regelungen mittelbar betroffen sein werden“, so Lassacher. Dies sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass Verrechnungspreise zunehmend aggressiver bei Betriebsprüfungen thematisiert werden – im In- und Ausland.
 
Deutlicher Mehraufwand. Als positiven Aspekt des VPDG sieht Lassacher, dass erstmals konkrete gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation gemacht werden. „Kritisch zu sehen ist, dass der administrative Aufwand für Unternehmen durch diese Neuregelung aber insgesamt deutlich zunehmen wird. Vor allem bei Familienunternehmen, die den Schwellenwert von EUR 50 Mio. überschreiten und die bisher noch wenig Erfahrung mit dem Thema haben, wird die Anpassung der Dokumentation auf die neuen Erfordernisse oder das erstmalige Aufsetzen der Dokumentation mit sehr hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sein.“ Das Finanzministerium geht von einem einmaligen Aufwand von EUR 200.000 für die erstmalige Erstellung des CbC Report aus sowie von EUR 400.000 für Master- und Localfile. 

Auf den Punkt gebracht. Wer das Thema bisher noch nicht oder nur wenig beachtet hat, sollte also rasch Maßnahmen ergreifen. Master- und Localfile müssen ab Abgabe der Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen übermittelt werden. Für den Country-by-Country Report sind es zwölf Monate nach dem letzten Tag des Wirtschaftsjahres. Strafbestimmungen sind dabei in Österreich nur für den CbC Report vorgesehen.
 
Text: Sonja Tautermann

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