In der Crowdinvesting-Falle

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Eigentlich sieht es nach einer Win-Win-Situation aus: Start-ups können mit dem eingesammelten Kapital aus einer Crowdinvesting-Kampagne gegründet und Projekte finanziert werden. Die Investoren dürfen sich über einen Zinssatz von fünf Prozent p.a. und mehr freuen, was im derzeitigen Niedrigzinsumfeld sehr verlockend ist. Nach einigen spektakulären Pleiten von crowdfinanzierten Start-ups in Österreich und Deutschland, stellt sich die Frage: Was passiert mit der Investition, wenn das Unternehmen insolvent wird?
 
Risikofaktor: Nachrangdarlehen. Ein Blick auf die Geschäftsbedingungen der Crowdinvesting-Plattformen bringt Gewissheit, denn dort gibt es den gesetzlichen Warnhinweis: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Im Klartext: Scheitert das Unternehmen, ist auch das Geld oft weg, denn Crowdinvestings sind Nachrangdarlehen. Laut Definition der FMA bedeutet das: „Es handelt sich um ein Darlehen, bei welchem der Geldgeber akzeptiert, dass er im Rang hinter die anderen Gläubiger tritt.“ Er bekommt also sein Geld erst dann zurück, wenn davor alle anderen Gläubiger (Banken, SVA, Finanzamt, Lieferanten) ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“). Und die Gefahr ist hoch, dass die Nachranggläubiger leer ausgehen. Und Achtung: Bei „qualifizierten Nachrangdarlehen“ muss der Darlehensnehmer trotz Fälligkeit nicht zahlen, wenn er durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte. Hat das Investment den rechtlichen Status eines Genussrechts, mit Beteiligung am Unternehmensgewinn bzw. am Erlös aus einem Firmenverkauf, ist bei einer Pleite ebenfalls nichts mehr zu holen, denn Gewinnbeteiligungen gibt es bei einem insolventen Unternehmen natürlich auch keine.
 
Austeigen, aber wie? Auch die Notbremse zu ziehen ist nicht so einfach. Aus der Investition auszusteigen ist zwar laut Vertrag möglich, allerdings muss sich der Investor selbst um einen Käufer kümmern und diesen dann der Plattform melden. „Es gibt aber keine Kündigungsmöglichkeit, weil das ein Unternehmen innerhalb kürzester Zeit in Liquiditätsschwierigkeiten bringen würde. In den Verträgen sind ganz klare Ausstiegszenarien für beide Seiten vorgesehen, weil sowohl Unternehmen als auch Investor natürlich Planungssicherheit brauchen“, erklärt Daniel Horak von der Plattform Conda. Ein Verkauf wird aber schwer, wenn das Unternehmen bereits in Schwierigkeiten ist.
 
Vertrauen und Risiko. In Deutschland mussten in den vergangenen sechs Monaten schon einige ehemalige „Crowdinvesting-Stars“ die Segel streichen. Obwohl sich in Österreich die Zahl der Insolvenzen noch in Grenzen hält, kommt doch mit jedem Fall wieder Skepsis auf. Und Crowdinvesting lebt von Vertrauen. Die Plattformen versuchen daher potenzielle Investoren aufzuklären: „Wir erfinden das Investieren nicht neu, wir ergänzen den Markt nur mit einer neuen Art von Investitionsmöglichkeit. Dabei sagen wir ganz deutlich und offen, dass die Anlage im Crowdinvesting ein höheres Risiko mit sich bringt. Aufgrund der Reaktionen sehen wir aber, dass sich die Leute des Risikos bewusst sind, und, dass es auch klar ist, dass eine hohe potenzielle Rendite auch mit einem höheren Risiko verbunden ist“, so Daniel Horak. Anwalt Lukas Aigner, Spezialist für Anlegerschutz bei Aigner & Partner, teilt diese Meinung nicht: „Ich glaube, dass die Investoren eine falsche Vorstellung vom Risiko haben, das sie eingehen. Man darf nicht vergessen, dass es sich um eine alternative Finanzierungsform für Unternehmen handelt, die oft von den Banken wegen des hohen Risikos keine Finanzierung bekommen.“
 
Plattformen prüfen Kundschaft. Eine Mitschuld an den Verlusten der Investoren, lassen die Plattformbetreiber aber nicht gelten. Ist es doch auch ihrem eigenen Sinn, dass die Projekte gut laufen. Die Unternehmen werden vor Kampagnenstart von den Plattformen überprüft. Wolfgang Deutschmann von Green Rocket zum Auswahlprozess: „Wir prüfen die Unternehmen, die wir zulassen, sehr genau. Dazu sehen wir uns Bilanzen und Saldenlisten an, aber auch, welche Personen hinter den Unternehmen stehen und wie viel Erfahrung diese haben. Produzierende Unternehmen müssen zudem einen verlässlichen Industriepartner und ein gewisses Kerngeschäft aus ihren Produkten nachweisen. Selbst bei geringen Zweifeln lehnen wir Unternehmen ab. Lieber haben wir einen Monat lang keine Investmentchance, als etwas zu präsentieren, von dem wir nicht überzeugt sind.“
 
Information zum Status quo. Über die Entwicklung des Unternehmens oder des Projektes werden die Investoren durch regelmäßige Reportings informiert. Ist ersichtlich, dass ein Unternehmen in Schieflage kommt versuchen die Investing-Plattformen, Business-Angels und auch große Investoren einzugreifen, um das Ruder noch herumzureißen. Doch manchmal ist nichts mehr zu retten. Die Kommunikation über die Gefahr einer Insolvenz geht vom Unternehmen selbst aus. Die Investoren werden auch darüber informiert, welche Schritte geplant sind, um durch eine Sanierung zu gehen. „Wir als Plattform informieren über den weiteren Prozess, über die Kommunikation, die wir mit dem Unternehmen und den Behörden etc. vornehmen. Wir setzen den Rahmen aus Prozesssicht und – soweit für uns möglich – rechtlicher Sicht, aber das Unternehmen selbst muss natürlich zu den ökonomischen Rahmenbedingungen und dem Status quo stellungnehmen“, so Daniel Horak. Kann das Unternehmen trotz aller Bemühungen nicht gerettet werden, muss sich der Investor wohl damit abfinden, dass sein eingesetztes Kapital verloren ist. „Einen Anspruch geltend zu machen, ist wegen der geringen Höhe der Investments wirtschaftlich nicht attraktiv. Denn die Quoten liegen bei einem Start-up meist unter zehn Prozent“, so Anwalt Aigner.