Update
Die ersten Schritte zur erfolgreichen Fortführung des Unternehmens und Sicherung der Arbeitsplätze wurden heute gesetzt.
Im seit 31.01.2024 anhängigen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über die Brucha Gesellschaft m.b.H. fand heute beim Landesgericht St. Pölten die Sanierungsplantagsatzung statt.
Bis zum heutigen Tag wurden von rund 430 Gläubigern sowie rund 500 Dienstnehmern Gesamtforderungen von rund 85,3 Mio. EUR angemeldet, wovon rund 76,7 Mio. EUR anerkannt und rund 8,6 Mio. EUR bestritten wurden.
Die Schuldnerin hat folgenden, verbesserten Sanierungsplanvorschlag, der ursprünglich auf Zahlung einer Quote von 30% binnen zwei Jahren gelautet hat, den Gläubigern angeboten:
31,5%, zahlbar wie folgt: 10% als Barquote (diese erliegt bereits beim Insolvenzverwalter) weitere 11,5 binnen einem Jahr und 10% binnen zwei Jahren, jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.
Bei der Abstimmung über den verbesserten Sanierungsplan wurde sowohl die erforderliche Kopf- als auch Summenmehrheit erreicht und der Zahlungsvorschlag von den Gläubigern daher angenommen.
Die Annahme des verbesserten Sanierungsplans wurde seitens der Insolvenzverwalterin Dr. Ulla Reisch empfohlen, da die betroffenen Gläubiger im Falle der Ablehnung des verbesserten Zahlungsvorschlages und der darauf folgenden Liquidation des Unternehmens, bedingt durch eine Erhöhung der Insolvenzforderungen (Schadenersatzansprüche, Beendigungsansprüche der verbliebenen rund 400 Dienstnehmer), mit einer geringeren Zerschlagungsquote als der angebotenen Sanierungsplanquote rechnen könnten.
Von der Schuldnerfirma wurde auch ein umfangreiches Restrukturierungskonzept vorgelegt. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wurden bereits in Angriff genommen und werden auch zukünftig strikt umzusetzen sein, um den Fortbetrieb des Unternehmens zu sichern.
„Die Zustimmung zum verbesserten Sanierungsplan ist für alle Beteiligten die bestmögliche wirtschaftliche Entscheidung, um eine nachhaltige Sanierung des Schuldnerunternehmens umsetzen zu können. Auch die tatkräftige Unterstützung der Eigentümer wird notwendig sein, um den angenommen Sanierungsplan zu erfüllen. Dies insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der rund 400 Arbeitsplätze“ führt Dostal aus.
Wien, 30.04.2024
Rückfragen:
Brigitte Dostal
Leiterin Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld
E-Mail: dostal.brigitte@ksv.at
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Prüfungstagsatzung am LG St. Pölten - EUR 85 Mio. Verbindlichkeiten
Bis zur heutigen Prüfungs- und Berichtstagsatzung haben 407 Gläubiger sowie 500 Dienstnehmer Gesamtforderungen von rund 84,9 Mio. EUR angemeldet. Davon wurden bislang rund 66,3 Mio. EUR vom Insolvenzverwalter anerkannt und rund 18,6 Mio. EUR bestritten.
„Die derzeit bestrittenen Forderungen müssen von der Sanierungsverwalterin noch final geprüft werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass bis zur Sanierungsplantagsatzung am 30.04.2024 ein Teil dieser Forderungen anzuerkennen sein wird“ so Brigitte Dostal, Leiterin KSV1870 Insolvenz Wien/NÖ/Bgld.
In der heutigen Tagsatzung hat sich der Sanierungsverwalterin Frau Dr. Reisch für eine Fortführung des Schuldnerunternehmens ausgesprochen. Die Finanzierung des operativen Betriebes ist derzeit gesichert. Auch die Eigenverwaltung wurde dem Schuldnerunternehmen belassen, da der erstellte Finanzplan eingehalten wird. Der Fortbetrieb liegt laut Angaben der Sanierungsverwalterin jedenfalls im gemeinsamen Interesse der betroffenen Gläubiger.
“Im Falle einer Schließung des Unternehmens wäre mit massiven negativen Konsequenzen zu rechnen. Die Insolvenzforderungen würden aufgrund von Schadenersatzansprüchen drastisch ansteigen und würde im Falle der Liquidation des Unternehmens jedenfalls mit einer geringeren als der angebotenen 30%-igen Sanierungsplanquote zu rechnen sein.“, erklärt Dostal.
In den nächsten Wochen wird der Finanzplan und das vorgelegte Restrukturierungskonzept einer genauen Überprüfung unterzogen werden, um die Voraussetzungen für die Abstimmung über den vorgelegten Sanierungsplan zu schaffen.
Die Gläubiger werden am 30.04.2024 über den vorgelegten Sanierungsplan abstimmen.
„Eine Zustimmung zum Sanierungsplan kann aus Sicht des KSV1870 nur dann erfolgen, wenn die vorliegenden Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich umsetzt und dadurch eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreicht wird. Auch die Finanzierung der angebotenen Sanierungsplanquote wird schuldnerseits ausführlich darzustellen sein. Der KSV1870 wird jedenfalls die Auszahlung einer raschen Barquote fordern“, so Dostal.
Wien, 02.04.2024
Rückfragen:
Brigitte Dostal
Leiterin Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld
E-Mail: dostal.brigitte@ksv.at