Die ersten Schritte zur erfolgreichen Fortführung des Unternehmens und Sicherung der Arbeitsplätze wurden heute gesetzt!
Im seit 06.07.2023 anhängigen Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die Forstinger Österreich GmbH fand heute beim Landesgericht St. Pölten die Sanierungsplantagsatzung statt.
Bis zum heutigen Tag wurden von rund 830 Gläubigern (inkl. 550 Dienstnehmern) Gesamtforderungen von rund 24,3 Mio. EUR angemeldet, wovon rund 21,5 Mio. EUR anerkannt und rund 2,75 Mio. EUR bestritten wurden. Da jedoch noch weitere Forderungen (Lohnnebenkosten, Forderungen aus gekündigten Mietverträgen) zu berücksichtigen sind, ist von einer Berechnungsgrundlage für die Sanierungsplanquote von rund 28 Mio. EUR auszugehen.
Die Schuldnerin hat folgenden, verbesserten Sanierungsplanvorschlag, der ursprünglich auf Zahlung einer Quote von 20% binnen zwei Jahren gelautet hat, den Gläubigern angeboten:
20%, zahlbar wie folgt:
- 5% als Barquote (diese erliegt bereits beim Insolvenzverwalter)
- weitere 7,5% binnen 12 und 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.
Bei der Abstimmung über den verbesserten Sanierungsplan wurde sowohl die erforderliche Kopf- als auch Summenmehrheit erreicht und der Zahlungsvorschlag von den Gläubigern daher angenommen.
Die Annahme des verbesserten Sanierungsplans wurde seitens des Insolvenzverwalters empfohlen, da die betroffenen Gläubiger im Falle der Ablehnung des verbesserten Zahlungsvorschlages und der darauf folgenden Liquidation des Unternehmens, bedingt durch eine massive Erhöhung der Forderungen (Schadenersatzansprüche aus gekündigten Mietverträgen, Beendigungsansprüche der verbliebenen rund 500 Dienstnehmer) lediglich mit einer Zerschlagungsquote im unteren einstelligen Prozentbereich rechnen könnten.
Geht man vom Worst-Case-Szenario aus, könnte - durch die beträchtliche Masseforderungen - sogar eine sog. "Massearmut" eintreten und am Ende des Verfahrens mit einem Totalausfall der Gläubigerforderungen zu rechnen sein.
Von der Schuldnerfirma wurde auch ein umfangreiches Restrukturierungskonzept vorgelegt. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wurden bereits in Angriff genommen und werden auch zukünftig strikt umzusetzen sein, um den Fortbetrieb des Unternehmens zu sichern.
„Die Zustimmung zum verbesserten Sanierungsplan ist für alle Beteiligten die bestmögliche wirtschaftliche Entscheidung, um eine nachhaltige Sanierung des Schuldnerunternehmens umsetzen zu können. Auch die tatkräftige Unterstützung der Eigentümer wird notwendig sein, um den angenommen Sanierungsplan zu erfüllen. Dies insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der 500 Arbeitsplätze“ führt Dostal aus.
Wien, 26.09.2023
Rückfragen:
Brigitte Dostal
Leiterin Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld
E-Mail: dostal.brigitte@ksv.at