KSV1870 agiert in Krisenzeiten als Clearingstelle für aktuelle Bonitätsinformationen. Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Covid-19-Maßnahmenpaket der Regierung führen zu keiner verschlechterten Bonität.
Wien, 03.04.2020 – In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, dem Fachverband der Finanzdienstleister und weiteren Kreditauskunfteien (Bisnode, Creditreform, CRIF, Compass) agiert der KSV1870 ab sofort und befristet für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen als Clearingstelle für Bonitätsinformationen. Unternehmen sollen dabei die Clearingstelle auf freiwilliger Basis über bereits genehmigte Leistungen im Rahmen von Covid-19 informieren, damit diese in die Bewertung der Bonität bei allen österreichischen Auskunfteien einfließen können. Die Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung stellt keinen Nachteil dar, sondern wird vor allem als wesentliche Maßnahme gewertet, das wirtschaftliche Überleben der jeweiligen Firma zu sichern.
Der KSV1870 stellt seit Jahrzehnten Bonitätsauskünfte für seine Kunden bereit, um ein präzises Bild von wirtschaftlichen Zuständen und etwaigen Ausfallsrisiken der Geschäftspartner zeichnen zu können. Insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es seine Aufgabe, Unternehmen rasch und unbürokratisch zu helfen. „In Abstimmung mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ist es uns gemeinsam als Branche gelungen, eine rasche und praktikable Lösung aufs Tablett zu bringen. Sie hilft den Unternehmen in Sachen Bonitätsbewertung, ermöglicht sichere Geschäfte für die gesamte Wirtschaft und stellt insbesondere in Krisenzeiten ein wichtiges Vehikel dar“, erklärt Mag. Ricardo-José Vybiral, MBA, CEO der KSV1870 Holding AG.
Branchenweiter Schulterschluss
Aus Sicht der Kreditauskunfteien ist die Inanspruchnahme von Leistungen, die seitens der Bundesregierung ermöglicht wurden, um Unternehmen während der Corona-Krise zu unterstützen, ein Zeichen für zukunftsorientiertes Unternehmertum. Das soll für die Zeit der Covid-19-Maßnahmen bei der Bonitätsbewertung berücksichtigt werden. Ziel ist, dass Unternehmen auf die Clearingstelle mit entsprechenden Informationen über genehmigte Förderungen aktiv und auf freiwilliger Basis zukommen, damit diese in die Bonitätsbewertung einfließen können. Gleichzeitig führen derartige Informationen nicht zu einer Schlechterstellung der Bonität gegenüber der Zeit vor Covid-19. „In Zeiten der Krise ist dieser Schritt in keinster Weise als Eingeständnis einer verringerten finanziellen Stabilität zu werten, sondern vielmehr als Zeichen eines vorrausschauenden, unternehmerischen Handelns, um als Firma zu überleben und weiterhin liquide zu sein“, betont Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH und zugleich Leiter des Fachausschusses der Kreditauskunfteien im Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich.
In Fällen, in denen darüber hinausgehende, individuelle Informationen vorliegen, dass sich die finanzielle Situation eines Unternehmens verändert hat (z.B. bei Vorliegen eines Insolvenzantrags oder anderer bonitätsrelevanter Merkmale) und dies im Rahmen einer Prüfung bestätigt wird, sind Bonitätsveränderungen von Seiten der Kreditauskunfteien im Interesse ihrer Kunden und der gesamten Wirtschaft weiterhin notwendig.
KSV1870 als Dreh- und Angelpunkt
Der Kreditschutzverband von 1870 hat mit der Branche vereinbart, dass alle Kreditauskunfteien in dieser Angelegenheit gemeinsam und im Sinne der österreichischen Wirtschaft agieren, um auch in wirtschaftlich extrem herausfordernden Zeiten sichere Geschäfte zu ermöglichen. „Mein Dank gilt an dieser Stelle der überaus partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dadurch wurde es erst möglich, innerhalb weniger Tage eine konstruktive Lösung auf die Beine zu stellen, die für die gesamte Wirtschaft von immenser Bedeutung ist“, so Wagner.