Ehemalige Unternehmer führen regelmäßig die Verschuldungstabellen der Insolvenzstatistiken an. Die angehäuften Schuldenberge werden damit quasi eine Bestrafung für ihr unternehmerisches Risiko. Das soll sich nun ändern, was der KSV1870 begrüßt.
Der EU ist es schon lange ein Anliegen, nun möchte anscheinend auch die österreichische Regierung Gas geben: in Richtung zweiter Chance für einmal gescheiterte Unternehmer. Wenn das Unternehmen erst in der Insolvenz geschlossen worden ist und der Unternehmer selbst den Antrag gestellt hat, ist die Möglichkeit zur schnelleren Entschuldung durchaus sinnvoll, wie Dr. Hans-Georg Kantner, KSV1870 Insolvenzexperte kommentiert: „Der Masseverwalter prüft und wenn er zum Ergebnis kommt, dass die Beantragung ohne schuldhaftes Zögern, wie von der Insolvenzordnung gefordert, – oder zumindest nicht übermäßig verspätet erfolgt ist – sollte das einmalige Scheitern zur besseren Chance auf eine Entschuldung führen und nicht zur jahrelangen Belastung werden.“
Für den Experten geht es jetzt einmal darum, ausreichend Erfahrung mit dem neuen Modell zu sammeln, da Schnellschüsse gerade in diesem Bereich zu einer einseitigen Benachteiligung der Gläubiger führen könnte, was keinesfalls Ziel einer Reform sein dürfe. Vielleicht wirkt so eine Verkürzung ja als Signal an die Unternehmer und führt dazu, dass sie früher zu Gericht kommen. Schon darin kann eine „win-win Situation“ für Gläubiger und Schuldner zugleich liegen, denn wahrscheinlich gäbe es dann noch mehr Unternehmenssanierungen, die bekanntlich eine bessere Befriedigung gestatten.
Das derzeitige Schuldenregulierungsverfahren für die „echten“ Privaten hat sich allerdings durchaus bewährt und sollte keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden. Die von Minister Stöger gewünschten „deutschen Verhältnisse“ sind in Wahrheit eine Katastrophe für Gläubiger und Staatskassen zugleich.
„Im Übrigen hat der OGH die Mindestquote ohnehin schon abgeschafft“, fasst Kantner die derzeitige Situation zusammen: „Weitere Eingriffe sollte man gut überlegen, um die derzeitige Balance der Interessen nicht zu gefährden. Hingegen sollten alle Möglichkeiten, die zu schnelleren Insolvenzbeantragung bei illiquiden Unternehmen und – wie vom KSV1870 schon jahrelang gefordert – konsequenteren Eröffnungen führen, unbedingt ausgeschöpft werden.“
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