Unternehmensinsolvenzen: Wenig Bewegung in den ersten drei Quartalen
> Finale Zahlen zu Unternehmens - und Privatinsolvenzen 1. - 3. Quartal 2019 |
Q1-3 2019 Hochrechnung: Neben der Zahl der Firmenpleiten haben sich auch deren Passiva praktisch nicht verändert. Ein deutliches Minus gibt es bei den betroffenen Dienstnehmern.
Wien, 25.09.2019 - In den ersten drei Quartalen liegt die Zahl der insolventen Unternehmen in Österreich mit insgesamt 3.760 praktisch gleichauf gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (3.773). Dabei stehen einem neuerlichen kleinen Plus von einem Prozent bei den Eröffnungen (2.275 Fälle) um rund zwei Prozent weniger mangels Vermögens nicht eröffnete Verfahren gegenüber (1.485 Fälle). Der Stillstand erstreckt sich auch auf die betroffenen Verbindlichkeiten von rund EUR 1,32 Milliarden. Hingegen wurde bei den rund 12.100 betroffenen Dienstnehmern ein spürbares Minus von knapp über 12% verzeichnet.
Man kann keinesfalls sagen, dass 2019 arm an großen Insolvenzfällen wäre: die Liste der Pleiten mit Passiva über 10 Millionen umfasst bereits 23 Fälle und dabei ist der üblicherweise „heiße“ Insolvenzherbst noch gar nicht ins Land gezogen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 gab es überhaupt nur 17 Fälle über diesem Schwellenwert. Dennoch gleicht es sich bislang in den Summen aller Verfahren weitgehend aus.
Insolvenzentwicklung Unternehmen 1. - 3. Quartal 2019 HR im Detail |
Weniger Privatinsolvenzen als 2018
Q1-3 2019 Hochrechnung: Während es gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres einen Rückgang bei den Privatinsolvenzen gibt, ist die Zahl im Vergleich zu vor dem IRÄG 2017 gestiegen.
In den ersten drei Quartalen 2019 wurden 7.245 Privatkonkurse von österreichischen Bezirksgerichten eröffnet. Das entspricht einem Wert von 39 Fällen pro Gerichtstag. Österreichweit ist dies ein Rückgang von 7 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2018, wenngleich es in Summe einem materiellen Zuwachs der Privatkonkurse seit 2016 entspricht. Die durchschnittlichen Schulden, die reguliert wurden, betragen EUR 153.000. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Schulden echter Privater, also jene, die Konsumschulden angehäuft haben, knapp unter EUR 60.000 ausmachen; die der ehemals Selbständigen jedoch rund EUR 339.000.
Die Novelle 2017 und der Effekt auf die Insolvenzanträge:
Eine wesentliche Änderung des Rechts der Entschuldung natürlicher Personen führte im Verlauf des Jahres 2017 zu einem extremen Rückgang der Anträge, die mit dem Tag des Inkrafttretens des IRÄG 2017 im November 2017 zu einem Ansturm auf die Gerichte führte. Dadurch waren die Statistiken der Jahre 2017 und 2018 von einem verfälschten Bild gekennzeichnet. Die sonst angebrachte Darstellung des Vergleichs mit denselben Zeiträumen des Vorjahres kann somit ausnahmsweise keine tiefergehende Erkenntnis liefern. Um dennoch eine Entwicklung abbilden zu können, wurden die Werte des Jahres 2016 einem Mittelwert aus 2017 und 2018 und diesem wiederum der Wert des Jahres 2019 gegenübergestellt. Daraus ist gut ersichtlich, dass das eigentliche Wachstum der Privatkonkurse nicht 2018 stattfand, sondern erst 2019. Denn der Zuwachs von 2016 auf den Mittelwert 2017/18 betrug gerade einmal zwei Prozent.
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