Wien, 02.02.2015 – Das Jahr 2015 hat für den Kreditschutzverband von 1870 eine ganz besondere Bedeutung. Österreichs erster Gläubigerschutzverband feiert heuer mit all seinen Mitgliedern und Freunden des Hauses seinen 145. Geburtstag. Ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellt der Verein bei diesem Jubiläum alle seine Kunden. Als Dankeschön für ihre langjährige Treue gilt ab 02. Februar 2015 eine spezielle Jubiläumsaktion: Bei der Anmeldung von Insolvenzforderungen bis EUR 7.000,- pro Fall werden keine Vertretungskosten und bei Forderungen ab EUR 400,- auch keine Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt.
Auf Initiative einer Reihe von Kaufleuten wurde der Kreditschutzverband von 1870 als "Creditorenverein zum Schutz der Forderungen bei Insolvenzen" am 12.02.1870 registriert und am 10.04.1870 im Rahmen einer Gründungssitzung im ersten Wiener Gemeindebezirk aus der Taufe gehoben. „Zum damaligen Zeitpunkt gab es europaweit keine vergleichbare Institution, die sich dem Schutz der Gläubigerinteressen verschrieben hätte“, so Johannes Nejedlik, Geschäftsführer des Kreditschutzverband von 1870, zur damaligen Situation.
145 Jahre nach seiner Gründung ist der KSV1870 ein moderner Dienstleister, der nicht nur im Insolvenzbereich aktiv ist, sondern Unternehmen zur perfekten Risikovorsorge Bonitätsauskünfte und Inkassodienstleistungen zur Reduktion von Forderungsausfällen bietet. Am Gründungsgedanken, nämlich „finanzielle Schäden von Wirtschaftstreibenden fernzuhalten“, hält der KSV1870 bis heute uneingeschränkt fest. „Mit unserer Jubiläumsaktion sagen wir danke an unsere Kunden – für die langjährige Treue, für das Vertrauen und die Unterstützung bei den zahlreichen Neuerungen, die wir initiiert haben“, so Johannes Nejedlik.
Aktionsbedingungen: Die Jubiläumsaktion gilt ab 02.02.2015 bis auf weiteres und bezieht sich nur auf Unternehmensinsolvenzen. Für die Berechnung der Forderungshöhe werden Einzelforderungen, die eine Unternehmensinsolvenz betreffen, addiert. Nachträgliche Forderungsanmeldungen werden zu den geltenden Vertretungskosten übernommen und in Rechnung gestellt. Die Gerichtsgebühren werden ab einer Forderungshöhe von EUR 400,- vom KSV1870 getragen. Im Bereich der Privatinsolvenzen stehen den Mitgliedern in gewohnter Weise die Gutscheine zur Verfügung.
Großinsolvenz
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Forderungsanmeldung für Gläubiger über ins.forderungen@ksv.at