Im Zuge der geplanten Reform des Privatkonkurses treiben die Argumente der Befürworter Blüten. So war auch die Rede davon, dass ein sehr hoher Anteil an Bürgschaften Frauen in den Privatkonkurs führen würden. Eine Analyse des KSV1870 zeigt, dass es sich dabei im Jahr 2016 nur um 2,8 % der Gesamtzahl an Privatkonkursen gehandelt hatte.
Sind es wirklich Frauen, die – meist für ihre Ehemänner – Bürgschaften übernehmen und dann auf den Schulden sitzenbleiben? Eine aktuelle Auswertung zeigt: Von den 8.011 Privatkonkursen des Vorjahres waren es lediglich 225 Frauen, die aufgrund von Haftungsübernahmen in den Konkurs geschlittert sind. Wie viele aus dieser kleinen Gruppe aufgrund familiärer Bande Bürgschaften übernommen haben, wurde nicht erhoben.
KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Hans-Georg Kantner: „Leider haben die Befürworter der Reform den Boden der Fakten bereits seit längerem verlassen. Man versucht anscheinend krampfhaft, Opfer des Privatkonkurses zu stilisieren, um dieses Debakel für Gläubiger und Wirtschaft in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Ursprünglich war nur von ehemaligen Unternehmern die Rede. Inzwischen versucht man, im Windschatten alle möglichen Schuldner mitsegeln zu lassen und zieht als Begründung Rand- und Einzelfälle heran.“
Der KSV1870 spricht sich dafür aus, dass ehemals Selbstständigen, die einmal redlich gescheitert sind, die Entschuldung erleichtert werden soll. Sie haben aufgrund ihres Risikos und der Verantwortung, die sie auf sich genommen haben, das Recht auf eine zweite Chance. Dass damit der Großteil jener, die sich leichtsinnig verschuldet haben, ebenfalls auf Kosten der Allgemeinheit aus dem Löwenanteil ihrer Verpflichtungen entlassen werden sollen, ist weder wirtschaftlich, noch moralisch zu rechtfertigen.
KSV1870 Geschäftsführer Mag. Ricardo-José Vybiral ist dafür, wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen: „Es ist niemandem gedient, wenn man aus Einzelfällen Opfer kreiert, um eine Vorgangsweise zu rechtfertigen, die Bürger und Bürgerinnen aus der Verantwortung für ihr Tun befreien soll – und all jene, die verantwortungsvoll wirtschaften zur unfreiwilligen Solidargemeinschaft abstempelt. Der KSV1870 hat dazu ein Fairnesskonzept vorgelegt, das allen berechtigten Bedürfnissen Rechnung trägt. Wir hoffen nach wie vor, dass Sachlichkeit und Vernunft wieder die Oberhand gewinnen.“
Großinsolvenz
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