Insolvenz: H2 Hochbau GmbH
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Letztes Update: 20.12.2024 |
Basisdaten
- 1992760
- Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
- 197924A
- H2 Hochbau GmbH
- Schuldner
- LG-Graz
- 25S208/24m
- 09.01.2025; 13:45; Zimmer 227, 2. Stock
- Erste Gläubigerversammlung
- 06.02.2025; 12:50; Zimmer 227, 2. Stock
- Prüfungs- und Berichtstagsatzung
- 06.03.2025; 11:25; Zimmer 227, 2. Stock
- Sanierungsplantagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Jaufer Rechtsanwälte GmbH vertreten durch: Dr. Mario Leistentritt, Rechtsanwalt
- Jaufer Rechtsanwälte GmbH vertreten durch: Dr. Clemens Jaufer, Rechtsanwalt
-
100% Sonstiger Hochbau
- Betrieben wird das Baumeistergewerbe im Hochbau.
- 2010
- FN 352217 t
- ATU65980655
- 10123512
- 31.12.2023
Presseinformation
• Gegenstand des Unternehmens: Architektur und Bauwesen, insbesondere Hochbau
• Geschäftsführer: Ing. Harald Hohl
• Gesellschafter: Dipl.-Ing. Reinhard Hohl; Ing. Harald Hohl; Kilian Hohl; David Hohl
• Gläubiger: rd. 107
• Dienstnehmer: 14
• Passiva: rd. EUR 3,75 Mio
• Aktiva: rd. EUR 1,139 Mio (Liquidationswert)
Sanierungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Insolvenzursachen (lt. Schuldnerangaben):
Die Gründe des Vermögensverfalls bzw. für die negative wirtschaftliche Entwicklung sind viel-schichtig und liegen unter anderem in der Änderung des Marktumfeldes / fortlaufende Krisen, sowie in hohen Forderungsausfällen. Die H2 Hochbau GmbH hat ab dem Jahr 2021 strategisch auf Wachstum und Expansion gesetzt und konnte zahlreiche Aufträge lukrieren. Es wurden signifikant alle Unternehmensbereiche ressourcentechnisch, sowie hinsichtlich der Mitarbeiteranzahl und -seniorität ausgebaut. Die korrespondierenden Zahlungen sind zuletzt leider nicht mehr erfolgt.
Weitere verfahrensrelevante Daten:
Die H2 Hochbau GmbH ist eine seit 19.10.2024 protokollierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2010 gegründet. Sie ist als etabliertes und namhaftes Bauunternehmen seit ihrer Gründung im Baugewerbe im Bereich der Bauausführung tätig. Primärer Unternehmensgegenstand ist der Hochbau; insbesondere die Errichtung von Mehrfamilienhäusern, sowie Wohnhausanlagen und Gewerbebauten. Das Unter-nehmen fungiert auch als Generalunternehmer (GU).
Das Erfordernis für die Erfüllung des Sanierungsplans soll insbesondere aus den Erlösen des Unternehmensfortbetriebes, sowie der Einbringlichmachung der offenen Forderungen, erfolgen.
„Der Sanierungsverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann“, so Mag. Brigitte Peißl-Schickmair, Leiterin Unternehmensinsolvenz Graz.
Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.