Glossar

  • B2C

    = Busi­ness-to-Consumer

    Bezeichnet Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen.

  • B2G

    = Business-to-Government

    Bezeichnet Geschäfte zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand.

  • Bankverschuldungsquote

    Die Bankverschuldungsquote drückt das Ausmaß der Bankverbindlichkeiten zum Gesamtvermögen und damit auch die Abhängigkeit von den finanzierenden Banken aus. = (Summe der Bankverbindlichkeiten x 100) / Gesamtkapital (Bilanzsumme)

  • Bank­we­sen­ge­setz

    = BWG

    Gesetz, das die Bankgeschäfte definiert und Rahmenbedingungen für Banken fixiert.

  • Beteiligungen

    Auflistung der Beteiligungen an einem anderen Unternehmen in einer KSV1870 Bonitätsauskunft.
  • Betriebsleistung

    = Betriebsleistung / Personalkosten die Bruttoproduktivität beschreibt die Effizienz des Personaleinsatzes. Unterdurchschnittliche Werte weisen auf einen hohen Anteil unproduktiver Arbeitszeit hin.

  • Beurteilung

    Die Beurteilung in einer KSV1870 Auskunft setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: Informationen von finanzierenden Stellen, Bilanzen, Grundbuch, Branchensituation u.m. Dabei ist die beste Einstufung 100 und die schlechteste Einstufung 650. Falls keine Einstufung möglich ist, lautet die Beurteilung 000.  

  • Bonität

    Die Bonität eines Unternehmens oder einer Person bezieht sich auf deren finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit. Sie zeigt an, inwieweit das Unternehmen/die Person in der Lage ist, finanzielle Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

  • Business-to-Business

    = B2B

    Bezeichnet Geschäfte zwischen Unternehmen.

  • Business-to-Consumer

    = B2C

    Bezeichnet Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen.