Glossar

  • Business-to-Government

    = B2G

    Bezeichnet Geschäfte zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand.

  • BWG

    = Bankwesengesetz

    Gesetz, das die Bankgeschäfte definiert und Rahmenbedingungen für Banken fixiert.

  • Cash Flow I

    = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit + Betrag aus Abschreibungen

  • Cash Flow II

    = Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag + Betrag aus Abschreibungen

  • Cash Flow in % der Betriebsleistung (%)

    = (Cash Flow II x 100) / Betriebsleistung Der Cash Flow II in Prozent der Betriebsleistung gibt Aufschluss über die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, es wird die Innenfinanzierung dargestellt.
  • ComplianceCheck

    Im Rahmen der Compliance-Prüfung wird erhoben, ob es sich bei Ihren Geschäftspartnern um politisch exponierte Personen (PEP) oder nahestehende Bekannte bzw. Verwandte (RCA) handelt.

    Darüber hinaus enthält der ComplianceCheck Informationen zu Sanktionen, Wirtschaftsbetrug, Finanz- und Steuerdelikten, Terror und Korruption. Diese werden als Special Interest Person (SIP), bzw. Special Interest Entity, also Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen (SIE) gekennzeichnet.

  • Datenquelle

    Die Daten stammen zum Teil aus öffentlichen Quellen (z.B. : Firmenbuch, Grundbuch, Gewerbeschein, Bilanzen, Insolvenzinformationen) bzw. werden diese im Rahmen von Recherchen erhoben. 

    Neu erhobene Daten werden teilweise vollautomatisch und tagaktuell verarbeitet, zusätzlich recherchieren Info-Experten in ganz Österreich.

  • Datenübermittlung

    Bei der Übergabe einer Forderung an einen Inkassodienstleister wie uns benötigen wir folgende Informationen:

    • Rechnung (Nummer, Datum, Fälligkeitsdatum) oder Kontoauszug
    • Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen
    • Daten Ihres säumigen Kunden: Vollständiger Firmenname bzw. Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    • Ihre vollständigen Daten: Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID-Nummer, falls vorhanden Ihre KSV1870 Nummer
  • Dubioseninkasso

    Unter dem Begriff Dubioseninkasso verstehen wir das weitere Betreiben eines Falles, für den es zwar ein Gerichtsurteil gibt, der aber trotzdem nicht einbringlich gemacht werden kann. Wir führen das Dubioseninkasso nur gegen persönlich haftende Gesellschafter oder Privatpersonen innerhalb der Verjährungsfrist von 30 Jahren durch. Für eine Beauftragung benötigen wir den rechtskräftigen Titel (Urteil, Zahlungsbefehl, Exekutionsbewilligungen und Rechtsanwaltsabrechnung).

  • E-Commerce-Gesetz

    = ECG

    Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt werden (E-Commerce-Gesetz – ECG). Es behandelt die Zulassung von Diensteanbietern, deren Informationspflichten, den Abschluss von Verträgen, die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr.