Glossar

  • Earnings before Interest and Taxes

    = EBIT

    Beschreibt den Gewinn vor Zinsaufwand und Ertragssteuern

  • Eigenkapitalersatzgesetz

    = EKEG

    Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen.  Das EKEG ist anzuwenden, wenn ein Gesellschafter einer Gesellschaft in der Krise einen Kredit gewährt, welcher Eigenkapital ersetzend ist und regelt die Ansprüche des Gesellschafters.

  • Eigenkapitalquote

    = Eigenkapital inklusive unversteuerte Rücklagen x 100 / (Bilanzsumme - von den Vorräten absetzbare Anzahlungen) Die Eigenkapitalquote ist der Anteil des eigenen Kapitals am Gesamtkapital und ein Indikator für die Stabilität des Unternehmens. Die Erhöhung des Eigenkapitals bedingt eine Verbesserung der Bonität und Kreditwürdigkeit.

  • Einzelhöchstkredit

    Maximale Kreditempfehlung des KSV1870 pro Lieferant im Rahmen eines durchschnittlichen Zahlungszieles (60 Tage). Diese Kennzahl ist Teil von KSV1870 Bonitätsauskünften.
  • EKEG

    Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen.  Das EKEG ist anzuwenden, wenn ein Gesellschafter einer Gesellschaft in der Krise einen Kredit gewährt, welcher Eigenkapital ersetzend ist und regelt die Ansprüche des Gesellschafters.

  • Existenzminimum

    Die Entschuldung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens geht mit der Pfändung des Einkommens einher. Anders ist das beim Zahlungsplan – hier wird eine Quote mit fixen Beträgen vereinbart. Der unpfändbare Freibetrag (das Existenzminimum) wird üblicherweise jedes Jahr per Verordnung von staatlicher Seite festgelegt, wobei Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Die Tabellen zur Berechnung werden auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht.

  • Finanzmarktaufsicht

    = FMA

    Finanzmarktteilnehmer (Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen), die Finanzmarktinfrastruktur (Börse, Clearingstellen, Wertpapierverwahrer) sowie der Wertpapierhandel unterliegen aufgrund des volkswirtschaftlichen Interesses an einem stabilen Finanzsektor einer besonderen staatlichen Aufsicht. In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit dieser Aufgabe betraut. http://www.fma.gv.at/

  • Firmenbuchdaten

    Der KSV1870 verarbeitet Daten aus dem österreichischen Firmenbuch. Sie sind beim KSV1870 stets tagaktuell.
  • Firmenbuchnummer

    = FN

    Die Nummer ist eine Kombination aus den Buchstaben FN, einer Zahl und einem Kleinbuchstaben, die beim Eintrag ins Firmenbuch vergeben wird. Jede Firmenbuchnummer wird in Österreich nur einmal vergeben.

  • Firmentyp

    Abschnitteinteilung der Tätigkeit des Unternehmens nach ÖNACE. Es gibt in Summe 21 Abschnitte.