Großinsolvenz
Leiner & kika Möbelhandels GmbH
Forderungsanmeldung für Gläubiger über ins.forderungen@ksv.at
= WKE
Auf diese Datenbank der KSV1870 Information GmbH hat die warenkreditgebende Wirtschaft Zugriff. Abfrageberechtigt sind nur Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf offene Rechnung liefern. Ihr Zweck ist es, Negativerfahrungen (z. B. Klage, Zwangsvollstreckung) mit einzelnen Kunden zu teilen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
= WL
Für diese Datenverarbeitung ist der Kreditschutzverband von 1870 verantwortlich und enthält Kreditinformationen über natürliche Personenüber deren Zahlungsanstände und vertragswidriges Verhalten. In diese Datenbank haben ausschließlich Bankinstitute Einblick.
Dieser bewertet – wenn vorhanden - das öffentlich sichtbare Cyber-Risiko eines Unternehmens und basiert auf dessen Webauftritt. Der WebRisk Indicator hat keinen Einfluss auf das KSV1870 Rating.
Es gibt unterschiedliche Formen wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) mit welchem Geldwäscherichtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Im Sinne des § 2 WiEReG sind alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger (eine Gesellschaft, eine Stiftung oder ein Trust) letztlich steht, wirtschaftliche Eigentümer. Folgende Formen sind möglich:
Kontrolle liegt vor, wenn mehr als 50 % der Anteile direkt oder indirekt gehalten werden.
= WJ
Das Wirtschaftsjahr (auch Geschäftsjahr oder Fiskaljahr genannt) ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst. Von einem abweichenden Wirtschaftsjahr spricht man, wenn das Wirtschaftsjahr als Gewinnermittlungszeitraum nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das Wirtschaftsjahr umfasst stets 12 Monate und kann zwei Ausführungen haben: reguläres Wirtschaftsjahr: Es beginnt am 1. Jänner, endet am 31. Dezember und ist mit dem Kalenderjahr identisch. abweichendes Wirtschaftsjahr: Es beginnt in einem beliebigen Monat z. B. am 1. April und endet 12 Monate später (in dem Fall am 31. März des Folgejahres). Land- und Forstwirte haben immer ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Bei Gewerbetreibenden unterscheidet sich das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr nur in Ausnahmefällen. Selbständige ermitteln ihren Gewinn stets für das Kalenderjahr. Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, können bei der Betriebseröffnung das Wirtschaftsjahr frei wählen. Eine Zustimmung des Finanzamtes ist nicht erforderlich.
= WarenKreditEvidenz
Auf diese Datenbank der KSV1870 Information GmbH hat die warenkreditgebende Wirtschaft Zugriff. Abfrageberechtigt sind nur Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf offene Rechnung liefern. Ihr Zweck ist es, Negativerfahrungen (z. B. Klage, Zwangsvollstreckung) mit einzelnen Kunden zu teilen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.