Glossar

  • Insolvenzeröffnung

    Wird ein Schuldenregulierungsverfahren bei Gericht eröffnet, dann hat der Betroffene den entscheidenden Schritt Richtung Entschuldung getan. Damit einher geht die Veröffentlichung der Insolvenz im Internet auf www.edikte.at und die Gläubigerschutzverbände kontaktieren jene Unternehmen/Organisationen, die offene Forderungen haben. Für die Betroffenen mag es unangenehm sein, wenn die eigene Insolvenz öffentlichkeitswirksam wird, jedoch können auf diese Weise die Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Es tritt ein Zinsstopp ein und gerichtliche Pfändungen werden eingestellt. Auch der Arbeitgeber und die kontoführende Bank werden benachrichtigt. Der Schuldner darf nur noch über den unpfändbaren Teil des Einkommens verfügen und über Eingänge, die nicht pfändbar sind (Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfe etc.).

    Das Verfahren soll kostengünstig sein, daher wird nur in Ausnahmefällen ein Insolvenzverwalter bestellt. Etwa dann, wenn der Schuldner Vermögen hat, das verwertet werden muss (Wohnungseigentum, Auto, Motorrad) oder die Vermögensverhältnisse sehr unübersichtlich sind. Zweiseitige Verträge können aufgelöst werden, z.B. Leasing-Vertrag für Auto oder Handyvertrag vom Mobilfunkbetreiber. 

  • Insolvenzrechtsänderungsgesetz

    = IRÄG

    Reformgesetz, das das Insolvenzrecht ergänzt. Weitere IRÄGs stammen aus den Jahren 1982, 1993, 1997, 2010 und 2017.

  • Invest­ment­fonds­ge­setz

    = InvFG

    Das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) regelt die Tätigkeiten und Organisation der Kapitalanlagegesellschaften.

  • InvFG

    = Invest­ment­fonds­ge­setz

    Das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) regelt die Tätigkeiten und Organisation der Kapitalanlagegesellschaften.

  • IRÄG

    = Insolvenzrechtsänderungsgesetz 

    Reformgesetz, das das Insolvenzrecht ergänzt. Weitere IRÄGs stammen aus den Jahren 1982, 1993, 1997, 2010 und 2017.

  • Kapital

    Das Kapital beschreibt die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen. Man unterscheidet zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Als Eigenkapital werden jene Mittel bezeichnet, die von dem Eigentümer/den Eigentümern des Unternehmens zur Finanzierung aufgebracht oder als Gewinn im Unternehmen belassen wurden. Das Fremdkapital sind die ausgewiesenen Schulden des Unternehmens. Diese sind Verbindlichkeiten oder Rückstellungen.
  • Kapitalumschlag

    = Betriebsleistung / Gesamtkapital (Bilanzsumme) Der Kapitalumschlag trifft eine Aussage über die Effizienz des eingesetzten Kapitals. Ein hoher Kapitalumschlag trifft die Voraussetzung für hohe Renditen und wirkt sich damit auch günstig auf die Liquidität aus.
  • KGV

    = Kurs-Gewinn-Verhältnis

    Der Aktienmarkt soll prinzipiell der Finanzierung von Unternehmen dienen und deren wirtschaftliche Situation widerspiegeln, hat inzwischen jedoch häufig rein spekulativen Charakter. Noch in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts galt ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 1 zu 7 als „gesund”, heute ist bereits ein KGV von 1 zu 20 normal. erfasst.

  • KKE

    = Konsu­men­ten­Kre­di­tEvi­denz

    Die KonsumentenKreditEvidenz wurde 1964 aus der Taufe gehoben und ist im Kreditschutzverband von 1870 verankert. Sie enthält Kreditverbindungen von Konsumenten und ist damit das entscheidende Instrument für eine verantwortungsvolle und rasche Kreditvergabe. Ausschließlich Banken, Kredit gebende Versicherungen und Leasinggesellschaften mit Sitz im europäischen Binnenmarkt können Informationen einmelden und abfragen. Ziel ist es, die kreditgebende Wirtschaft vor finanziellem Schaden zu bewahren und sicherzustellen, dass Privatpersonen nicht bei unterschiedlichen Instituten Kredite aufnehmen, die sie in Summe nicht zurückzahlen können.

  • KonsumentenKreditEvidenz

    = KKE

    Die KonsumentenKreditEvidenz wurde 1964 aus der Taufe gehoben und ist im Kreditschutzverband von 1870 verankert. Sie enthält Kreditverbindungen von Konsumenten und ist damit das entscheidende Instrument für eine verantwortungsvolle und rasche Kreditvergabe. Ausschließlich Banken, Kredit gebende Versicherungen und Leasinggesellschaften mit Sitz im europäischen Binnenmarkt können Informationen einmelden und abfragen. Ziel ist es, die kreditgebende Wirtschaft vor finanziellem Schaden zu bewahren und sicherzustellen, dass Privatpersonen nicht bei unterschiedlichen Instituten Kredite aufnehmen, die sie in Summe nicht zurückzahlen können.