Konsumentenschutzgesetz
= KSchG
Konsumentenschutzgesetz - Bundesgesetz, in dem Richtlinien zum Schutz von Verbrauchern festgelegt sind.
Kostendeckung
Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Für die Eröffnung muss jedoch ein gewisses kostendeckendes Vermögen vorhanden sein, das zumindest die Anlaufkosten des Verfahrens deckt. Falls dem Insolvenzgericht kein kostendeckendes Vermögen bescheinigt wird, und weder der Schuldner noch der Gläubiger einen Kostenvorschuss (ca. 4.000 Euro) erlegen, wird dem Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens nicht stattgegeben (Nicht-Eröffnungsbeschluss, früher als auch Konkursabweisung bezeichnet).
Kreditversicherte Forderung
Versicherungsvertrag über eine Ausfallshaftung, wenn eine Forderung bis zum vereinbarten Zeitpunkt uneinbringlich bleibt.
KSchG
= Konsumentenschutzgesetz
Konsumentenschutzgesetz - Bundesgesetz, in dem Richtlinien zum Schutz von Verbrauchern festgelegt sind.
KSV1870 Nummer
Identifikationsnummer innerhalb des KSV1870 für Unternehmen und Personen.
KSV1870 Rating
Das KSV1870 Rating bewertet mittels eines dynamischen Berechnungsmodells das mit einem Unternehmen verbundene Insolvenzrisiko. Je nach Datenlage kommen dabei unterschiedliche wissenschaftlich-statistische Modelle zum Einsatz. So gibt es aktuell folgende Berechnungsmodelle:
UnternehmerScore, NeugründerScore und BasisScore. Zu den Einflussfaktoren gehören unter anderem Bilanzdaten, Zahlungsverhalten, Rechtsform, Inkassodaten, Unternehmensalter und Branchenzugehörigkeit. Je Modell kommen durch die unterschiedliche Datenlage eigene Variable zum Tragen. Das bedeutet, dass zu fast jedem Unternehmen auch eine Bonitätsbewertung möglich ist.
Bis zu einem KSV1870 Rating von 399 können Geschäftsbeziehungen in normalem Umfang aufrechterhalten werden. Bei Unternehmen mit einem Rating schlechter als 400 empfiehlt der KSV1870 risikomindernde Maßnahmen (z. B. keine Lieferung auf offene Rechnung) zu ergreifen.
Kurs-Gewinn-Verhältnis
= KGV
Der Aktienmarkt soll prinzipiell der Finanzierung von Unternehmen dienen und deren wirtschaftliche Situation widerspiegeln, hat inzwischen jedoch häufig rein spekulativen Charakter. Noch in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts galt ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 1 zu 7 als „gesund”, heute ist bereits ein KGV von 1 zu 20 normal. erfasst.
Leasingunternehmen
= LU
Der Begriff "Leasing" stammt aus dem Englischen und das Verb "to lease" kann mit "(ver)mieten bzw. (ver)pachten" übersetzt werden. Leasing geht jedoch weit über Miete und Pacht hinaus, da es eine Vielzahl von steuerlich abgestimmten Mischformen kennt. Leasing hat somit die Funktion eines Investitions- oder Teilzahlungskredits gekoppelt mit den Besonderheiten von Miete: das Eigentum und die betriebswirtschaftliche Abschreibung verbleiben beim Leasinggeber.
Liquidität
Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.
Mahnspesen
Gegenüber dem Schuldner geltend gemachte Kosten des Auftraggebers/Gläubigers für durchgeführte, interne Mahnabläufe.