Glossar

  • Mahnwesen

    Das Mahnwesen umfasst jene Schritte, die der Gläubiger unternimmt, um den säumigen Kunden zur Begleichung der ausstehenden Forderung zu bewegen, bevor er die Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt. Gut zu wissen: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen. Erfahrungsgemäß erinnern Gläubiger zumindest einmal daran, dass die Rechnung noch unbeglichen und somit umgehend zu bezahlen ist.

  • Manage­ment Buyout

    = MBO

    Übernahme eines Unternehmens durch sein Management.

  • MBO, Management Buyout

    = Manage­ment Buyout

    Übernahme eines Unternehmens durch sein Management.

  • Nettoproduktivität

    = Rohertrag / Personalkosten Die Nettoproduktivität zeigt die Effizienz des Personaleinsatzes, gemessen am Rohertrag eines Unternehmens. Der Rohertrag als Berechnungsbasis verhindert, dass unterschiedliche Leistungsschwerpunkte die Produktivität verzerren. Damit wird ein zwischenbetrieblicher Vergleich erleichtert.

  • OeNB-Identnummer

    Identifikationsnummer der österreichischen Nationalbank für Unternehmen. Das Vorhandensein dieser Nummer zu einem Unternehmen lässt nicht automatisch darauf schließen, dass dieses Unternehmen laufende Kredite hat, die in die Großkreditevidenz der österreichischen Nationalbank eingetragen sind.
  • ÖNACE-Code

    Der ÖNACE-Code (Österreichische Nomenklatur der Wirtschaftszweige) ist eine Klassifikationssystematik, die Wirtschaftszweige in Kategorien einteilt. Jede dieser Kategorien entspricht einer bestimmten Branche oder Tätigkeitsart.

  • Österreichischer Aktienindex

    = ATX

    Allgemeine Bezeichnung für eine Messzahl, die Auskunft über die Entwicklung des durchschnittlichen Kurses maßgeblicher österreichischer Aktien gibt.

  • Rechtsform

    Bei der Gründung eines Unternehmens stehen neben dem Einzelunternehmen eine Reihe von Gesellschaftsformen zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen protokollierten und nicht protokollierten Rechtsformen. Nicht protokolliert: Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Arbeitsgemeinschaft, Sonderrechtsform, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, registrierter Verein Protokolliert: Einzelkaufmann, offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, eingetragene Sparkasse, Privatstiftung gemäß § 2 Z 12 FBG, EWIV-Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Europäische Gesellschaften (SE), Europäische Genossenschaften (SCE) sowie sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist. All jene Firmenstämme, die eine solche Rechtsform haben, betrachtet der KSV1870 als Unternehmen.
  • Restrukturierungsverfahren

    Im Zuge der Umsetzung der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie (RIRL) wurde die Restrukturierungsordnung (ReO) aus der Taufe gehoben. Die ReO ist am 17.07.2021 in Kraft getreten. Insolvenzgefährdeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen wird ermöglicht, in einem gerichtlichen Restrukturierungsverfahren den Fortbestand zu sichern.
  • Restschuldbefreiung

    Bei ordnungsgemäßer Beendigung eines Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs) werden die verbliebenen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung). Ist die Insolvenz gescheitert, kann das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern. Das ist im Zahlungsplan etwa der Fall, wenn Zahlungen nicht geleistet oder in der Abschöpfung, wenn Obliegenheiten (in der Praxis häufig die Bekanntgabe von Informationen oder kein Bemühen um eine angemessene Erwerbstätigkeit) nicht erfüllt werden. Scheitert die Insolvenz, dann leben die alten Forderungen zum Teil wieder auf.