Glossar

  • Tilgungsplan

    Dieses Abschöpfungsverfahren kann speziell von „redlich“ gescheiterten Unternehmern und Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Es soll insbesondere (ehemaligen) Selbständigen, die mit ihrem Privatvermögen haften, eine Möglichkeit zur raschen Entschuldung geben. Bei diesem Verfahren sind die Einleitungshindernisse strenger als beim Abschöpfungsplan. Der Tilgungsplan dauert drei Jahre. Die Schuldner verpflichten sich in dieser Zeit einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen des Antragstellers wird gepfändet und an Treuhänder abgetreten. Sie leiten die Zahlungen an die Gläubiger weiter. Am Ende steht - bei ordnungsgemäßer Erfüllung aller Vorgaben - die Restschuldbefreiung per Beschluss durch das Gericht.
  • Titulierte Forderung

    Bleibt das Mahnwesen zur Betreibung einer offenen Forderung ergebnislos, dann hat der Gläubiger die Möglichkeit, Klage einzureichen. Er lässt also die Forderung bei Gericht einklagen und dieses bestätigt die Schuld. Damit ist die Forderung tituliert. Das Unternehmen hat einen Rechtstitel, oft auch „Titel“ genannt, erwirkt. Das ist ein öffentliches Dokument, in dem alle Eckpunkte der Forderung vermerkt sind. Erfolgt weiterhin keine Zahlung durch den Schuldner, dann kann der Gläubiger bei Gericht die Exekution eingeleitet werden. Dieser Prozess kann in zeitlichen Abständen wiederholt werden. Bringen jedoch weder Klage noch Exekution ein Ergebnis, dann kann die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH die Forderung in das so genannte Dubioseninkasso übernehmen und - weil sie tituliert ist - bis zu 30 Jahre betreiben. Eine Forderung ohne Rechtstitel hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

  • Überwachungsinkasso

    Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden konnte und eine Klage nicht gewünscht oder empfehlenswert ist, übernehmen wir den Fall ins Überwachungsinkasso. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahre die weitere Betreibung für den Gläubiger durchführen.

  • UGB

    = Unternehmensgesetzbuch 

    Das Unternehmensgesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmen. Dies umfasst unter anderem Informationspflichten, das Vorgehen bei Unternehmensveräußerungen, Rechnungslegung, die Eintragung im Firmenbuch und unternehmensbezogene Geschäfte.

  • UID-Nummer

    = Umsatzsteueridentifikationsnummer

    Eine zentrale Unternehmensfunktion, die als Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen den Kapitalmärkten (Analysten und Investoren) und der Unternehmensführung agiert.

  • Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) (%)

    = (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit x 100) / Betriebsleistung Die Umsatzrentabilität gibt Auskunft über die Gewinnsituation eines Betriebes auf Basis des ordentlichen Geschäftes.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

    = UID-Nummer

    Eine zentrale Unternehmensfunktion, die als Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen den Kapitalmärkten (Analysten und Investoren) und der Unternehmensführung agiert.

  • Unternehmensgesetzbuch

    = UGB

    Das Unternehmensgesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmen. Dies umfasst unter anderem Informationspflichten, das Vorgehen bei Unternehmensveräußerungen, Rechnungslegung, die Eintragung im Firmenbuch und unternehmensbezogene Geschäfte.

  • Unternehmensreorganisationsgesetz

    = URG

    Regelt die Maßnahmen zur Durchführung von rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen bei Unternehmen, sofern diese nicht insolvent im Sinne der Insolvenzgesetze sind.

  • VAG

    = Versicherungsaufsichtsgesetz

    Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 (BGBl. 569/1978) über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung.