Glossar

  • Restschuldbefreiung

    Bei ordnungsgemäßer Beendigung des jeweiligen Verfahrens werden die verbliebenen Schulden erlassen. Dieser Schritt wird auch als Restschuldbefreiung bezeichnet.  Denn nur in Ausnahmefällen können die Betroffenen alle Forderungen der Gläubiger bezahlen. Ist die Insolvenz gescheitert, kann das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern. Das ist im Zahlungsplan etwa der Fall, wenn Zahlungen nicht geleistet oder in der Abschöpfung, wenn Obliegenheiten (in der Praxis häufig die Bekanntgabe von Informationen oder kein Bemühen um eine angemessene Erwerbstätigkeit) nicht erfüllt werden. Scheitert die Insolvenz, dann leben die alten Forderungen zum Teil wieder auf.

  • Return on Investment

    = ROI

    Rückfluss des investierten Kapitals Rentabilität = Gewinn durch eingesetztes Kapital

  • RiskIndicator

    Der RiskIndicator stellt in einem Wert die Zusammenfassung aller relevanten Informationen aus einem PersonenProfil dar und gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Zahlungsauffälligkeit.

  • Rohertrag

    = Betriebsleistung - Materialaufwand

  • ROI

    = Return on Investment 

    Rückfluss des investierten Kapitals Rentabilität = Gewinn durch eingesetztes Kapital

  • Sanierungsplan

    Wenn die Gläubigermehrheit (einfache Stimmenmehrheit und einfache Kopfmehrheit) zustimmt, kann eine Quote auf die unbesicherten Insolvenzforderungen vereinbart werden. Voraussetzung dafür ist, dass die für die Bezahlung der Forderungen gesetzlich festgelegten Mindestquoten und Höchstfristen eingehalten werden. Die Quote muss nach dem Gesetz im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung zumindest 30 % betragen, in allen anderen Fällen zumindest 20 %. Die Bezahlung der Quote muss innerhalb der Frist von zwei Jahren erfolgen.
  • Sanierungsplanbestätigung

    Die Annahme des Sanierungsplanes durch die Gläubiger sowie seine wesentlichen Inhalte müssen gerichtlich bestätigt werden. Mit der Bestätigung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und damit der Insolvenzverwalter seines Amtes enthoben.
  • Schuldentilgungsdauer

    = (Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) - von den Vorräten absetzbare Anzahlungen, - Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens, flüssige Mittel (Kassa, Bank)) / Cash Flow II Die Schuldentilungsdauer zeigt den kürzestmöglichen Zeitraum in Jahren, in dem die Schulden aus eigener Kraft getilgt werden können. Dabei wird von der derzeitigen Ertragssituation ausgegangen und von der Annahme, dass der gesamte Cash Flow zu eben dieser Tilgung (und nicht für Investitionen, Rücklagendotationen und Ausschüttungen) eingesetzt wird.
  • Schuldner

    Unternehmen oder Person, die eine Verbindlichkeit eingegangen ist und diese noch nicht beglichen hat.
  • Sozialkapitalquote

    = (Sozialkapital (Rückstellungen für Abfertigung und Pensionen) x 100) / Gesamtkapital (Bilanzsumme) Die Sozialkapitalquote drückt das Ausmaß der Vorsorge für Abfertigungs- und Pensionsansprüche der Mitarbeiter aus.