Glossar
ÖNACE-Code
Der ÖNACE-Code (Österreichische Nomenklatur der Wirtschaftszweige) ist eine Klassifikationssystematik, die Wirtschaftszweige in Kategorien einteilt. Jede dieser Kategorien entspricht einer bestimmten Branche oder Tätigkeitsart.
Österreichischer Aktienindex
= ATX
Allgemeine Bezeichnung für eine Messzahl, die Auskunft über die Entwicklung des durchschnittlichen Kurses maßgeblicher österreichischer Aktien gibt.
Prüfungstagsatzung
= Berichts- und Prüfungstagsatzung
Hier erfolgt die Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen der Gläubiger. Auch berichtet der Insolvenzverwalter über die Verfahrensentwicklung.Rechtsform
Bei der Gründung eines Unternehmens stehen neben dem Einzelunternehmen eine Reihe von Gesellschaftsformen zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen protokollierten und nicht protokollierten Rechtsformen. Nicht protokolliert: Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Arbeitsgemeinschaft, Sonderrechtsform, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, registrierter Verein Protokolliert: Einzelkaufmann, offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, eingetragene Sparkasse, Privatstiftung gemäß § 2 Z 12 FBG, EWIV-Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Europäische Gesellschaften (SE), Europäische Genossenschaften (SCE) sowie sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist. All jene Firmenstämme, die eine solche Rechtsform haben, betrachtet der KSV1870 als Unternehmen.Rekurs
Im österreichischen Recht ist der Rekurs das klassische Rechtsmittel, um gerichtliche Beschlüsse zu bekämpfen. Da im Insolvenzverfahren gerichtliche Entscheidungen im Wesentlichen in Beschlussform erfolgen, ist der Rekurs im österreichischen Insolvenzverfahren das zentrale Rechtsmittel.
Rekursberechtigt sind Personen, die durch den Beschluss unmittelbar in ihren Rechten betroffen sind, insbesondere Schuldner und Gläubiger. Ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt nicht.
Der Rekurs ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Beschlusses bzw. dessen Bekanntmachung in der Ediktsdatei schriftlich und begründet beim Insolvenzgericht einzubringen. Das Erstgericht kann dem Rekurs selbst stattgeben (Abhilfe); andernfalls legt es ihn dem Rekursgericht zur Entscheidung vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann gegen die Entscheidung des Rekursgerichts ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof (OGH) mittels Revisionsrekurs erfolgen.
Die Einbringung eines Rekurses führt nicht automatisch dazu, dass die angefochtene Entscheidung bis zur rechtskräftigen Erledigung ausgesetzt wird.
Reorganisationsmaßnahmen
Bei Reorganisationsmaßnahmen im Insolvenzfall handelt es sich um rechtliche, finanzielle oder operative Restrukturierungsschritte, um eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens im Insolvenzverfahren zu ermöglichen und eine Liquidierung zu verhindern.
Reorganisationsmaßnahmen können sein: Reduktion von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen, Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Schließung unrentabler Standorte, Reduzierung von Verwaltungskosten, Suche nach neuen Finanzierungsquellen oder eine grundlegende Umstrukturierung des Unternehmens.
Restrukturierungsverfahren
Im Zuge der Umsetzung der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie (RIRL) wurde die Restrukturierungsordnung (ReO) aus der Taufe gehoben. Die ReO ist am 17.07.2021 in Kraft getreten. Insolvenzgefährdeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen wird ermöglicht, in einem gerichtlichen Restrukturierungsverfahren den Fortbestand zu sichern.Restschuldbefreiung
Bei ordnungsgemäßer Beendigung eines Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs) werden die verbliebenen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung). Ist die Insolvenz gescheitert, kann das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern. Das ist im Zahlungsplan etwa der Fall, wenn Zahlungen nicht geleistet oder in der Abschöpfung, wenn Obliegenheiten (in der Praxis häufig die Bekanntgabe von Informationen oder kein Bemühen um eine angemessene Erwerbstätigkeit) nicht erfüllt werden. Scheitert die Insolvenz, dann leben die alten Forderungen zum Teil wieder auf.Restschuldbefreiung
Bei ordnungsgemäßer Beendigung des jeweiligen Verfahrens werden die verbliebenen Schulden erlassen. Dieser Schritt wird auch als Restschuldbefreiung bezeichnet. Denn nur in Ausnahmefällen können die Betroffenen alle Forderungen der Gläubiger bezahlen. Ist die Insolvenz gescheitert, kann das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern. Das ist im Zahlungsplan etwa der Fall, wenn Zahlungen nicht geleistet oder in der Abschöpfung, wenn Obliegenheiten (in der Praxis häufig die Bekanntgabe von Informationen oder kein Bemühen um eine angemessene Erwerbstätigkeit) nicht erfüllt werden. Scheitert die Insolvenz, dann leben die alten Forderungen zum Teil wieder auf.
Return on Investment
= ROI
Rückfluss des investierten Kapitals Rentabilität = Gewinn durch eingesetztes Kapital