60 Jahre KKE: Sicher ist sicher

Die KonsumentenKreditEvidenz (KKE) gewährt Banken und kreditgebenden Organisationen seit nunmehr 60 Jahren Einblick in die Bonität von privaten Kreditwerbern. Für den Betrieb der aus datenrechtlicher Sicht Datenbank zeichnete von Anfang an der KSV1870 verantwortlich.

Mit ein klein wenig, der historischen Distanz geschuldeten Verklärung könnte man die 1960er-Jahre in Österreich als Zeit des Aufbruchs beschreiben. Wirtschaftlich zeigte sich das nicht zuletzt im verstärkten Drang der Bevölkerung, am ökonomischen Wachstum teilzuhaben und in zunehmendem Ausmaß zu konsumieren. Dadurch wurden Themen wie Teil- und Fremdfinanzierung plötzlich drängend und beschäftigten auch den Gesetzgeber. Ein Meilenstein war das am 1. März 1962 unter der Regierung Gorbach I in Kraft getretene Ratengesetz, das Rechte und Pflichten bei derartigen Finanzierungsgeschäften regelte. Explizit sollte damit die Rechtssicherheit der Konsumenten gestärkt werden, denen das Gesetz auch Vereinfachungen beim Erhalt von privaten Kleinkrediten brachte. Gleichzeitig war allen Beteiligten klar, dass man Möglichkeiten schaffen musste, um zu verhindern, dass sich Konsumenten – bewusst oder unbewusst - über ihre Möglichkeiten hinaus verschulden.

Risikominimierung durch aktuelle Daten

Der Verband Österreichischer Banken und Bankiers beauftragte deshalb den KSV1870 mit der Schaffung eines dafür geeigneten Instruments. Und bereits 1964 ging die KonsumentenKreditEvidenz (KKE) in Betrieb (anfangs unter dem Namen „Klein-Kredit-Kataster“). Die KKE ist eine Datenbank, in die Banken und andere kreditgebende Organisationen Einsicht nehmen können, um zu prüfen, ob ein Kreditwerber offene Kredite oder sonstige Finanzierungen, bzw. Mithaftungen hat. Das ist deshalb wichtig, weil diese Informationen auch für die Bonität einer Person relevant sind, auf Basis dieser das kreditgebende Institut das jeweilige Risiko eines Zahlungsausfalls einstufen kann. Gleichzeitig soll aber auch der Kreditwerber selbst davor bewahrt werden, zeitgleich mehrere Fremdfinanzierungen aufzunehmen, die in Summe seine Rückzahlungsmöglichkeiten übersteigen. Dazu pflegen die Banken bei einer Kreditvergabe oder anderen Finanzierungsvarianten die entsprechenden Daten aktiv in die KKE ein. Die Benutzung der Datenbank basiert auf dem so genannten Reziprozitäts-Prinzip: Wer eine Abfrage über eine bestimmte Person durchführt, gibt zugleich eine Information über diese Person preis, beispielsweise, dass sie einen Finanzierungsantrag gestellt hat. Durch dieses ständige Wechselspiel von Geben und Nehmen von Informationen, werden Aktualität und Korrektheit der Datenbankeinträge gewährleistet. Selbstverständlich ist genau geregelt, wer Zugriff auf die KKE hat. Aktuell sind es mehr als 600 Organisationen: von Banken über Leasingunternehmen bis hin zu kreditgebende Versicherungen.

Das Zeitalter der Digitalisierung

Das ebenso simple wie effektive Grundprinzip der KKE hat sich in den vergangenen sechs Jahrzehnten nicht verändert. Die technische Umsetzung hingegen sehr wohl. In den Anfangsjahren bestand das Register aus Karteikarten, die in eisernen Kästen versperrt waren. Jede Information wurde auf eine Karteikarte geschrieben und einsortiert. Abfragen erfolgten damals ausschließlich telefonisch. Bis zu 80 Personen waren dafür zuständig, die gewünschte Information aus den Kästen zu erheben und dem Anrufer mitzuteilen – sofern sich dieser durch ein Passwort legitimieren konnte. In den 1980er- Jahren erfolgte dann die Umstellung auf IT – das Zeitalter der „digitalisierten KKE“ begann. Heute ist die KKE als hochmodernes System redundant in zwei räumlich getrennten Rechenzentren implementiert und entspricht sämtlichen Anforderungen eines zeitgemäßen Datenschutzes.

Aufklärung als oberste Prämisse 

Zu jeder in der Datenbank vorhandenen Person kann es mehrere Datensätze geben. Beispielsweise, ob diese einen laufenden Kredit hat, in welcher Höhe, seit wann und bis wann er läuft, ob es einen Bürgen gibt und gegebenenfalls, ob in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten auftraten. Drei Monate nachdem ein Kredit ordnungsgemäß abbezahlt wurde, erfolgt eine automatische Löschung des Eintrags. Die Person selbst bleibt noch maximal sieben Jahre im System stehen, dann wird auch sie unwiederbringlich gelöscht. Außer natürlich, zwischenzeitlich kommen neue Einträge für die Person hinzu. Beim KSV1870 sind derzeit knapp zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Betrieb der KKE betraut. Knapp 20 weitere bearbeiten Konsumentenanfragen aller Art und erteilen Auskünfte. Denn laut Artikel 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat jeder Mensch das Recht, kostenfrei Informationen darüber einzuholen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Etwa 130.000 solcher Eigenauskünfte erteilt der KSV1870 jährlich. Vereinzelt kann es passieren, etwa im Falle vorzeitig getilgter Schulden, dass eine Bank vergisst, den betreffenden Eintrag aktiv in der KKE zu löschen. Moniert das der Betroffene, gehen die Mitarbeiter des KSV1870 der Sache auf die Spur. Mit Vorsicht zu behandeln sind auch Situationen, in denen Namensgleichheit herrscht. Hier müssen Banken besonders darauf achten, die richtige Person abzufragen, um keine Fehlinformation zu erhalten. In solchen Fällen wird sicherheitshalber nochmals jedes Datum einer kritischen Prüfung unterzogen. Aber ganz ehrlich: Die Fehlerquote ist minimal. Wenn doch, ist der KSV1870 auch in solchen Fällen um eine rasche Aufklärung bemüht. 

Neue Regelungen ante portas 

Die bis zu 400.000 monatlichen Abfragen der Banken werden vom System vollautomatisiert beantwortet. Möglicherweise kommen demnächst jedoch völlig neue Anforderungen auf die KKE, bzw. das dahinterstehende Team zu. Denn mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie fallen künftig auch Versandhandelsunternehmen oder Mobilfunkanbieter, die ihren Kunden zum Vertrag ein Smartphone dazugeben, unter Kreditvergaberegelungen. Zudem fällt die Bagatellgrenze weg, die bisher innerhalb von drei Monaten zahlbare Kredite unter 200 Euro vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen hat. Was das für die Unternehmen, aber auch für den KKE bedeutet, ist aktuell Gegenstand von Gesprächen zwischen den Betroffenen. Auch hier gilt für uns als KSV1870 stets das Prinzip „Wir machen Österreichs Wirtschaft sicherer.“